LEP Einstecklauf?

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 1.308 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. März 2019 um 20:52) ist von NC9210.

  • Bekanntermaßen sind aus scharfen Waffen umgebaute LEP-Waffen erlaubnispflichtig.
    Wie sieht das aber mit Einsteckläufen selbst aus, die als herausnehmbare Einsteckläufe im Kal 4,5 mm für Revolver im Kal. 38/357 konzipiert sind?

    Gleiche Frage für ein Einstecklaufsystem im Kal. 4,5 mm für eine Walther P38 mit Ladehülsen im Kal. 9x19, die aber Dias od. Rundkugeln über Zündhütchen verschießt.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (23. März 2019 um 19:34)

  • Bei Samereier gibt es Diabolohülsen für .38/357.
    Damit verschießt du 5,5mm Diabolos.
    Das wäre vielleicht was für dich.
    Allerdings dient als Treibmittel ein Schrotzünder damit st die E0 deutlich über 7,5 Joule.
    Zu Hause schießen ist also nicht damit.

    Gruß Michael
    4mm/6mm :F::W: affen? Na klar!
    FWR-Mitgliedsnr.: 30936

  • Einstecksysteme sind erlaubnisfrei zu erwerben wenn
    eine Erlaubnis für die Grundwaffe vorhanden ist.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Einstecksysteme sind erlaubnisfrei zu erwerben wenn
    eine Erlaubnis für die Grundwaffe vorhanden ist.

    Stimmt, aber Einsteckläufe, die auch scharfe Munition verschießen sind eintragungspflichtig. Aber diese LEP-Läufe, die ja gar kein Patronenlager enthalten?

  • Kein Einstecklauf für Revolver hat ein Patronenlager.
    Anders wäre es nur wenn das Einsteck-System ein :F:
    hat. Dann ist es frei. So etwas gibt es z.B. für das 90er
    mit Zündhütchen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
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