Heute wurde im Verein über unseren bevorstehenden Lehrgang zum §27 Schein gesprochen und anscheinend soll von einigen Landratsämtern nun auch noch eine "Sachkundeprüfung" wie bei KK und GK notwendig zur Erteilung der §27 Bescheinigung zum SP Erwerb abverlangt werden.
Zum Teil soll auch schon die "Registrierung" von VL Waffen angeboten worden sein ( frage mich dann auch in welchen Verzeichnis )
Ist das schon vorauseilender Gehorsam zum EU Edikt und der Umsetzung in Nationales Waffenrecht oder ein Alleingang bestimmter Ämter ?