Verkauf Deko Waffen aktuelle Rechtslage

Es gibt 2 Antworten in diesem Thema, welches 2.864 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Februar 2019 um 22:31) ist von pandur.

  • Hallo zusammen,

    aufgrund der vielen Änderungen durch die EU bin ich ein wenig verunsichert, wie es sich beim Verkauf von Altdekos (BKA Stempel) verhält. Soweit mir aus der aktuellen EU Verordnung bekannt ist, ist der Verkauf oder die Weitergabe von Altdekos doch nicht zulässig, oder?

    Aktuell sieht man bei Plattformen wie egun viele Kurzwaffen (mit BKA Stempel), die als Teilesatz verkauft werden. Ist dies erlaubt? Dürfte eine Deko Kurzwaffe mit festem Lauf und BKA Stempel als Teilesatz verkauft werden? Das Griffstück wäre ja ein wesentliches Waffenteil, oder?

    Grüße
    hohesC

  • Für den EU-seitigen "nicht gewollten" Kauf und Verkauf von pre-EU Dekos gibt es noch keinen definierten Strafrahmen im deutschen Recht. Soviel dazu.

    Kurzwaffengriffstücke müssen natürlich ordnungemäß deaktviert sein, um ihre Waffeneigenschaft, im Sinne des wesentlichen Waffenteils, zu verlieren.

    Der Kauf und Verkauf von deaktivierten, wesentlichen und unwesentlichen Waffen-/Ersatzeilen ist legal.