Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 2.565 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Februar 2019 um 14:24) ist von Mister-L.

  • Hi Freunde,
    heute will ich euch mal meinen Pappkameraden vorstellen, er ist 165 cm hoch, 50 cm breit und 2 cm dick und ist aus einer alten Schranktür (Möbelspanplatte vom Wertstoffhof). Er hat die Form einer Schießscheibe Nr.8 für das Schießen mit einer AK47 auf 100m und mehr, jetzt hat die einstige Klappscheibe Füße und wird mit LG+Lupi auf 25m beschossen. Wenn wir mal länger verreisen muß er natürlich mit, an seinem Rücken ist ein Scharnier zum Umklappen damit er im Kofferraum des PKWs Platz hat. Im Garten angekommen wird er am Ast mit einem Haken aufgehangen und im unteren Viertel re. und li. mit Gummiseilen vom Baumarkt an 2 daneben stehenden Bäumen festgehakt, man könnte ihm jetzt noch eine gelbe LED mit der Elektronik einer PKW-Pannenblinkleuchte als Mündungsfeuer einpflanzen und ein Nachtschießen könnte beginnen. So oder ähnlich kann dies auch eine Anregung zum gebrauchsmäßigen Schießen für Andere sein damit man im Ernstfall besser mit seinem Handwerkzeug zu rechtkommt,...deshalb auch Figurenscheiben und keine Ringscheiben.....

    Gruß Heinz

    ...Willenskraft, Wege schafft !...

    Einmal editiert, zuletzt von tudichum (13. Februar 2019 um 22:43)

  • Aha...

    ...und warum gerade die Silhouette eines Menschen?...

    ...und was für einen Ernstfall?


    ...Fragen über Fragen...

    Die erste Frage könnte ich mit meiner 40jährigen einschlägigen Berufserfahrung beantworten.
    Die Antwort auf die 2. Frage ergibt sich aus der rechtmäßigen Anwendung des Notwehrparagraphen:

    "Notwehr ist diejenige Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren."

    Eine begrenzte Demokratie ist mir lieber als eine unbegrenzte Diktatur.

  • Dann beantworte bitte mit der 40jährigen einschlägigen Berufserfahrung, ich blicke leider nur auf eine 30jährige zurück und bin da eher etwas ahnungslos.

    Das Notwehrrecht als Justizangehöriger ist mir sehr wohl bekannt.

    Aber mit LG & Lupi??

  • Ich habe den Thread nicht aufgemacht und bin somit für die Beantwortung ev. Fragen, die sich daraus für den einen oder anderen ergeben, nicht zuständig. Das ist Angelegenheit von tudichum.
    Was ich beantworten könnte, ergibt sich aus meiner persönlichen Situation, die hier jetzt nicht zur Disposition steht.

    Eine begrenzte Demokratie ist mir lieber als eine unbegrenzte Diktatur.

  • Du schriebst aber, dass du die offene Frage beantworten könntest. Wir können es nicht. Du willst also dein Wissen nicht mir uns teilen.
    Ok.

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Aha...

    ...und warum gerade die Silhouette eines Menschen?...

    ...und was für einen Ernstfall?


    ...Fragen über Fragen...

    wieviel PC Spiele kennst du, die sich mit Schießen auf Ringe beschäftigen? Ich spiele Airsoft, und trainiere nur um Menschen zu treffen. Habt ihr damit ein moralisches Problem?
    Solange niemand ernsthaft Menschen verletzt kann er doch Spaß haben wie und wo er will... was soll denn dieses moralische gedussel..
    Mir gefallen die Ziele.

    Hört mich, meine Häuptlinge! Ich bin müde. Mein Herz ist krank und traurig. Vom jetzigen Stand der Sonne an will ich nie mehr kämpfen – für immer.(Chief Joseph )

  • @Arutha

    Leider bin ich schon etwas aus dem Alter raus, ich kenne überhaupt keine PC Spiele.

    Ein moralisches Problem auf Pappkameraden zu schießen habe ich überhaupt nicht, mache ich ja schließlich auch sehr regelmäßig selber alleine durch meinen Beruf.

    Im Eingangspost ging es jedoch ums Schießen mit dem Luftgewehr und Luftpistole. Damit habe ich persönlich auch kein Problem wenn es jemanden Spaß macht. Was mich bewogen hat überhaupt zu antworten war das Wort "Ernstfall" im zivilen Leben.
    Keineswegs möchte ich hier der Spielverderber mit erhobenen Zeigefinger sein, mein Post ist nur meine eigene Meinung zu dem Thema.

  • Warum sollte er im Ernstfall nicht mit der Lupi auf einen Einbrecher los gehen ?

    Wen juckt es ?

    Ne Armbrust mit rostigen Bolzen wäre zwar zweckmäßiger aber da wäre der Aufschrei ja noch grösser gewesen. :D

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.