WO F-Waffen aufbewahren? wie sichern?

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 1.176 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Februar 2019 um 10:18) ist von josef.klupfer.

  • Hallo zusammen,

    ist es richtig, dass es reicht, F-Waffen (Luftdruckwaffen unter 7,5 Joule in meinem Fall) z. B. in einem Holzschrank zu verwahren, der mit einem Vorhängeschloss gesichert ist?

    Der Schlüssel ist in einem anderen Raum versteckt, nicht sichtbar.

    Die Diabolos sind frei zugänglich, weil sie ja nicht als Munition zählen, also nicht gesondert verwahrt werden müssen?

    Liege ich damit richtig oder falsch? Im "Waffengesetz § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition" hab ich nichts brauchbares für mich gefunden.

    Danke schon mal für eure Hilfe.

    Liebe Grüße

  • Damit liegst Du richtig und bist auf der sicheren Seite.

    Mit bestem Schützengruß

    Andreas

    VDB - Fördermitglied


    "100 Prozent der Schüsse, die Du nicht abgibst, verfehlen ihr Ziel." - Wayne Gretzky -

  • Der § 36 Abs. 1 WaffG könnte auch für Schreckschusswaffen/Waffen mit F gelten.

    Sofern bei dir öfters zwielichtiger Besuch oder kleine Kinder in der Wohnung rumlaufen, macht es auch ganz unjuristisch Sinn, diese "Waffen" sicher zu verstauen.

    Wenn das hingegen nicht der Fall ist, würd ich mich entspannen. Ich bezweifle, dass man einfach mal so an Deiner Tür klingelt, um zu gucken, ob vielleicht irgendeine Knallpistole geladen auf dem Nachttisch liegt. In der Praxis kontrolliert allein diesen Schei§ kein Mensch.

    EDIT: Gilt nicht, wenn Du Sorge für eine darüber hinausgehende Zuverlässigkeit im waffenrechtlichen Sinne haben musst. Dann könnte a) doch mal einer vor der Tür stehen und b) auch rumliegende SSWen nicht so witzig finden.