CO2 SHOTGUN FÜR COWBOY ACTION SHOOTING

Es gibt 949 Antworten in diesem Thema, welches 143.804 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. April 2024 um 21:14) ist von Sunset Sam.

  • KEINE Kompromisse!

    Außerdem: Basteln ist nicht.

    Auf eine Erkundigung die ich vor einer Weile beim Beschussamt getätigt habe bekam ich die Antwort, dass Änderungen an Softair- / Druckluft- / Gaswaffen nur durch den Hersteller vorgenommen werden dürfen.

    Zuhause im stillen Kämmerlein kann jeder gern basteln und ausprobieren. Das ist persönliches Risiko. Aber bei den offiziellen Wettbewerben wird mit so etwas nicht geschossen.

    Irgend ein "namhafter" Hersteller soll genau das, was wir brauchen bitte erschwinglich auf den Markt bringen.

    Einmal editiert, zuletzt von Son of Ferrus (19. Juni 2019 um 13:02)

  • Auf eine Erkundigung die ich vor einer Weile beim Beschussamt getätigt habe bekam ich die Antwort, dass Änderungen an Softair- / Druckluft- / Gaswaffen nur durch den Hersteller vorgenommen werden dürfen.

    Da hat mal wieder der Pförtner geantwortet
    und beweist daß er keine Ahnung hat.
    Nur waffenrechtlich wesentliche Teile dürfen
    nicht bearbeitet werden. Alles andere ist frei.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Da hat mal wieder der Pförtner geantwortetund beweist daß er keine Ahnung hat.
    Nur waffenrechtlich wesentliche Teile dürfen
    nicht bearbeitet werden. Alles andere ist frei.

    Schon klar. Da habe ich das jetzt wohl falsch wiedergegeben.

    Hier der Passus aus der Antwort-E-Mail:

    Quote

    Ggf. vorgenommene Änderungen an der Waffe dürfen nur von einem Inhaber einer Herstellungsgenehmigung nach § 21 WaffenGesetz ausgeführt werden. Dieser muss seinen Namen/sein Zeichen aufbringen und eine Beschreibung der Aufgeführten Arbeiten beilegen, sowie erklären, der der Anwender der Waffe die Leistung nicht erhöhen und die Funktion nicht verändern kann (Vollautomatische Waffen sind verboten).

    unquote

  • Du lieber Himmel, es geht nur darum, eine unveränderte Waffe in eine Kiste plumpsen zu lassen und daraus zu feuern, nichts weiter. Die Kiste hat zufällig die Form eines Schaftes mit 2 Dummyrohren, gefeuert wird aus dem unangetasteten Lauf im Vorderschaft. Das sähe dann etwa so aus

    Schofgun


  • Ggf. vorgenommene Änderungen an der Waffe dürfen nur von einem Inhaber einer Herstellungsgenehmigung nach § 21 WaffenGesetz ausgeführt werden. Dieser muss seinen Namen/sein Zeichen aufbringen und eine Beschreibung der Aufgeführten Arbeiten beilegen, sowie erklären, der der Anwender der Waffe die Leistung nicht erhöhen und die Funktion nicht verändern kann (Vollautomatische Waffen sind verboten).

    Das ist immer noch falsch.

    Da fehlen zwei entscheidende Worte.
    Relevante Teile.

    Wesentliche Teile (im Sinne des WaffG).
    Und die sind abschließend aufgezählt.
    Das bedeutet daß nur genau die im WaffG
    genannten Teile dazu gehören und nichts
    weiteres.
    Bei einer Schrotflinte also genau die Läufe.
    Alles andere ist Spielzeug.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • KEINE Kompromisse!

    Danke! Dem kann ich nur zustimmen.


    Pete hat so schon gut definiert. Das einzige was ich dem noch zufügen würde ist:

    - die Shotgun soll die 7,5 Joule ausreizen

    - die Ladehülsen sollen die Möglichkeit haben Blei BBs zu laden. Sowas bietet z.B. die APS Ladehülse.

    Mit Basteleien brauchen wir glaube ich erst gar nicht anfangen.

  • @Sunset Sam
    Ich denke 7,5 Joule wird man bei einer Druckluft-/CO2-Shotgun wohl nicht erreichen können.
    Auch Bleigeschosse müssen es evtl. nicht zwingend sein. 6mm-Bio-BBs sind denke ich auch in Ordnung.
    Ich persönlich wäre auch bei der Notwendigkeit, Klappziele umzupusten nachgiebig. Meiner Meinung nach
    können die Spotter die Trefferlage genauso gut beobachten.

    Ich denke diese Punkte sollten kein Hinderungsgrund sein.

    Mir selbst geht es eher um die originalgetreue Handhabung der Waffen.

  • @Sunset Sam
    Ich denke 7,5 Joule wird man bei einer Druckluft-/CO2-Shotgun wohl nicht erreichen können.
    Auch Bleigeschosse müssen es evtl. nicht zwingend sein. 6mm-Bio-BBs sind denke ich auch in Ordnung.
    Ich persönlich wäre auch bei der Notwendigkeit, Klappziele umzupusten nachgiebig. Meiner Meinung nach
    können die Spotter die Trefferlage genauso gut beobachten.

    Das sehe ich wiederum anders. Auch hier will ich Originalität. Ich will es wie beim richtigen Cowboy Action Shooting.

    Die Shotgun soll das Ziel umpusten!

    Ich glaube, dass ist eine Sache, die wir dringend testen müssen. Ich werde Umarex mal fragen, ob ich für Testzwecke eine HDS 68 bekomme. Ich habe da schon so ein paar Ideen...

    Erst wenn die Tests zeigen, dass das umpusten eines Ziels nicht möglich ist, würde ich andere Varianten in Erwägung ziehen.

  • Ich bin da tatsächlich hin- und hergerissen.

    Einerseits möchte ich ein möglichst realistisches Gefühl haben, andererseits aber auch möglichst schnell eine brauchbare Waffe zur Hand haben.

    Zu viele Ansprüche zu stellen, könnte den Vorgang in die Länge ziehen.

    Ich habe mir allerdings zur HDS 68 allerdings auch schon so meine Gedanken gemacht. Sobald mein Budget es zulässt, ist das Ding fällig.

  • …. gefeuert wird aus dem unangetasteten Lauf im Vorderschaft. Das sähe dann etwa so aus

    Also nach deiner Zeichnung bekommt der Lauf allerdings eine Verlängerung, was ja die Veränderung "relevanter Teile" bedeuten würde. :whistling:

    Außerdem geht meiner Meinung nach eine Trommelshotgun mal gar nicht und Fakeläufe sind sowas von peinlich. <X


    Grüße vom Major

                                   :cowboy: A cowboys work is never done! :knicker:

  • Hat oder kennt jemand die Denix-Plempe?

    https://www.denix.es/en/catalogue/w…-carbines/1115/

    Die schießt nicht, was willst Du damit?


    Also nach deiner Zeichnung bekommt der Lauf allerdings eine Verlängerung, was ja die Veränderung "relevanter Teile" bedeuten würde. :whistling:
    Außerdem geht meiner Meinung nach eine Trommelshotgun mal gar nicht und Fakeläufe sind sowas von peinlich. <X


    Grüße vom Major

    Das ist kein Lauf, sondern ein Handschutz. kann man auch weglassen, oder durch ein Sieb ersetzen, oder den Vorderschaft noch weiter vorziehen. Darum hat er in der Skizze auch eine Lücke zur Druckentlastung.

    Aber Trommelwinchester waren jahrelang okay, oder?

    Einmal editiert, zuletzt von flupp... (19. Juni 2019 um 17:16)

  • Aber Trommelwinchester waren jahrelang okay, oder?

    Die WLA sieht aber wenigstens aus, als würde sie wie original funktionieren, aber einen wunderschönen S&W No.3 zu vergewaltigen, um dann eine optische Krücke zu erhalten, wäre definitiv nicht meins. :/

    Grüße vom Major

                                   :cowboy: A cowboys work is never done! :knicker: