Aus für Vorderlader - nur noch Exotensport ?

Es gibt 105 Antworten in diesem Thema, welches 30.948 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. April 2019 um 22:23) ist von detlef1964.

  • Die Katze ist aus dem Sack- die Änderung des Waffengesetz 2019
    - Wie sieht das jetzt eigentlich bei Replika Vorderladern (VL) aus ?


    Durch die Streichung der Kat. D sind diese ja nun keine erlaubnisfreien
    Waffen mehr. Die Rechtlage ergibt nun für mich in Bälde, das die VL nun
    unter die selben Aufbewahrungsvorschriften wie die anderen Waffen
    fallen, das hieße Aufbewahrung in 0er oder 1er Schränken!
    Und das wäre – ohne Untertreibung – der Todesstoß für die Schwarzpulvergilde in Deutschland !
    Warum?: 1. Kosten: VL Schießen ist noch preiswert, auch viele ältere
    Herrschaften auch mit schmaleren Geldbeutel sind hier unterwegs.
    2. Größe der Waffen: Es gibt kaum Tresore. in die ich z. Bsp. ein Longrifle oder eine Muskete packen kann.
    3. Anzahl: Ich kenne einige Leute, die mit Begeisterung ( da nicht
    reguliert) VL sammeln, da kommen schon jeweils mehr als ein Dutzend Kurz
    – und Langwaffen zusammen – sollen jetzt 5 Stück 0er oder 1er Schränke ( Stückpreis ca. 900 EUR)
    gekauft werden ????
    Ich hatte meine Bedenken 2018 beim DSB angemeldet – die haben mich auf
    das vor kurzen noch auf ihrer Webseite zu findende “Gutachten” verwiesen
    – : alles gut, nichts ändert sich, wird national nicht umgesetzt.
    Wunschdenken vom Feinsten.
    Und es geht weiter: Vorderlader sollen dorch vorerst nur gemeldet werden, keine Angst, alles wird gut..
    Aber es bleibt dabei: VL sind jetzt keine freien Waffen mehr und es gibt
    keine gesetzliche Sonderregelung zur Aufbewahrung. Ergo: siehe oben.


    Das war`s wohl, Ihr schwarze Gesellen, bedankt Euch bei bei Eurem
    handzahmen Verband.

  • So ist es. Es gibt nur einen Referentenetwurf zur Änderung des WaffG. Man darf sicher annehmen, dass nicht alles umgesetzt wird wie es beschrieben steht.
    Was VL betrifft, so sollen diese meldepflichtig werden. Das erschwert zwar den Handel, aber prinzipiell braucht man ja nicht die VL aufgeben.
    Überhaupt ist das fragwürdig, weil dann eine 4. Waffenklasse eingefüht werden muss, was eine exakte Definition und auch Regeln zur Umsetzung erfordert. Da auch Altbesitz betroffen sein müsste, sehe ich das angesichts des Verwaltungsaufwandes im Moment noch nicht.

  • Alles nur noch zum Heulen in dem Land, in allen Bereichen wird man seiner persönlichen Freiheiten beraubt und die Überwachung nähert sich totalitären Verhältnissen.
    Ich ahne für das VL Schiessen nix gutes,letztlich wird die Sparte dann über nicht stemmbare finanzielle Auflagen, wie der erwähnte Schrank kaputt gemacht.
    Altbesitzer die so ein Teil im Keller hängen haben werden kriminalisiert und die Sicherheitsorgane feiern Erfolge im Kampf gegen den Terror.

    Das nächste Opfer werden dann die Luftgewehr und Softair Schützen sein, die sind den Grünen ja auch schon ein Dorn im Auge.
    Als Ersatz bieten sie einen ja Lichtschiessen an :(

  • Also - wer sich den Referentenentwurf mal durchgelesen hat, der möge mir bitte die konkrete Stelle nennen, aus der hervor geht, dass VL zukünftig in 0 oder 1 verwart werden müssen. Einzige, für mich, im Entwurf erkennbare Änderung bezüglich VL: Registrierungspflicht.

    Der Punkt Aufbewahrung wird doch überhaupt nicht angefasst. In dem Zusammenhang ist hier auch zu Unterscheiden zwischen (dann) meldepflichtigen Waffen und erlaubnispflichtigen Waffen. Wo steht konkret, dass (dann) meldepflichtige Waffen ab Zeitpunkt X nicht mehr wie aktuell zulässig aufbewahrt werden dürfen? Wo steht (wenn das denn so eintreten sollte) das mir der Bestandsschutz verwehrt wird, der den A/B-Besitzern 2017 zugebilligt wurde?

    Ich verstehe ja, dass das ein (für viele) hochemotionales Thema ist - aber man muss ja nun mal die Fakten betrachten. Und Fakten sind Fakten, weil sie sich konkret belegen lassen und nicht, weil man sich dazu seinen eigenen Kram ausdenkt oder abschätzt oder reininterprätiert. Also: Wo steht im Entwurf: 0 oder 1 ab X für VL???

    Nicht lang schnacken - einfach machen!

    3 Mal editiert, zuletzt von Laufleuchte (2. Februar 2019 um 08:03)

  • Ich sage es ja - Wunschdenken bis zum Umfallen.
    Die Rechtslage ist sonnenklar.

    Natürlich gilt der Bestandsschutz, wenn Du Deine VL noch in den vorhandenen A oder B - Schrank reinquetschen kannst .
    Bestandssschutz besteht aber nicht für den besseren Besenschrank, in dem die VL jetzt evtl. stehen.
    Also in diesem Fall: Neukauf.
    Nach Gesetz : Sicherheitsstufe 0 oder 1.

    Die Verbände und Lobbysten ( falls es welche gibt ) hätten hier schon lange vorab auf eine Sonderregelung hin arbeiten müssen (z. bsp. Blechschrank ).
    Aber das Problem wurde nicht einmal bis jetzt erkannt.
    Der Referententwurf wird wie immer dann durch unsere Politiker abgenickt - für diese Randgruppensportler, die das Gesetz betrifft, interessiert sich eh keiner.

  • Die Rechtslage ist sonnenklar.

    Man müsste sagen, sie ist immer nach den gültigen Gesetzen geregelt und klar. Aber es nun einmal Fakt ist, dass das Waffenrecht in einigen Monaten geändert wird und es ebenso klar ist, dass der allererste Entwurf noch nicht einmal ein Entwurf in dem Sinne ist, sondern nur als Anfrage an Verbände gegangen ist, ist überhaupt nicht klar, was davon auch wirklich Einzug in das WaffG finden wird, zumal die Sache schlussendlich noch durch den Bundestag und -Rat muss.
    Deswegen mal den Ball flach halten und abwarten.

  • Deswegen mal den Ball flach halten und abwarten.

    Abwarten bis es zu spät ist?
    :D
    Naja, mir kann's egal sein, ich bin eh in Frankreich.
    Dort wird nicht vorher disktutiert, die Regierenden machen einfach was sie wollen und das Volk muss es schlucken :D

  • Abwarten bis es zu spät ist?

    Was will man machen? Es gab auch von privater Seite massiv Proteste gegen das EU-Papier und gegenüber der ersten Forderungen sind ja nicht alle Verschärfungen durchgesetzt worden. Nun ist es zu spät und wir müssen das hinnehmen was kommt.
    Zwar ist natürlich jede Verschärfung des Waffenrechts schlecht, insbesondere wenn man diese nicht nachvollziehen kann. Aber als Sportschütze oder Jäger sehe ich da im Moment keine gravierenden Änderungen.
    Bei Salut- und Dekowaffen wird das wohl anders kommen.

  • Na das Chaos bei Austritt können wir gerade am Brexit live verfolgen und mit welchen gravierenden Nachteilen das verbunden ist.

    Warum Wohl,die Eliten geben doch ihre Beute nicht freiwillig preis, der Gedanke der hinter "Europa" stand war und ist nur Vorwand, es geht um die Interessen einiger weniger Eliten und die schleichende Abschaffung der Rest- Demokratie und Autonomie der Völker.
    Schau Dir mal die Strukturen und Entscheidungswege an, da ist nix mit Demokratie wie wir sie verstehen.
    Die Freihandelsverträge zuletzt mit Japan mit ihren Privatgerichten und 2erlei Recht, zeigt auf was auf uns zukommt - ein Abbild von China entsteht.

    Chaos verbreitet die EU zielgerichtet mit ihrer Verordnungsflut und überzogenen Regulierungswahn.

    Europas Stärke war seine Vielfalt !

  • Ähhhm....kann mir jetzt bitte mal jemand die entsprechende Stelle im Referenten-Entwurf nennen, der eine Änderung der Aufbewahrungsvorschriften für VL beinhaltet? Ich frage gerne auch noch ein drittes mal...

    Wo steht das? Wo steht, das überhaupt was hinsichtlich Aufbewahrung geändert wird? Mag ja sein, dass ich das überlesen habe...aber bisher kommt von Mortimer hinsichtlich der Aufbewarung nur heiße Luft. Ich hab weiter oben ne klar verständliche Frage gestellt. Konkrete Fakten gabs bisher nicht...

    Nicht lang schnacken - einfach machen!

    Einmal editiert, zuletzt von Laufleuchte (4. Februar 2019 um 21:11)

  • VL keine freien Waffen mehr?Höre ich zum ersten mal,war länger hier nicht online.Da kann man wieder mal sehen,unbemerkt werden Waffengesetze geändert und der Normalbürger,der n VL zur Deko an der Wand hängen hat,wird kriminalisiert....

  • Ähhhm....kann mir jetzt bitte mal jemand die entsprechende Stelle im Referenten-Entwurf nennen, der eine Änderung der Aufbewahrungsvorschriften für VL beinhaltet? Ich frage gerne auch noch ein drittes mal...

    Es existiert nun bereits der 3. Referentenntwurf. Ich habe mich da noch nicht durchgelesen, denn in 5 Minuten ist das nicht getan. Hier aber Info und Link:
    https://prolegal.de/2019/01/18/ref…aendg/#more-909