Aus für Vorderlader - nur noch Exotensport ?

Es gibt 105 Antworten in diesem Thema, welches 30.968 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. April 2019 um 22:23) ist von detlef1964.

  • Selbst wenn diese Waffenklasse meldepflichtig werden sollte, dann meldet man sie eben an. Insbesobdere der Veinesschütze wird keine Probleme bekommen.

    Mit der Meldung ansich hätte ich erst mal weniger Probleme. Aber erstens wird das sicher wieder Gebühren kosten und zweitens steht zu befürchten, dass die VL dann in min. einen 0er Tresor müssen. Alleine schon von der Länge her würde ich meine VL nicht in meinen jetzigen Tresor bekommen.
    Und diejenigen, die VL nur sammeln oder als Deko verwenden, werden dann praktisch enteignet oder kriminalisiert, da sich die wenigsten davon einen entsprechenden Tresor holen werden.


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • Hätte, wenn, würde oder vielleicht auch nicht, könnte, vielleicht ... keiner weiß was, aber alle wissen Bescheid.
    Ja, sowas sind diskussionswürdige Meinungen, die ich auch allen lasse, warum auch nicht. Wenn sie allerdings als unumstößliche Wahrheit verbreitet werden, dann bitte, dafür gibt es Verschwörungsforen.

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Der Entwurf ist ein massiver Eingriff in die Eigentumsrechte und den Vertrauensschutz .

    Vor allem werden gesetzestreue Bürger tangiert, die Magazine bis jetzt noch erwerben können, die sie dann nach Inkrafttreten des Gesetzes, ohne Ersatz abgeben müssen.

    Die Registrierungspflicht ist dann vermutlich mit so hohen Gebühren verbunden, das sich das viele nicht leisten können bzw. es sich nicht rentiert.
    Spätere Enteignung natürlich nicht ausgeschlossen.

    Was nimmt sich diese EU und der Bundesdeutsche Staat heraus, seine Bürger um zum Teil fünfstellige Beträge zu enteignen, die diese Gegenstände ehrlich mit versteuerten Geld erworben haben?

    Dafür werden Kinderschänder, Vergewaltiger und andere Gewalttäter mit aller Milde behandelt und sind in der Folge dann noch haftunfähig oder neudeutsch haftsensibel.

    Wer in Zukunft ein Salutgewehr an der Wand im Keller vergessen hat wird dann vermutlich kriminalisiert und um Existenz und Freiheit gebracht.

    Ich kann nur hoffen, dass diese EU die uns das alles beschert hat zerfällt und die Verantwortlichen zur Verantwortung gezogen werden.

    Für Kernkraftwerke die abgeschalten werden, gibt es Entschädigung, Waffensammler werden ersatzlos enteignet und kriminalisiert.

    Einmal editiert, zuletzt von Suppo (11. Februar 2019 um 20:08)

  • So schlimm ist das doch alles nicht! Nur ein Schelm, der böses denkt. So weit wirds doch gar nicht kommen? :rolleyes:

    Und wenn doch, naja, dann gibt man halt für vier Wochen den FS ab, Waffen sind eben nix für Autofahrer! :S

    Und was VL betrifft- dieses Jahr wollte ich eigentlich meinen SP-Schein machen. Viel Geld gespart- ist doch auch gut! ^^

    In einem freien Land wie D ist das halt so. <3

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o

  • Mach den Schein trotzdem!
    1. Je mehr Bürger den Sport betreiben, umso unattraktiver wird die Gruppe als Opfer für weitere Einschränkungen (siehe Autofahrer).
    2. Machen VL nur Spaß, wenn sie mit Schwarzpulver gefüttert werden.

    Es grüßt der Ottokar :^)

  • Wer in Zukunft ein Salutgewehr an der Wand im Keller vergessen hat wird dann vermutlich kriminalisiert und um Existenz und Freiheit gebracht.

    Aber auch nur wenn du einen Polizeibeamten, welchen du zufällig auf der Strasse triffst, freundlichst bittest deinen Keller in Augenschein zu nehmen. *lol*

    freischütz

  • Für Sportschützen wird sich nichts ändern.
    Ich sehe nach wie vor keine Änderung in Sachen VL kommen. Der gemachte Vorschlag wird die nächsten Entwürfe nicht überleben, so meine Prognose.
    Selbst wenn eine in irgendeiner Art Meldepflicht kommen sollte, behält der Sportschütze seine Waffe(n), wenn diese nicht ohnehin WBK-pflichtig sind. Er ist ja über den Pulverschein ohnehin schon als Sportschütze registriert.

  • Jetzt zu sagen, ich spar mir, den Pulverschein zu machen oder ich verlängere ihn nicht mehr, ist meiner Meinung nach der falsche Weg. Über den Pulverschein bist du eh behördlich als VL-Schütze bekannt, weil du ja deine Schiesssportausübung alle fünf Jahre als Bedürfnis für den Schein angeben musst.
    Da würde das Melden den Kohl auch nicht fett machen.
    Was nicht heißt, das ich es gutheiße, wenn solche nutzlosen Verschärfungen im Waffengesetz Einzug halten sollen.
    Aber unterstellen wir mal, dass es ein Ziel der Regierung wäre, den Bürgern den legalen Waffenbesitz zu verleiden. Dann würde man ja mit Aufgabe des VL Schießens diesem Ziel Vorschub leisten.
    Aus Protest und sozusagen als Zeichen des zivilen Ungehorsams sollte man vielmehr “Jetzt erst recht!“ sagen und den Schein gerade jetzt machen.
    Ich erwäge auch zumindest im Hinterkopf, den rechtlichen Rahmen bei waffenrechtlichen Dinge weitgehend auszuschöpfen, einfach, weil ich es darf.
    Ergo werde ichich wohl, über kurz oder lang noch den KWS beantragen, obwohl ich keine SSW besitze und das auch zur Zeit gar nicht vorhabe. Aber was man hat, das hat man.
    Ebenso den Erwerb eines Faustmessers, das zwar verbotener Gegenstand ist, aber durch Jäger und Kürschner besessen werden darf.
    Jagdschein und Nuller Schrank sind vorhanden. Frage mich nur, woher man die heute bekommt.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • weil du ja deine Schiesssportausübung alle fünf Jahre als Bedürfnis für den Schein angeben musst.

    Das stimmt nicht, man muss lediglich den Pulverkauf in den letzten 5 Jahren nachweisen. Das reicht als Bedürfnis.
    Über das Schießen muss man keinen Nachweis führen, ist bei uns im Verein z.B. für VL auch gar nicht vorgesehen.


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • Stimmt. Da war so was. Aber bei der Erstbeantragung des Pulverscheines musst du das Bedürfnis als Vorderladerschütze nachweisen.
    Also bist du so oder so registriert.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Für Sportschützen wird sich nichts ändern.

    Das könnte richtig sein.
    Aber eine richtig große Klientel der Vorderladerliebhaber besteht aus den reinen Besitzern ohne großem Schußdrang, die haben so etwas gern im Schrank oder überm Kamin, ohne Verein - und die sind dann richtig angear..scht. Und das nicht erst seit kurzem, solche Dinger zu Dekozwecken existieren seit etlichen Jahrzehnten, ganz ohne Pulverscheinbedürfnis und auch ohne sonstige Kalamitäten, ganz legal.
    Möchte mich da nicht auf Prozente festlegen, aber es werden so einige sein, da geht es um wirklich viele.
    Diejenigen sind dann wohl richtig dran...

    Keine Ahnung ob Klaus Kinski genial war. Eines seiner berühmten Zitate jedoch absolut. Danke, Max Giermann.

  • Ergo werde ichich wohl, über kurz oder lang noch den KWS beantragen, obwohl ich keine SSW besitze und das auch zur Zeit gar nicht vorhabe. Aber was man hat, das hat man.

    Korrekt. Deine Daten hat der Staat dann auch. Sogar noch frei Haus, nach dieser Methode. :thumbup:

    Erst etabliert man die Registrierung und wenn man genug Daten hat, verbietet mans. Damit weiß der Staat, wer waffen-affin ist und kann Gesetze zur Kontrolle/Verbote erlassen. Oder anders ausgedrückt- man ist als Nicht-Pazifist registriert, nicht wahr? Den Faden spinne ich jetzt aber mal nicht weiter... :whistling:

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o

  • Aber im Gespräch ist doch lediglich eine Anmeldepflicht. Die hat doch nichts damit zu tun, dass man die Waffen abgeben muss, wenn man keine Bedürfnis nachweisen kann. Da ist ja nicht die Rede von einer WBK Pflicht.

  • Korrekt. Deine Daten hat der Staat dann auch. Sogar noch frei Haus, nach dieser Methode. :thumbup:
    Erst etabliert man die Registrierung und wenn man genug Daten hat, verbietet mans. Damit weiß der Staat, wer waffen-affin ist und kann Gesetze zur Kontrolle/Verbote erlassen. Oder anders ausgedrückt- man ist als Nicht-Pazifist registriert, nicht wahr? Den Faden spinne ich jetzt aber mal nicht weiter... :whistling:

    Meine Daten hat der Staat längst, dafür muss ich nicht den KWS beantragen.
    Und ich habe auch keine Angst vor unseren Behörden oder dass sie kommen und mich entwaffnen und als Arbeitssklaven benutzen.
    Entgegen der Meinung einiger anderer denke ich, dass hier zwar längst nicht alles gut läuft, aber von Diktatur ist das schon noch weit weg.
    Gegen das, was da gerade in Form des Referentenentwurfs “kreiert“ wurde, muss man sich natürlich wehren, aber mit den Mitteln, die uns legal zur Verfügung stehen.
    Verbandsarbeit, Schreiben an die Abgeordneten des eigenen Wahlkreises (wobei, wenn da von EU-Diktatur gefaselt wird, erzielt das eher den gegenteiligen Effekt), Demos...

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Aber im Gespräch ist doch lediglich eine Anmeldepflicht. Die hat doch nichts damit zu tun, dass man die Waffen abgeben muss, wenn man keine Bedürfnis nachweisen kann. Da ist ja nicht die Rede von einer WBK Pflicht.

    Das folgt dann bei der nächsten Verschärfungsrunde, die Daten hat man ja dann schon.
    Und, wie bereits geschrieben, ich kann aus dem Entwurf nicht herauslesen, was die Anmeldepflicht hinsichtlich Aufbewahrung mit sich bringen würde.


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • Das folgt dann bei der nächsten Verschärfungsrunde, die Daten hat man ja dann schon.

    Grundsätzlich richtig ist, jede Verschärfung des Waffenrechts ist hinderlich, störend bis abwürgend. Aber deswegen braucht man nun nicht den Kopf in den Sand zu stecken und das Hobby aufzugeben. Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass gerade eine wie auch immer gestaltete Meldepflicht für VL nicht kommt. Das insbesondere, wenn Deko und Salut melde- oder sogar WBK-pflichtig werden. Alles zusammen wird einen immensen Verwaltungsaufwand verursachen, der erhebliche Kosten verursacht und den die örtlichen Behörden mit Sicherheit auch gar nicht wollen. Zudem sind die VL bekanntermaßen nicht deliktrelevant und bestimmte VL ohnehin bereits WBK-pflichtig sind. Gerade letzten Punkt dürfte bereits der Forderung der EU-Richtline entsprechen, zumal dort viele solls und kanns enthalten sind, die damit in der nationalen Umsetzung nicht zwingend bindend sind.
    Warten wir mal ab. Immer daran denken, dass solche Vorschläge immer Maximalforderungen sind und vieles davon den Entwurf nicht erleben werden.