Aus für Vorderlader - nur noch Exotensport ?

Es gibt 105 Antworten in diesem Thema, welches 30.964 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. April 2019 um 22:23) ist von detlef1964.

  • Beispiel:

    prolegal sagte am 1. Februar 2019 um 5:11 :
    "Die Situation sieht wie folgt aus:
    Nachbauten von antiken Feuerwaffen sind zukünftig erlaubnispflichtig. Für sie gelten demnächst die gleichen Erwerbs- und Aufbwahrungsvorschriften wie für die anderen Feuerwaffen.
    Besitzer von solchen Nachbauten haben ein Jahr Zeit nach in Kraft treten des Gesetzes ihre Nachbauten bei den Behörden zu registrieren, an einen Berechtigten zu überlassen oder bei den Behörden “zu entsorgen”.
    Mich persönlich haben Schwarzpulverschützen in meinem Verein belächelt, als ich ihnen genau diese Zukunft prognostiziert hatte.
    Das gleiche gilt übrigens auch für deaktiviere Schusswaffen. Sie werden mit der Änderung in Kat-C eingeordnet und sind somit nach jetziger Lesart des Gesetzentwurfes ebenfalls Registrier- Erlaubnispflichtig.
    Den Verbände, die bisher immer beruhigend auf ihre Mitglieder eingewirkt haben, fällt jetzt die ganze Geschichte auf die Füße. Und es kann sich keiner raus reden. Diesmal geht es auf breiter Front gegen alles Waffenbesitzer, aber auch Waffenhändler."



    ...


    Da kann man sich doch nur wundern.

  • Ich halte das auch für ein mittelfristiges Ziel der Euro Bürokratie und ihrer deutschen Lakaien!!!

    Letztendlich hat allein schon die geschürte Verunsicherung vielen Sammlern durch angefangene Notverkäufe bzw. das nicht mehr mögliche Veräußern enorme wirtschaftliche Schäden verursacht.

    In einer Diskussion mit meinen Grünen Freunden zur vergangenen Landtagswahl dazu, äußerten sich diese ausgesprochen gehässig und Schadenfroh dazu.

    Sicherheit ist in der ( warum auch immer ) fragilen modernen Gesellschaft sicher eine immer wieder neu zu bewertende Notwendigkeit, allerdings geht es im Waffenrecht um Ideologische Verblendung und Dogmatismus.

    Gab es eigentlich schon mal eine schwere Straftat mit Vorderladern ?

    Bürgernahe und pragmatische Politik stelle ich mir anders vor, als das was dieses entfesselte und unkontrollierte Europäische Diktatorische System derzeit veranstaltet. Das betrifft nicht nur das Waffenrecht, sondern auch Umwelt ( Diesel ), Flüchtlingspolitik, Bankenwesen und vieles mehr.

  • Sicher ein tragischer Vorgang der aber neben 2 VL, auch mit einer WBK pflichtigen Waffe ( KK Gewehr ) begangen wurde.

    Die Ursachen liegen aber nicht im Waffenrecht sondern in der Person des Täters, der vermutlich auch anders seinen Amoklauf veranstaltet hätte.
    Hier haben im Vorfeld auch andere Instanzen nicht ordentlich zusammen gearbeitet, Vorwürfe will ich hier niemanden machen.

    In der Güterabwägung solcher einer Einzel Tat mit zum Teil legal zugänglichen Waffen und den riesigen Umfang und Aufwand des EU Kommissar Edikts sehe ich jedoch ideologisch dogmatische Interessen.

    Man sollte den Aufwand mal in die Bekämpfung des illegalen Waffen Besitzes investieren, da würde man wesentlich mehr Sicherheit für den Bürger generieren.

    Ich stelle hier ganz gewiss nicht Kontrolle und Regulierung von Waffen in Frage, nur es ist doch unbestreitbar, dass in der EU die persönlichen Freiheitsrechte auf allen Ebenen mit einer sonst bei wichtigeren Themen nicht erkennbaren Energie abgebaut werden.

    Das hier pauschal als "Stammtischgeblubber" zu diskretitieren, na ja.........................

  • Es existiert nun bereits der 3. Referentenntwurf. Ich habe mich da noch nicht durchgelesen, denn in 5 Minuten ist das nicht getan. Hier aber Info und Link:https://prolegal.de/2019/01/18/ref…aendg/#more-909

    Und schon durchgelesen - und besagte Stelle gefunden? Ich frage auch gerne ein viertes mal. Egal, in welchen der zahllosen "Referenten-Entwürfe" ich schaue, nirgendwo wird § 36 angefasst. Also Leute - was jetzt?

    Nicht lang schnacken - einfach machen!

  • Und schon durchgelesen

    Warum lesen, wenn man schreiben kann. Du willst uns doch nur die Panikmache verderben .... ;)

    Im Ernst:

    Dekowaffen: Rechtsunsicherheit? Der Link ganz unten im Beitrag führt zum Volltext inkl. eingepflegter Änderungen.

    Hier isser nochmal: https://prolegal.de/wp-content/upl…gt-prolegal.pdf

    Wenn man sich den antut (Suchbegriff: Nachbauten), findet man folgendes:


    Seite 49:


    2.10
    Nachbauten historischer Schusswaffen; dies sind sämtliche der nachfolgend genannten Schusswaffen, sofern deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt wurde, die Waffe jedoch erst an oder nach diesem Datum hergestellt worden ist:
    2.10.1
    einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen);
    2.10.2
    Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung;
    2.10.3
    Schusswaffen mit Zündnadelzündung.

    Seite 58

    2b.
    Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz und erlaubnisfreies Überlassen unbeschadet der Anzeigepflicht nach § 37c
    2b.1
    unbrauchbar gemachte Schusswaffen;
    2b.2
    Nachbauten historischer Schusswaffen

    Seite 44

    (19) Hat jemand am [Datum Inkrafttreten Gesetz] den Nachbau einer historischen Schusswaffe im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 2.10 besessen, so hat er den Besitz bis zum [Datum Inkrafttreten Gesetz + 1 Jahr] bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
    --------------------------------------------------

    Da der Erwerb und Besitz auch der Nachbauten weiterhin erlaubnisfrei bleiben, gelten auch die Aufbewahrungsvorschriften für erlaubnisfreie Waffen.

    Andreas

  • Ich kann nur vermuten, dass die Schlussfolgerung zur Aufbewahrung mit der Umgruppierung der Vorderlader in Kategorie C zusammenhängen. Damit werden sie von freien zu erlaubnispflichtigen Schusswaffen.

    Jetzt schauen wir mal in die aktuellen Texte.

    WaffG § 36: "(5) Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates unter Berücksichtigung des Standes der Technik, der Art und Zahl der Waffen, der Munition oder der Örtlichkeit die Anforderungen an die Aufbewahrung oder an die Sicherung der Waffe festzulegen."

    Jetzt kucken wir mal in die AWaffV § 13: (1) Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz erlaubnispflichtig sind, verbotene Waffen und verbotene Munition sind ungeladen und in einem Behältnis aufzubewahren, das
    1.mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 (Stand Mai 1997, Oktober 2002, Februar 2006, Januar 2010 oder Juli 2012) mit dem in Absatz 2 geregelten Widerstandsgrad und Gewicht entspricht"
    Erlaubnispflichtige Schusswaffen (künftig VL) müssen also in den Waffenschrank. Jetzt drehen wir den Spieß um: Wo im Entwurf steht geschrieben, dass VL von der üblichen Regelung für erlaubnispflichtige Waffen ausgenommen sein werden?

    Und jetzt beachten alle mal den Beitrag über diesem.

    Es grüßt der Ottokar :^)

    Einmal editiert, zuletzt von ottokar (6. Februar 2019 um 21:46)

  • Aus dem Entwurf geht jedoch eindeutig hervor, dass VL gerade nicht erlaubnispflichtig werden, sondern Erwerb, Besitz und Überlassung frei bleibt. Gilmore hat die Stellen ja zitiert.

  • Hatte ich ja drauf hingewiesen ^^

    Die EU Richtlinie erzwingt aber auch keine Registrierung wenn die Staaten das gesetzlich so regeln. Von daher bräuchte sich bei uns eigentlich gar nichts ändern mit den VL.

    Soll dann nur der Erwerb angezeigt werden, nicht die Veräußerung? Muss die amtliche Bescheinigung der Erwerbsanzeige beim Transport mitgeführt werden? Wird der Vorgang kostenfrei sein?....

    Da läßt sich jetzt trefflich drüber spekulieren.

    Es grüßt der Ottokar :^)

  • Ich kann nur vermuten, dass die Schlussfolgerung zur Aufbewahrung mit der Umgruppierung der Vorderlader in Kategorie C zusammenhängen. Damit werden sie von freien zu erlaubnispflichtigen Schusswaffen.

    Vorderlader mit bestimmten Zündungsarten, die keine Nachbauten eines Modells von vor dem 1. Januar 1871 waren, sind heute schon erlaubnispflichtig.

    Im anhängenden Dokument 190109 Referentenentwurf_3.WaffRÄndG.pdf findet sich 38 mal das Wort "Nachbauten" inkl. der Begründungen.
    In der Änderungsverordnung zur AwaffV 190114-Referentenentwurf_WaffRÄndVO2.pdfsteht es gar nicht.


    Soll dann nur der Erwerb angezeigt werden, nicht die Veräußerung?

    Erst mal muß das Ding ja verabschiedet werden, dann ist 1 Jahr Zeit. Erwerb, Überlassung, Vernichtung müssen nach meinem Verständnis angezeigt werden wie bei den jetzigen WBK-Waffen.

    Wird der Vorgang kostenfrei sein?....

    Einen Tod mußt Du sterben.......;) Braucht man jetzt noch nicht drüber spekulieren, denke ich.

    Andreas

  • Naja - und das ist eben das Problem:

    Es wird mit fragwürdigen Aussagen von Seiten diverser Schützen Panikmache betrieben. Im Refenrentenentwurf steht an keiner Stelle, dass VL Erlaubnispflichtig werden. Scheinbar verstehen viele Waffenbesitzer nicht den Unterschied zwischen Erlaubnis- und Anzeigepflicht.

    Scheinbar sind auch viele Waffenbensitzer nicht in der Lage, sich dazu den entsprechenden Paragraphen rauszusuchen und mit den geplanten Änderungen abzugleichen. Diese Hysterie macht mir ehrlich gesagt größere Sorgen als der Entwurf...

    Nicht lang schnacken - einfach machen!

  • Ich kann das ein Stück weit nachvollziehen. Es ist die seit langem gravierendste Änderung im Gesetz. Ehemals vollkommen freie Waffen müssen jetzt angemeldet werden.

    Befürchtet werden muss, dass das eine Blaupause und Türöffner für den Umgang mit anderen freien Waffen (SSW, LG usw.) wird. Ist das Verfahren erst mal etabliert, dann ist es eine Kleinigkeit die Liste der betreffenden Waffen zu erweitern. In die andere Richtung wird es sicher nicht gehen (KK nur anmelden).

    Von daher sehe ich das nicht als grundlose Panik, sondern mehr als "wehret den Anfängen". Zumal der Begründungszusammenhang der Richtlinie fragwürdig ist.

    Es grüßt der Ottokar :^)

  • Zum kotzen was in der Banenrepublik passiert, da macht das Hobby keinen Spaß mehr.

    Ich hab schon all meine Saluts verkauft, meine Vorderlader auch und dafür historische Originale gekauft.

    Die Begründung das Repliken EWB oder Meldepflichtig werden sollen ist absurd...

    Repliken sind nicht vergleichbar mit den echten, da Repliken besser schießen etc. *lol*

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Das ist das Problem. Der Gesetzgeber und allem voran die EU hat sich mit der angestrebten Änderung weit von dem Maßstab der Deliktrelevanz entfernt. Hier wird viel mit Verdacht und Unterstellung agiert.
    Wir müssen wohl damit leben, dass gerade Schusswaffen in privater Hand mit großem Argwohn gesehen wird und der Gesetzgeber das nur toleriert, weil er es wohl nicht komplett verbieten kann. So wird an vielen Schrauben gedreht um den Schützen das Hobby madig zu machen. Allerdings traut sich keiner der Politiker eine klare Aussage zu machen, dass das auch das erklärtes Ziel ist.

  • Allerdings - wird auch die Lobby ihrem Auftrag nicht gerecht. Fakt ist doch, dass der aktuelle Referentenentwurf ein CSU-Papier ist. Das hat doch kaum jemand der Sportschützen und Jäger auf dem Schirm. ich habe bei uns im Hergering und im Verein rumgefragt - weit verbreitete Meinung war: "Das kommt von den Grünen oder den Roten" (SPD). Viele sind tatsächlich noch der Meinung, ein Laden wie die CDU/CSU wär aktuell das geringste Übel - und würde auf der Seite der Waffenbesitzer stehen.

    Warum nennen die Verbände nicht mal öffentlich Ross & Reiter? Der CSU-Entwurf geht deutlich übers Ziel hinaus - und was machen die Verbände? Nicht mit einer Silbe wird die Partei erwähnt. So kann jeder Politiker agieren wie er will - der Wähler erfährt überhaupt nicht, wessen Interessen vertreten und nicht vertreten werden.

    Nicht lang schnacken - einfach machen!

  • In allererster Linie ist der Entwurf die Folge der EU Richtlinie und Deutschland ist damit gezwungen dies umzusetzen. Aber man mag über das "wie" gerne streiten, zumal die Richtlinie Spielräume zulässt.

  • Und die EU Richtlinie wird maßgeblich durch Deutschland und damit dieselben Parteien geprägt, die auch hier Zuhause tätig sind.

    Die EU ist kein abstraktes, vom deutschen Staat vollkommen unabhängiges Gebilde, wie es von links UND rechts gerne dargestellt wird.

  • Da es sich hier um die Gesetzgebung für Waffen geht, bitte ich darum, äusserst nüchtern und sachlich zu bleiben.

    Dann geht alles besser.

  • In allererster Linie ist der Entwurf die Folge der EU Richtlinie und Deutschland ist damit gezwungen dies umzusetzen.


    In der EU Waffenrichtlinie stand bei Vorderladern, dass für Nachbauten historischer Vorderlader Regelungen eingeführt werden KÖNNEN, falls noch keine nationalen Regelungen hierfür existieren.
    Im aktuellen deutschen Waffengesetz existieren aber bereits genaue Regelungen dazu, wie oben bereits geschrieben.
    So sind nur solche Vorderlader frei erwerbbar, für die es ein historisches Vorbild (vor 1871) gibt. Moderne Vorderlader, z.B. inline Vorderlader, die in den USA gerne zur Jagd verwendet werden, sind aktuell bereits nur über eine WBK erhältlich.
    Zudem ist der Pulvererwerb in Deutschland bereits streng geregelt, was einen Mißbrauch von Vorderladern weiter einschränkt.
    Die angeführte Begründung, Nachbauten historischer Vorderlader wären aufgrund der Verwendung aktueller Materialien und Maschinen leistungsfähiger und damit gefährlicher als ihre historischen Vorbilder, ist nicht nachvollziehbar.
    Dies trifft allenfalls auf die erwähnten modernen Vorderlader zu, die aber in Deutschland nicht frei erworben werden können.
    Bei den Nachbauten historischer Vorderlader ist zum einen meist eine schlechtere Qualität als bei den handgefertigten Originalen anzutreffen, zum anderen unterscheidet sich die (langsame und komplizierte) Handhabung auch nicht von diesen.
    Eine Verschärfung der Gesetzgebung zum Thema Vorderlader macht auch dahingehend keinen Sinn, da diese nicht deliktrelevant sind. Im Gegenteil würde es eher Sinn machen, einläufige Vorderladerwaffen generell frei erwerbbar zu machen.
    Bei der Beurteilung des Erfüllungsaufwands wird im Referentenentwurf von 11.000 bisher freien Vorderladern als Altbesitz ausgegangen. Zur Berechnung dieser Zahl wurden anscheinend aber nur aktiv schießende Vorderladerschützen berücksichtigt. Sehr viel größer dürfte die Zahl derer sein, die diese Waffen zu Dekorations- oder Sammelzwecken erworben haben. Angesichts des Zeitraums, seit dem diese Vorderlader frei verkauft wurden, ist eher von einer 7-stelligen Anzahl auszugehen.


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • Wer ist die Mehrheit und was will sie? Ich kann da auch nur raten, aber vermutlich möchte sie nicht das hier.

    In einer Demokratie zählen nur Mehrheiten. Deswegen gibt es Wahlen, damit die Meinung der Mehrheit vertreten wird. Es liegt auch in der Natur der Sache, dass nicht alle Ziele der favorisierte politische Partei gefallen. Wir müssen als Waffenbesitzer nun mal akzeptieren, dass wir eben nicht zu den Mehrheiten zählen. Dennoch ist es ja auch als Minderheit erlaubt seine Meinung kund zu tun. Das wird ja auch gemacht, auch wenn man sich eben als Minderheit nicht mit allen Wünschen durchsetzen kann. Aber es ich auch das Wesen einer Demokratie die Minderheiten zu hören und auch zu berücksichtigen.

    Was die Amerikaner betrifft, so sind sie ein Sonderfall. Deren Verfassung garantiert dem Bürger freien Waffenbesitz.
    In Deutschland ist der Waffenbesitz ebenso erlaubt, jedoch an Regeln und Auflagen gebunden. Man mag gerne über einzelne Regelungen im deutschen Waffenrecht streiten, aber ich bin sehr froh, dass wir eben keine amerikanischen Verhältnisse im Bezug zu Waffen haben.

    Einmal editiert, zuletzt von gilmore (8. Februar 2019 um 14:25)