Beispiel:
prolegal sagte am 1. Februar 2019 um 5:11 :
"Die Situation sieht wie folgt aus:
Nachbauten von antiken Feuerwaffen sind zukünftig erlaubnispflichtig. Für sie gelten demnächst die gleichen Erwerbs- und Aufbwahrungsvorschriften wie für die anderen Feuerwaffen.
Besitzer von solchen Nachbauten haben ein Jahr Zeit nach in Kraft treten des Gesetzes ihre Nachbauten bei den Behörden zu registrieren, an einen Berechtigten zu überlassen oder bei den Behörden “zu entsorgen”.
Mich persönlich haben Schwarzpulverschützen in meinem Verein belächelt, als ich ihnen genau diese Zukunft prognostiziert hatte.
Das gleiche gilt übrigens auch für deaktiviere Schusswaffen. Sie werden mit der Änderung in Kat-C eingeordnet und sind somit nach jetziger Lesart des Gesetzentwurfes ebenfalls Registrier- Erlaubnispflichtig.
Den Verbände, die bisher immer beruhigend auf ihre Mitglieder eingewirkt haben, fällt jetzt die ganze Geschichte auf die Füße. Und es kann sich keiner raus reden. Diesmal geht es auf breiter Front gegen alles Waffenbesitzer, aber auch Waffenhändler."
...
Da kann man sich doch nur wundern.