Karabiner ohne Beschusszeichen kaufen/verschrotten?

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 5.203 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Februar 2019 um 18:44) ist von jailbird25.

  • Hallo Zusammen,

    Ich habe da einen scharfen Karabiner in Beobachtung, der von Lauf/Systemhülse/Verschluss her ziemlich grottig aussieht.
    Was mir allerdings nichts ausmacht, da ich nur Schaft/Anbauteile und die Visier Einrichtung bräuchte.
    Eine gelbe Sportschützen-WBK habe ich, könnte ihn also erwerben.
    ABER: das Teil hat keinen gültigen Beschuss und so wie das Teil aussieht, würde ich da auch keinen machen lassen.
    Durch den fehlenden Beschuss wäre er allerdings anscheinend recht günstig zu bekommen, also günstiger als Schaft und Anbauteile usw.
    Würde folgendes funktionieren:
    -Waffe kaufen, Schaft mit Anbauteilen abbauen, Visier ab und dann das restliche Teil (Lauf, Systemhülse und Verschluss zusammen) innerhalb der 2 Wochen Ummeldepflicht bei der Behörde abgegeben und verschrotten lassen?
    Ich kenne mich da rechtlich nicht aus, darf der Händler ohne gültigen Beschuss überhaupt verkaufen?
    Danke schon mal

  • wenn Du eine WBK hast, sprich im Vorwege mit Deinem zuständigen SB bei der Behörde das mögliche Vorgehen ab.
    Frage den Händler ob er Eigentümer oder lediglich Vermittler ist.
    (Verkauf im Kundenauftrag) ?

  • Moment - eine Waffe ohne Beschusszeichen darf in DE nur ein Händler oder Sammler erwerben bzw. verkaufen. Der Weg wäre, Du suchst Dir einen Büchsenmacher, der das erwirbt, der schickt es zum Beschußamt und lässt es beschießen, und dann kannst Du es erwerben. Kostet je nach Büchsenmacher ca. 100 - 300 Euro zusätzlich für die Dienstleistung. (Selbstkosten des Büchsenmachers um die 80 Euro).
    Alternativ - da Du nur die Teile willst, kann ein Händler die Waffe erwerben, und überlässt Dir dann nur die freien Teile.

  • Eine Schusswaffe ohne Beschuss darf überhaupt nicht in Privathand, auch nicht auf rote WBK. Das ist verboten. Solche Waffen darf ausschließlich ein Büma erwerben. Es gibt keine Ausnahme.

  • Ok danke- dann hat sich das Thema für mich eigentlich schon erledigt. Der Händler ist Eigentümer und würde nicht ausschlachten.
    Sammler oder Büma bin ich nicht, der Aufwand lohnt sich für mich dann nicht. Schade drum, die Teile hätte ich gut brauchen können ;)

  • Die Vorschrift trifft den Überlasser.
    Der Erwerber darf "nur" nicht damit schießen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Nachtrag: Das mit Erwerb beschusspflichtiger Waffen, jedoch ohne (gültigen) Beschuss an Sammler mit roter WBK ist mal ganz groß verfolgt worden. Über eGun sind entsprechende Erwerber überprüft worden und damit ist das geklärt und richtig gestellt worden, dass es eben keine Ausnahme gibt.
    Es gibt für Munitionssammler mit MES nur die Ausnahme zum Sammeln von erlaubnispflichtiger Munition ohne CIP. Das hat aber den Grund, dass dem Sammler der Erwerb von Einzelstücken erlaubt sein soll. Da dann die Verpackung (kleinste Verkaufseinheit) mit einem CIP Stempel und anderen Angaben fehlt, wäre das nicht prüfbar. Der normale Munitionskäufer mit WBK-Eintrag oder JS darf grundsätzlich nur ganze Verpackungen mit allen Kennzeichnungen erwerben.
    Möglicherweise hat man diesen Umstand ungeprüfter Ware auch auf Schusswaffen auf rote WBK im Glauben übertragen. Das war aber noch nie so.
    Wenn man das als Ausnahme bezeichnen kann - wenn eine Schusswaffe technisch nicht prüfbar ist, weil es die Munition nicht (mehr) dafür gibt, stellt das Beschussamt aber eine Bescheinigung aus. Dann ist der private Besitz legal, jedoch schießen verboten. Aber dann war die Waffe ja beim Beschussamt und konnte aus bestimmten Gründen nicht geprüft werden. Das dürfte aber nur bei exotischen und historischen Waffen zutreffen und ist etwas anderes, als wenn eine Waffe schon in der visuellen Überprüfung den Beschusstest nicht überstehen würde. Dann ist sie durchgefallen und kommt nicht in Privathand.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (30. Januar 2019 um 09:56)

  • Hallo Zusammen,

    Ich habe da ...

    Moin Leute
    Was ich wohl nie verstehen werde, warum muß man solche grenzwertigen / heiklen Sachen
    unbedingt im www breittreten, statt es diskret unter 4-8 Augen zu lösen.
    In diesem Fall zB. Sachbearbeiter, Büma, dem Letzteren könnte es doch eigentlich egal sein
    für was er letztendlich sein Geld bekommt, solange alles im gesetzlichen Rahmen abläuft ... :?:

    Edit ruft: ... Probleme gibt es, wenn der "BüMa" gar kein BüMa ist, sondern nur ein Kaufmann
    mit einer Waffen-Handelslizenz, dann kann er die alte Knarre natürlich nicht zerlegen.

    Gruß Wolf

    Einmal editiert, zuletzt von EL LOBO (30. Januar 2019 um 09:59)

  • Was ich wohl nie verstehen werde, warum muß man solche grenzwertigen / heiklen Sachen
    unbedingt im www breittreten, statt es diskret unter 4-8 Augen zu lösen.

    Ist ja nichts heikles passiert. Er hat ja nicht unzulässig gekauft.

  • Ich muß mal ganz blöd nachfragen: Was ist das denn nun für eine Waffe ?

    Übrigens muss man bei einigen Waffen ganz schön nach dem Beschuss suchen. Das nennt sich dann "dezent angebrachter Neubeschuss".

    Es gibt Ausnahmen von der Beschusspflicht, nicht nur für Mäusekaliber.

    z.B.
    §4 Ausnahmen von der Beschusspflicht
    (1) Von der Beschusspflicht sind ausgenommen:
    3. Feuerwaffen, die b) vor dem 1. Januar 1891 hergestellt und nicht verändert worden sind

    Da würde dann ein Gewehr 88 aus den Anfangsjahren schon rausfallen. 1891 übrigens weil das erste deutsche Beschussgesetze da in Kraft trat.

  • Das ist der einfachste Weg.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Es geht um folgende Waffe auf egun: 7305433
    Mir wäre natürlich am Liebsten, nur die freien Teile zu erwerben, aber der Verkäufer schlachtet nicht aus, schreibt er
    extra dazu.

    @ EL LOBO: gekauft habe ich noch gar nichts. Ich will mich vorher rechtlich absichern, da ich mich zu wenig auskenne.
    Mache ich immer so, gibt im Nachhinein weniger Probleme ;)

    Hier im Forum ist wirklich gutes Wissen vorhanden, deshalb erst hier die Frage. Bevor ich meinen SB, zu dem ein gutes Verhältnis herrscht mit dummen Fragen löchere.

  • Er gibt Ihn ja auf normale WBK gar nicht ab.
    Du kannst Ihn daher nur über einen Büxxser
    erwerben der Ihn dann verschrottet.
    Und mal im Ernst: hast du gelesen wie der Typ
    drauf ist? Da würde ich nie nix kaufen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Steht da nicht. Er sagt ja nur, er ist für Sportschützen und Jäger nicht geeigenet, was wohl dem Zustand geschuldet ist.
    Aber dass der Beschuss ungültig ist, erschließt sich mir auch nicht. Er schreibt ja nur überarbeitet und nicht nummerngleich. Da im Prinzip keine K98 ohne Altbeschuss auf dem Markt sind und ein einmal gegebener Beschuss nicht verfällt, sollte das schon in Ordnung sein. Das zumindest, wenn keine waffenwesentlichen Teile bearbeitet wurden. Überarbeitete K98 gibt es viele. Bei den meisten sind diese dann zu Jagdwaffen umgearbeitet worden. Dazu hat man Schäftung und ZF-Montage geändert. Nur bei letzterem wäre ein Neubeschuss fällig, da die Montagen meist aufgelötet, seltener per Gewindebohrung angebracht wurden.

  • So kann man das auch interpretieren. Scheint auch
    zutreffend zu sein. Dann steht dem Erwerb ja nichts
    entgegen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Also kann man kaufen, aber schießen würde ich das vermurkste Ding eh nicht?

    Zum Schießen habe ich ja einen anderen 98er...

    Und dann entweder System, Lauf und Verschluss verschrotten, bzw. an Behörde abgeben- oder einfach eintragen lassen und bei der Überprüfung muss dann alles zusammen im Waffenschrank stehen?

  • Er sollte einfach fragen, ob die Waffe einen gültigen Beschuss hat, der dem Erwerb nicht entgegensteht. Vielleicht äußert sich der Händler, was das für Überarbeitungen waren.
    Ob sich das allerdings lohnt, steht auf einem anderen Blatt. Wenn jemand die Waffe auf Gelb kauft, ist dieser mit Ein- und - nach der Vernichtung - Austrag belastet, was sich mit dem Porto auf runde 50 € Gebühren summieren.
    So ab 100 € gibt es. m.E. recht brauchbare K98 ohne gravierende Nachteile.

  • @Floppyk
    Hauptzweck des Erwerbs wäre ja Schaft und Anbauteile, welche man kaum noch in brauchbarem Zustand unter 150€ bekommt.
    Demnach könnte das das bessere Geschäftsmodell sein, diesen zu schlachten.
    Einen brauchbaren K98 für 100€ habe ich noch nie gesehen....