Moin Moin
Ich hoffe es ist nicht an euch vorbeigegangen, aber was ist eure Meinung hierzu :
Auszug aus dem Gesetzentwurf des BMI :
1.2.3
bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft oder eine andere Energiequelle
eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert oder gehalten werden kann (z. B. Armbrüste, Pfeilabschussgeräte). Dies gilt nicht für
feste Körper, die mit elastischen Geschossspitzen (z. B. Saugnapf aus Gummi) versehen sind, bei denen eine maximale Bewegungsenergie der
Geschossspitzen je Flächeneinheit von 0,16 J/cm2 nicht überschritten wird;
§ 58 Altbesitz; Übergangsvorschriften
(21) 1Hat jemand am [Einsetzen: Datum Inkrafttreten Gesetz] ein bisher nicht nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 1.2.3 den
Schusswaffen gleichgestelltes Pfeilabschussgerät besessen, so hat er bis zum [Einsetzen: Datum Inkrafttreten Gesetz + 1 Jahr] die erforderliche
Erlaubnis für den Besitz des Pfeilabschussgeräts zu beantragen oder es einem Berechtigten oder der zuständigen Behörde oder einer
Polizeidienststelle zu überlassen.
Betrifft das nun auch Armbrüste und eventuell Bögen ?