Es gibt 101 Antworten in diesem Thema, welches 10.716 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. März 2019 um 12:30) ist von Tirailleur.

  • Habe mal das BKA durchstöbert, keine ähnlichen Gegenstände gefunden aber Tactical Gloves sind nicht als Waffe eingestuft worden wobei die Situation ja ähnlich ist.
    Im Endeffekt müsste ja erstmal eine Situation entstehen wo er zum Einsatz kommt und dann müsste die Polizei auch noch mitbekommen als was dieser Schirm beworben wird und ein BKA Gutachten müsste durchgeführt werden um dir nachzuweisen das du eine Hiebwaffe geführt hast.

  • Lieber Play.
    Kann man denn auch eine Exportfeder einbauen. Ich könnte mir vorstellen, der Schreckmoment wenn er aufschnellt.

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Lieber Yacusa.

    Na so oft regnet es hier nicht.

    Unser Play wohnt in der regenreichsten Stadt der Republik, die nebenbei berühmt für Nachtleben und Unterwelt ist. Da kann der Schirm nicht schaden.
    Außerdem sind die in. Selbst adelige Welfen lassen ihre Schwerter stehen und bedienen sich des Regenschirms.


    Am besten lässt er sich von unserem edwin noch eine Rüstung dängeln.

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

    Einmal editiert, zuletzt von BMP I (22. Januar 2019 um 21:29)

  • Cold Steel Spazierstöcke sind die Lösung. ;)
    Glaube so einen besorge ich mir mal.
    Gibt es aber auch in anderen Ausführungen.
    Würde ich aber nicht mit durch die Stadt wandern.

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  • Im Gesetz geht es um das Wesen, nicht jedoch um die Auslobung.

    Wenn jemand die von Play genannte Erbsenbüchse als ideales Wurfgeschoss (siehe Crocodile Dundee I) bewirbt, darf er sie trotzdem kaufen, sachgerecht nutzen oder auch einem Taschendieb hinterherwerfen (solange er keinen Schaden anrichtet).

    Das Wesen einer normalen Büchse Erbsen ist vom Waffenrecht ebensowenig umfasst wie das eines Regenschirms ohne Klinge oder scharfer Spitze. Das SEK wird also (deswegen) nicht nochmal kommen.

    Falls er damit einen unbewaffneten vertrimmt (oder den flüchtenden Taschendieb mit der Büchse tatsächlich trifft), handelt es sich um Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand (nicht jedoch mit einer Waffe).

  • Es ist davon abzuraten so einen Verteidigungsschirm zu führen. Es kann passieren, dass der Angreifer einen scharfen Schirm zieht: ^^

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