Viel Ungemach : Entwurf des BMI

Es gibt 608 Antworten in diesem Thema, welches 79.277 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Februar 2020 um 15:14) ist von gilmore.

  • Armbrust wird nicht angetastet würde ich sagen da ja nur Sachen betroffen sind die bisher nicht in 1.2.3 standen.
    Alter Text :

    1.2.3 bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste). Dies gilt nicht für feste Körper, die mit elastischen Geschossspitzen (z. B. Saugnapf aus Gummi) versehen sind, bei denen eine maximale Bewegungsenergie der Geschossspitzen je Flächeneinheit von 0,16 J/cm2 nicht überschritten wird;

    Ich würde sagen das jetzt alles reingerutscht ist Armbrüste ,Pfeilabschussgeräte,Bögen.

    Müssten dann nicht mehr frei verkäuflich sein .

    Altbesitz müsste dann gemeldet werden ....

    P.S. Es heist auch man müsste eine Erlaubnis beantragen oder nachweisen,die es dann wohl nicht gibt und weiter heist es das man diese dann einem berechtigten Übergeben müsste.

    Für mich heist das eher dann illegal wie ne AK47 ;)

    Jetzt macht man den Sack zu


    Zitat

    1.2.3
    bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft oder eine andere Energiequelle eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert oder gehalten werden kann (z. B. Armbrüste, Pfeilabschussgeräte). Dies gilt nicht für feste Körper, die mit elastischen Geschossspitzen (z. B. Saugnapf aus Gummi) versehen sind, bei denen eine maximale Bewegungsenergie der Geschossspitzen je Flächeneinheit von 0,16 J/cm2 nicht überschritten wird;


    § 58 Altbesitz; Übergangsvorschriften
    (21) 1Hat jemand am [Einsetzen: Datum Inkrafttreten Gesetz] ein bisher nicht nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 1.2.3 den Schusswaffen gleichgestelltes Pfeilabschussgerät besessen, so hat er bis zum [Einsetzen: Datum Inkrafttreten Gesetz + 1 Jahr] die erforderliche Erlaubnis für den Besitz des Pfeilabschussgeräts zu beantragen oder es einem Berechtigten oder der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle zu überlassen.

    Oben steht Armbrüste und Pfeilabschussgeräte.
    Unten den Schusswaffen gleichgestelltes Pfeilabschussgerät .
    Die Armbrust ist ja schon den Schusswaffen gleichgestellt und ist auch ein Pfeilabschussgerät.

    Zu lesen hier https://de.m.wikipedia.org/wiki/Armbrust unter Rechtliche Situation.

    War aber klar denn mit den Pfeilgewehren und Pistolen wurde anscheinend eine Grenze überschritten und in dem Zug schafft man alles aus dem Verkehr was irgendwie mit einem Pfeil zu tun hat.

    4 Mal editiert, zuletzt von Christian 1984 (23. Januar 2019 um 22:43)

  • Kann ich Dir sagen... die langsame komplette Enteignung und ein Verbot jeglicher Waffen!
    Nicht heute, aber halt in ein paar Jahren!

    Wenn die Sammlung, Ausrüstung erst mal illegal ist... dann ist sie auch nix mehr wert!
    Außer man versucht sie schwarz zu veräußern!

    Ich habe Legasthenie, nicht Dyskalkulie..

  • hinten ist die ente fett. also mal sehen, was am ende wirklich gesetz ist.......
    gruß edwin.

    Wenns nach denen geht alles und es wird auch durchgewunken werden ,SPD,CDU/CSU,Grüne,Linke blasen doch alle ins gleiche Horn ;) .

    Weiter so,wir schaffen das *lol*

    Aber wir leben ja in einer Demokratie und 87% wollen es ja .

    Einmal editiert, zuletzt von Christian 1984 (23. Januar 2019 um 22:54)

  • Kann ich Dir sagen... die langsame komplette Enteignung und ein Verbot jeglicher Waffen!
    Nicht heute, aber halt in ein paar Jahren!

    Wenn die Sammlung, Ausrüstung erst mal illegal ist... dann ist sie auch nix mehr wert!
    Außer man versucht sie schwarz zu veräußern!

    Auf jeden Fall erstmal was richtig gefährlich werden kann.Armbrüste/Vorderlader....

  • Links Grün ist böse. Das muss auf den Index!
    Ziviler Ungehorsam scheint eine vernünftige Alternative zu sein.

    Gruß
    Der Doc

    "Lasst mich als ersten starten, dann sehen die Anderen die Stages vorab in Zeitlupe!"
    Mein legendärer Spruch vom CO2CAS 18.05.2019 in Amberg bei der Red River Trail Crew 1968 e.V.

  • Aber wir leben ja in einer Demokratie und 87% wollen es ja .

    Sind das die selben 87% die auch SED und NSDAP gewählt haben?

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • die nsdapwähler sollten mittlerweise alle beerdigt sein....

    aber bei ehemaligen sed wählern wäre ich mir nicht sicher.

    :D das war jetzt keine politik, das war geschichte

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Mir ging es weniger um die Personen
    als um die (angeblichen) Prozente.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Was sollen den die Armbrustbesitzer machen ? sicher haben 10-100tausend oder mehr eine Zuhause !
    Muss man die nun registrieren lassen oder gibt das Bedürfnisfreie WBK ??
    Wiederstandsloß enteignen lassen sollten sie sich nicht lassen, notfalls Anwalt und auf Entschädigung klagen !!

    "The right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed"

    "Die Frage ist nicht was wir dürfen, sondern was wir mit uns machen lassen!"

  • ziviler ungehorsam ist aber ein monopol der linksgrünen. der job ist besetzt. :D

    gruß edwin

    Aber nein, mein junger Padavan, der zivile Ungehorsam ist das Recht der denkenden Bevölkerung!
    Das Linksgrüngegenderte Volk ist dabei nur die Couleur auf der veganen Pizza.

    Liebe Grüße
    Der Doc

    "Lasst mich als ersten starten, dann sehen die Anderen die Stages vorab in Zeitlupe!"
    Mein legendärer Spruch vom CO2CAS 18.05.2019 in Amberg bei der Red River Trail Crew 1968 e.V.

  • Man bräuchte ein Bedürfnis das sich nicht belegen lässt.
    Für Jäger nicht - Verbot der Jagt mit Pfeilen und für
    Sportschützen nicht weil es keine Disziplin dafür gibt.
    Bleiben noch Erben :)
    Eine Blockiervorrichtung wird es wohl dafür nicht geben.

    Einspruch euer Ehren.
    Auf Jagdschein ginge es sehr wohl.
    Das Bundesjagdgesetz untersagt die Jagd mit Bolzen und Pfeilen nur für Schalenwild.
    Die allermeisten Landesjagdgesetze erweitern dies zwar auf alle jagbaren Arten aber wenn ich mich recht entsinne, fehlt dieser Passus mindestens in Sachsen (oder Sachsen-Anhalt?).
    Das Schlupfloch ist klein und man hätte wahrscheinlich längere Diskussionen mit dem SB, ausserdem würde sie alsbald geschlossen, aber noch ist die Lücke offen.

    Trotzdem sind die neuen Regeln sehr bedenklich.
    Es gibt halt in der EU-Kommission ein paar Gegner des privaten Waffenbesitzes, die leider zuviel Einfluss haben. Und hier trifft das ganze dann auf “deutsche Gründlichkeit“ in der Umsetzung.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Sollte ein Armbrustverbot wirklich kommen kehre ich diesem Land den Rücken !!

    "The right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed"

    "Die Frage ist nicht was wir dürfen, sondern was wir mit uns machen lassen!"

  • Ob der Verminator usw. obwohl nicht unters WaffG fallend, ebenfalls betroffen wäre?

    Wahrscheinlich eher nicht, ausser man ändert die Definition von Schusswaffen.

    Würde mich persönlich ganz schön ärgern wenn das Teil plötzlich illegal oder WBK pflichtig werden würde.

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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    You gotta pay to play, if you want

  • Zitat

    § 58 Altbesitz; Übergangsvorschriften
    (21) 1Hat jemand am [Einsetzen: Datum Inkrafttreten Gesetz] ein bisher nicht nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 1.2.3 den Schusswaffen gleichgestelltes Pfeilabschussgerät besessen, so hat er bis zum [Einsetzen: Datum Inkrafttreten Gesetz + 1 Jahr] die erforderliche Erlaubnis für den Besitz des Pfeilabschussgeräts zu beantragen oder es einem Berechtigten oder der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle zu überlassen.

    Ok lasst uns doch mal den Satz richtig lesen. Eine Erlaubnis braucht man für Pfeilabschussgeräte, die BISHER NICHT unter 1.2.3 fallen. Armbrüste fallen bisher schon darunter. Bögen allerdings nicht. Wobei man darüber streiten kann ob Bögen unter den neuen 1.2.3 fallen, weil der Teil mit der Sperrvorrichtung nicht so klar formuliert ist. Also sprich ob das "gehalten" zur Sperrvorrichtung gehört oder nicht. Falls nicht, würden Bögen darunter fallen.

    Unter 1.2.3 werden Armbrüste und Pfeilabschussgeräte auch separat genannt.

  • "1.2.3
    bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft oder eine andere Energiequelle eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert oder gehalten werden kann (z. B. Armbrüste, Pfeilabschussgeräte).
    Dies gilt nicht für feste Körper, die mit elastischen Geschossspitzen
    (z. B. Saugnapf aus Gummi) versehen sind, bei denen eine maximale
    Bewegungsenergie der Geschossspitzen je Flächeneinheit von 0,16 J/cm2 nicht überschritten wird;"

    Bei Armbrust und Pfeilbeschleunigern wird doch nichts "verschossen", sondern beschleunigt, da kein Geschoss durch den Lauf getrieben wird? Das greift dann doch nur bei Geräten, wo der Pfeil durch einen Lauf geht.

    Ein nachträgliches Verbot von Armbrust, Pfeilbeschleunigern und Bogen wäre echt bitter. Der Bürger kauft sich einen Pfeilbeschleuniger mit Zubehör für knapp 2.000 Euro, da er denkte, er sei mit dem BKA Gutachten auf der sicheren Seite. Wenige Zeit später folgt dann eine grundlose Enteignung. Das darf eigentlich nicht sein. Rechtssicherheit sieht anders aus.

  • Überrascht mich ehrlich gesagt überhaupt nicht. War absehbar.

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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  • Mich auch nicht. Siehe LEP, Butterfly, usw.

    Es wird früher oder später alles verboten sein, wenn es so weiter geht. Nur ist damit kein Problem gelöst, sondern es werden viele neue geschaffen.