Ein neuer mit einer „nervigen“ Frage

Es gibt 80 Antworten in diesem Thema, welches 12.648 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Juli 2019 um 14:20) ist von Samuel Colt.

  • Wir bewegen uns im Strafrecht. Das bedeutet daß dem Betroffenen
    der Verstoß nachgewiesen werden muss. Das ist fast aussichtslos
    wenn der Betroffene den Mund hält (Die Meisten liefern sich selbst
    ans Messer weil Sie glauben sich erklären zu müssen).
    Etwas anders ist es bei Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse. Da
    wird gerne die Zuverlässigkeit in Frage gestellt; damit ist man aber
    im Verwaltungsrecht - jetzt muss der Betroffene glaubhaft machen
    daß er zuverlässig ist. Je nach Richter ist das fast aussichtslos :(

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Was passiert mit den in den Augen des im Fall der Fälle kontrollierenden Beamten unzureichend gesicherten Waffen?

    In den Augen der Polizisten ist eine Waffe ein Werkzeug das im schlimmsten und hoffentlich nie eintretenden Fall eine Hitzone von 1x1m wenigstens einmal treffen muss. Auf 5-7m. Oder um das Feierabend Bier aufzumachen oder einen Nagel einzuschlagen. Und so dürfte die beschlagnahmte Steyr auch behandelt werden.

  • Wenn du Besuch bekommst wird die Steyr in jedem Fall sichergestellt.
    Nur wegen einem Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschrift ist das
    gar nicht zulässig, wohl aber wenn der Büttel den Verdacht auf Tuning
    konstruiert - und das ist sehr häufig der Fall.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

    Einmal editiert, zuletzt von NC9210 (18. Juni 2019 um 01:06)

  • Ich überspanne mal ein wenig.

    Man meldet sich im H/FT an, der Termin steht schon seit Wochen, man hat sich
    diesen Tag extra frei genommen und mit einem Mitarbeiter getauscht, am nächsten
    Tag soll es so weit sein, die Sachen sind schon alle gepackt, man freut sich auf die
    Leute, vertraute und neue Gesichter, dafür hat man seit Wochen geübt, fühlt sich toll,
    rechnet sich für dieses Mal wirklich Chancen auf die oberen drei Plätze aus, die Waffe
    wird noch einmal inspiziert und gereinigt, der Wecker ist gestellt......

    Doch noch vor dem Wecker, klingelt es an der Haustür. Drei Beamte kommen rein,
    sehen die Waffe, die man nach dem Aufstehen einpacken wollte, auf dem Küchentisch
    liegen. Waffe wird sichergestellt, der Tag ist gelaufen. Die Freunde treffen sich trotzdem,
    auch ohne Dich. Du sitzt dafür den ganzen Tag zu Hause. In ein paar Stunden kommen
    die ersten Berichte über Ereignisse, Platzierungen und Erlebnisse. Geschichten, in denen
    Du nicht vor kommst, aber hättest können.

    Deine Mitarbeiter fragen Dich am nächsten Tag, wie es gelaufen ist und welchen Platz
    Du gemacht hast, während Du darüber nachdenkst, was Du streichen kannst, um die
    Strafe zu bezahlen. Nach Monaten kannst Du Deine Waffe wieder abholen, mit Kratzern,
    die es vorher nicht gab, und Kosten, die es nicht hätte geben müssen. Man war sogar so
    umsichtig, daß man die Waffe nach dem letzten Spannen, nicht leer abgeschlagen hat.
    Somit hat die Feder schon mal einen Langzeittest hinter sich und kann gegen eine neue
    Feder getauscht werden. Der verbogene Kornhalter wird gleich mit ersetzt, weil das
    wenigstens die Paketkosten spart. Für die Schaftaufarbeitung und das Brünieren, hat
    man wenigstens den Winter über Zeit, da die Saison eh schon lange vorbei ist.

    Warum? Weil die Waffe auf, und nicht in dem Futteral war.
    Schrank, Futteral, Stand, Futteral, Schrank. Ein ganz einfacher Ablauf, der vieles vermeiden kann.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Und warum kamen die 3 Cops?
    Evtl. wegen der AK47 unterm Bett?
    Scnr

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Doch noch vor dem Wecker, klingelt es an der Haustür. Drei Beamte kommen rein,
    sehen die Waffe, die man nach dem Aufstehen einpacken wollte, auf dem Küchentisch
    liegen. Waffe wird sichergestellt, der Tag ist gelaufen.

    Naja ein Skeet oder Trap Schütze wird seine Schrotflinte auch nicht in der Nacht vor dem Wettkampf offen auf den Küchentisch legen.
    Der wird es ähnlich machen wie ich. Die Waffe aus dem Schrank Tresor nehmen zerlegen und in den Koffer packen und diesen wieder im Tresor verschliesen. oder vielleicht im Schlafzimmer neben dem Gepäck lagern. Ich nehme auch Abends vor dem Wettkampf die FT Waffen aus der verschlossenen Vitrine packe sie in den Koffer und stelle sie zu dem Reisekoffer und den FT Kissen.
    Wenn dann die herren von der Rennleitung kommen würden um z.B. meiner Freundin ein Knöllchen zu überbringen sehen sie die ordnungsgemäs verschlossenen Waffenkoffer.
    Wenn wir morgens Ganz früh los müssen lager ich die Koffer auch schon mal verschlossen im Kofferraum (ich weiß nicht ganz korrekt)
    Aber dann ist die Gepäckabtrennung drüber und das restliche Gepäck liegt auch drüber.

  • Doch noch vor dem Wecker, klingelt es an der Haustür. Drei Beamte kommen rein,
    sehen die Waffe, die man nach dem Aufstehen einpacken wollte, auf dem Küchentisch
    liegen. Waffe wird sichergestellt, der Tag ist gelaufen.

    Wenn du die Beamten einfach so in deine Wohnung lässt, wohl wissend, dass auf deinem Küchentisch dein FT-Gewehr liegt, wäre das dein erster Beitrag zu diesem Verlauf. Solange nicht ein Durchsuchungsbeschluss oder Gefahr im Verzug (und dabei fallen sie dir eher wortwörtlich mit der Tür ins Haus und du hast erstmal andere Sorgen als das LG auf dem Küchentisch) vorliegt, musst du die Beamten nicht in die Wohnung lassen, sondern kannst alles an der Haustür klären.
    Wenn du es dann nicht schaffst, den Beamten zu erklären, dass sie dich gerade dabei stören, für einen Wettkampf zu packen, hast du den zweiten Beitrag zum Verlauf geleistet.
    Beides würde mein Mitleid etwas begrenzen.
    Du darfst schließlich mit der freien Waffe umgehen in deiner Wohnung.
    Nur wenn du sie lagerst, muss sie mindestens in einem verschlossenen Behältnis gelagert werden.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Erst Seite vier?
    Beim letzten Mal hatten wir im gleichen Zeitraum schon wesentlich mehr.
    Lasst uns das Thema noch auf Federn und Ventile erweitern, damit mal
    ein wenig Schwung in die Sache kommt.

    Wenn ich die Feder jetzt unwissendlich kaufe, da sie schon im Gewehr
    steckt und ich keine Ahnung von Gewehren habe......

    Steigt da jemand drauf ein?

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

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  • Waffen sollte man NIE ungesichert herumliegen haben, weder über Nacht noch für 10 Minuten wenn man kurz zum Kiosk flitzt.
    Wer weiß denn schon ob man in der Zeit der Abwesenheit ungebetenen Besuch bekommt der sein Glück gar nicht fassen kann.
    Außerdem haben Waffen bei unangekündigtem Besuch vorher weggeschlossen zu werden, die Polizei wird wohl kaum die Tür eintreten und später klingeln. Man weiß ja auch nie wer sonst vor der Tür steht, könnten ja auch Nachbars Kinder sein.
    Wenn die Wohnung nicht 30 Zimmer hat und die Waffe in Zimmer 1 und der Schrank dafür in Zimmer 30 ist sollte das auch kein Problem sein.

    Einmal editiert, zuletzt von Butika (18. Juni 2019 um 08:31)

  • Das ist kein Behältnis und von daher unzulässig! :P

    So ein Mist, ich finde keinen Stinkefingersmilie! ;):n12:

    Waffen sollte man NIE ungesichert herumliegen haben, weder über Nacht noch für 10 Minuten wenn man kurz zum Kiosk flitzt.
    Wer weiß denn schon ob man in der Zeit der Abwesenheit ungebetenen Besuch bekommt der sein Glück gar nicht fassen kann.
    Außerdem haben Waffen bei unangekündigtem Besuch vorher weggeschlossen zu werden, die Polizei wird wohl kaum die Tür eintreten und später klingeln. Man weiß ja auch nie wer sonst vor der Tür steht, könnten ja auch Nachbars Kinder sein.
    Wenn die Wohnung nicht 30 Zimmer hat und die Waffe in Zimmer 1 und der Schrank dafür in Zimmer 30 ist sollte das auch kein Problem sein.

    Bei dem Rumliegenlassen bei Abwesenheit Stimme ich dir zu.
    Beim Rest nicht.
    1. Sogar die minderjährigen (Ü12)Nachbarskinder dürfen Umgang mit einer freien Waffe haben, sofern sie gesetzeskonform beaufsichtigt werden.
    2. Hat niemand das Recht, ohne meine Einwilligung meine Wohnung zu betreten ausser Behörden im Ausnahmefall. Alles andere wäre strafbarer Hausfriedensbruch.
    3. ist es nicht verboten, in Anwesenheit von waffenrechtlich nicht berechtigten Personen mit seiner Waffe umzugehen.
    Oder schickst du solche Personen aus der Wohnung, wenn du putzt oder aus dem Schrank ins Futteral packst?

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Klar, ist ja kein Problem wenn Minderjährige in der Wohnung unter Aufsicht Zugang zu freien Waffen haben. Ist auch kein Problem wenn die dann überall rumerzählen beim Nachbarn liegen die Knarren rum, wir durften die Durchladen und damit rumspielen. Das die Waffen Bedürfnis- und Eintragungsfrei sind, keinen freien Lauf haben und Ptb-konform sind wird natürlich vorher von den Kindern erwähnt, die wollen ja nicht das Du Schwierigkeiten bekommst.
    ;)

    Natürlich hat niemand das Recht Deine Wohnung ungefragt zu betreten, darum gibts auch so wenig Einbrüche weil die Mehrzahl der Bürger vorher seine Zustimmung erteilt.

    Wenn ich Besuch bekomme dann gehört die Aufmerksamkeit meinem Besuch. Ich käme nie auf die Idee zu sagen "Schön das Ihr mich besucht, kümmert euch mal um euch selber, ich muss jetzt 2 Stunden Waffen putzen". Wenn mein Besuch nach den Waffen fragt (falls er weiß das ich welche habe) bekommt er natürlich eine Antwort, wenn er mitputzen will kann er das dann auch gern tun.

    Generell gilt bei jeglichem Umgang mit Waffen:
    Wenn der gesunde Menschenverstand beim Thema Waffen im Normalbereich arbeitet ist alles ok. Tut er das nicht hat man der Person auch keinen Zugang dazu zu gestatten, privat wie gesetzlich.

  • Wenn du meine Antwort falsch auslegst und Dinge hineininterpretierst, fällt es natürlich leicht, sich drüber lustig zu machen.
    Aber zum einen benötigen Kinder ab 12 Jahren die Zustimmung ihrer Eltern für den Umgang mit entsprechenden Waffen, folglich ist es auch kein Problem, wenn sie zuhause darüber reden.
    Und bei Zwölfjährigen kann man schon voraussetzen, dass sie keine Phantasiegeschichten dazubasteln.
    Wenn ich das bei einem Kind doch befürchten müsste, würde ich es nicht schiessen lassen.
    Es ging hier nur um die rechtliche Sache.
    Dann zu deiner Anmerkung mit den Einbrüchen: Wenn ein Einbrecher trotz anwesender Personen ins Haus kommt, ist anzunehmen, dass er gezielt kommt und dann würde dir auch das Einschliessen in den Schrank nichts nützen. Dann solltest du dir Sorgen um deine körperliche Unversehrtheit machen.
    Zuletzt, wenn ich beim Putzen ungeplanten Besuch bekomme, schicke ich ihn entweder weg, weil ich ihn nicht sehen will oder sage " setz dich schon mal, ich muss nur noch schnell fertig machen oder aufräumen."
    Aber ich räum nicht zuerst auf, bevor ich die Tür öffne.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

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  • Hallo allerseits,

    bin neu im Forum lese mich aber seit paar Tagen im Forum durch und habe mich nun entschieden zu registrieren. Da sich bei mir noch paar Fragen angesammelt haben, auf die ich keine eindeutigen Antworten gefunden haben, ist dieser Beitrag entstanden. Wollte dafür kein extra Thema starten.


    Ich habe mir meine erste CO2 Pistole (Waffe) gekauft, eine Swiss Arms P92 mit Blowback. Es sollte unbedingte einer werden mit Blowback und Metall, weil es mir gefällt. Die Pistole selbst ist nicht die höchste Qualität… gefällt mir nicht zu 100% aber ist bin zufrieden und es macht Spaß. Es soll 1,6 Joule haben, war echt überrascht welche Power dahinter steckt… Hab zuerst gedacht Sicherheitsbrille wäre überflüssig, bis ich die ersten BB fliegen sah.

    • Die Handgriffe aus Plastik sind echt sehr billig… darf man die austauschen oder gilt es schon als Umbau? Ich finde aber auch keine Ersatzschalen im Web. Welche Lösung gibt es dazu? Passen evtl. von einem anderen Modell und Hersteller?
    • In der Wohnung schießen ist ja soweit erlaubt, wenn der Vermieter in Kenntnis gesetzt ist. Aber wer fragt schon danach? Für einen Außenstehenden wird es sehr befremdlich rüberkommen, könnte ich mir denken. Wie sind eure Erfahrungen? Der Knall beim Schuss ist schon laut, würde ich sagen.
    • Wie oft sollte man die Pistole reinigen, damit es auch länger erhalten bleibt?
    • Wenn ich die CO2 Kapseln im Magazin lasse und das Magazin aus der Waffe nehmen und lagere, ist es besser als in der Waffe – oder spielt es keine Rolle? Die Meinungen zum Entleeren und nicht Entleeren der Kapsel habe ich mir durchgelesen
    • Ich habe Problem mit dem Zielen… der Korn bei mir oft verschwommen.
    • Schießen auf die Scheibe ist oft sehr schwierig, weil das Zielen damit nicht gelingen will. Wie gesagt, ich bin Neuling. Ich hatte mir das hier durchgelesen: Entweder ist es falsch oder Kimme und Korn sind total falsch eingestellt. https://schuetzenvereindeggenhausertal.jimdo.com/richtig-zielen
  • ich machs mal kurz:

    - Griffschalen darfst du natürlich austauschen
    - der Vermieter muss nicht in Kenntnis gesetzt werden
    - alle 2000 Schuss mal den Lauf reinigen kann nicht schaden, ansonsten Schweiß abwischen, viel Pflege brauchen die nicht
    - Kapsel drinnen oder draußen spielt keine Rolle
    - Du musst dein Auge aufs Korn fokusieren, Kimme und Ziel müssen dabei unscharf sein
    - Die Abbildungen auf der Seite sind schon nach dem ersten Überfliegen richtig
    natürlich gelten die Abbildungen für eine auf diese Art des Zielens eingestellte Visierung. Wenn deine Visierung starr, also nicht einstellbar ist, musst du selbst herausfinden, wo du am besten anhalten musst. Abweichungen bis zu einem gewissen Grad sind in der Preisklasse normal.

  • Die Anleitung zum Schiessen mit Kimme und Korn ist schon richtig.
    Woher kommt denn dein Eindruck, das etwas falsch wäre?
    Treffer über die Scheibe verteilt oder alle immer in eine bestimmte Richtung abseits des Schwarzen der Scheibe?
    Zum Schiessen in der Wohnung brauchst du die Erlaubnis des Inhabers des Hausrechts. Das bist du als Mieter in deiner Wohnung selbst. Deinen Vermieter geht das erst mal nichts an.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

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  • ich machs mal kurz:


    - Die Abbildungen auf der Seite sind schon nach dem ersten Überfliegen richtig

    natürlich gelten die Abbildungen für eine auf diese Art des Zielens eingestellte Visierung. Wenn deine Visierung starr, also nicht einstellbar ist, musst du selbst herausfinden, wo du am besten anhalten musst. Abweichungen bis zu einem gewissen Grad sind in der Preisklasse normal.

    Danke für die kurzen und einfachen Antworten ;)
    Bezüglich der Preisklasse. Welche CO2 Pistole mit Blowback könntest du mir empfehlen, fürs nächste Mal, wenn es um Präzisionsschießen geht?

  • Die Anleitung zum Schiessen mit Kimme und Korn ist schon richtig.
    Woher kommt denn dein Eindruck, das etwas falsch wäre?
    Treffer über die Scheibe verteilt oder alle immer in eine bestimmte Richtung abseits des Schwarzen der Scheibe?
    Zum Schiessen in der Wohnung brauchst du die Erlaubnis des Inhabers des Hausrechts. Das bist du als Mieter in deiner Wohnung selbst. Deinen Vermieter geht das erst mal nichts an.

    Ich habe bisher nur 4-5 Scheiben geschossen und vlt. muss ich mich einarbeiten oder so. Aber Teilweise sind die BBs außerhalb der kompletten Zielscheibe. Beim ersten Mal waren es 6 außerhalb der Scheibe, 13 auf der Scheibe verteilt mittig bis rechtslastig (4-10m Entfernt). Das war bevor ich mir den Text auf der Seite zum Zielen eingelesen habe. Wenn ich genau nach der Beschreibung ging, waren die BBs auch oft außerhalb der kompletten Zielscheibe - im Wand, Büchern, Zielscheibenhalterung etc. Die Beschreibung konnte ich so zumindest nicht umsetzen, konnte mir aber paar TIpps dort holen.