Ein neuer mit einer „nervigen“ Frage

Es gibt 80 Antworten in diesem Thema, welches 12.592 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Juli 2019 um 14:20) ist von Samuel Colt.

  • Auf der anderen Seite wird es nur sehr wenige Leute geben, die einen KWS beantragen um dann ausschließlich mit einer geliehenen Waffe herumzulaufen.
    Folglich haben die meisten auch eine SSW zuhause und dann ist ein Hinweis zur Aufbewahrung nicht verkehrt.
    Da kann man lieber einmal mehr drauf hinweisen, nicht wie etwa bei den Einhandmessern, die man im Baumarkt im Kassenbereich findet, wo aber nix drauf steht, dass die nur mit Bedürfnis zu führen sind.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Die Formulierung:
    Erlaubnisfreie SRS-Waffen und Munition dürfen nur getrennt voneinander in einem
    abschließbaren Behältnis (z.B. Geldkassette) aufbewahrt werden.
    ist zumindest zweideutig - offensichtlich ist das auch gewollt.
    Korrekt wäre:
    Erlaubnisfreie SRS-Waffen müssen in einem abschließbaren Behältnis (z.B. Schrank)
    aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung darf nur ungeladen erfolgen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Dieses Hinweisblatt wäre sehr gut, wenn es sich auf das Führen beschränken würde,denn den KWS beantragt doch keiner, um seine SSW zu Hause aufzubewahren :!:

    Ist so, als wenn der Führerschein-Innhaber von der Polizei ein Merkblatt bekommt,
    wie er seinen Pkw ordnungsgemäß abzustellen hat ... :whistling:

    Gruß Wolf

    Ein Führerschein-Inhaber, sollte das schon in der Fahrschule gelernt haben.

    Wer eine KWS beantragt, hat nicht unbedingt Ahnung von der Aufbewahrung
    oder bekommt auf der Suche eben 100 unterschiedliche Meinungen.

    Deshalb finde ich den Hinweis schon in Ordnung, jedenfalls schadet er nicht
    und man hat bei einer Kontrolle, wenn auch sehr unwahrscheinlich, etwas Schriftliches,
    auf das man verweisen kann.

    Gruß Otti

  • Erlaubnisfreie SRS-Waffen müssen in einem abschließbaren Behältnis (z.B. Schrank)
    aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung darf nur ungeladen erfolgen.

    Das ist wohl tatsächlich noch besser.

    Für mich ist die andere Formulierung aber auch ganz klar.
    Wie soll das denn anders gehen Munition und Waffe getrennt, in einem Behältnis.
    Logisch es darf keine Munition in der Waffe sein.

    Ich kann wohl nicht soweit um die Ecke denken um das falsch zu verstehen.

    Gruß Otti

  • Ich kann wohl nicht soweit um die Ecke denken um das falsch zu verstehen.

    Man kann das sehr leicht so interpretieren daß
    2 Behältnisse erforderlich sind. Siehe oben ...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Man kann das sehr leicht so interpretieren daß
    2 Behältnisse erforderlich sind. Siehe oben ...

    Aber wie ?(
    Es steht doch ganz klar drin "in EINEM Behältnis".
    Was kann man daran nicht verstehen?

    Gruß Otti

    PS.
    Du hast aber schon Recht, man sollte "Waffe und Munition getrennt" durch "Waffe ungeladen"
    ersetzen oder ergänzen.
    Damit sollte auch der Letzte begreifen was gemeint ist (Da findet sich mit Sicherheit auch noch
    Jemand, der das noch mal zerlegt).

    Einmal editiert, zuletzt von Otti208 (17. Januar 2019 um 12:15)

  • Als meine Softair von Kotte & Zeller gestern kam war zum Thema Softair gleich ein Info Blatt dabei. Würde ich mir bei SSW beiligend gleich ab Werk wünschen. Zudem sollte generell in den Medien bei solchen Gesetzänderungen Informiert werden.
    Ich denke der Großteil der alten SSW Besitzer ist nicht unbedingt in Waffenforen aktiv oder ließt entsprechende Magazine so das es an ihnen Spurlos vorbeigeht. Bis dann durch einen Zufall, Auto wurde zerkratzt etc. mal das Ordnungsamt oder die Polizei vorbeikommt und die Spielzeuge offen rumliegen sieht...

  • Ein Führerschein-Inhaber, sollte das schon in der Fahrschule gelernt haben.
    Wer eine KWS beantragt, hat nicht unbedingt Ahnung von der Aufbewahrung
    oder bekommt auf der Suche eben 100 unterschiedliche Meinungen.

    Deshalb finde ich den Hinweis schon in Ordnung, jedenfalls schadet er nicht
    und man hat bei einer Kontrolle, wenn auch sehr unwahrscheinlich, etwas Schriftliches,
    auf das man verweisen kann.

    Gruß Otti

    Wo wir wieder beim vorauseilenden Gehorsam sind ... :whistling:
    Derjenige mit dem KWS will seine Plempe in der Öffentlichkeit mitschleppen,
    da ist es schon angebracht, ihm die wichtigsten Regeln mit auf den Weg zu geben.

    Ich wage zu bezweifeln, daß der Staat einen Überblick über die Zahl
    der SSW-Besitzer insgesammt hat, er hat im Gegensatz zu den scharfen Waffen
    auch nicht das Recht zur Kontrolle der Aufbewahrung.
    Warum in drei Teufels Namen lassen sich die Leute mit KWS so gängeln ... :?:

    Wenn bei mir als legaler Waffenbesitzer jemand vom Amt zwecks Kontrolle
    vor der Tür steht und ich habe beim öffnen der Tür die 357er im Hosenbund stecken,
    dann kann er in Ohnmacht fallen, oder wie Rumpelstizchen rumhüpfen,
    machen kann er nichts, denn in meinen 4 Wänden darf ich das ... :D

    Gruß Wolf

  • denn in meinen 4 Wänden darf ich das ..

    So und genau so. Noch vor einigen Jahren - und sooo lange ist das garnicht her - wäre solch eine Diskussion über die Aufbewahrung von SSW in einen Fingerzeig zum Kopf ausgeartet und der Frage, ob man zuviel Lack geschnüffelt hätte.
    Panzerschränke? Abschließbare Behältnisse? Getrennte Aufbewahrung? Damit verbundenes Wichtigtun?
    Meine Güte... Man sollte mal langsam wieder runterkommen.
    Ich habe selbst zwei polizeiliche HDs hinter mir, aber denen war es nicht wichtig, WIE all diese Dinger aufbewahrt wurden, sondern eher WAS man da hatte. Und wie EL LOBO schon schrieb - was ich in der heimatlichen Kemenate damit mache ist Leck...ar.ch

    Keine Ahnung ob Klaus Kinski genial war. Eines seiner berühmten Zitate jedoch absolut. Danke, Max Giermann.

  • Soweit ich weiß, müssen freie Waffen, Luftdruck Schreckschuß etc. so aufbewahrt werden, daß kein Unberechtigter (in diesem Fall Minderjährige) darauf zugreifen können. Da genügt auch ein ein abschließbarer Schrank oder eine verschlossene Schublade! Sollten sich keine Minderjährigen im Haushalt aufhalten, ist meines Wissens nach keine besondere Aufbewahrung erforderlich

  • Das haben wir schön öfters diskutiert.
    Nach meiner Rechtsauffassung kann kein Raum ein verschlossenes Behältnis sein, was der gesetzlichen Forderung entspricht. Schließlich kann auch ein Hausrechtsinhaber keine Gewähr bieten, dass nicht doch einmal minderjähriger Besuch oder sinngemäß im Zimmer ist, wo dann die Waffe(n) offen lagern.

  • Sollten sich keine Minderjährigen im Haushalt aufhalten, ist meines Wissens nach keine besondere Aufbewahrung erforderlich

    Das ist nicht richtig.

    Zitat:

    erlaubnisfreie Waffen oder Munition müssen in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden! Es ist kein Waffenschrank oder Tresor nötig, ein Kleiderschrank oder eine Kommode mit normalem Schloss genügt. Eine günstige Alternative für ein Luftgewehr wäre auch ein Futteral mit Vorhängeschloss.
    Das ist tatsächlich eine gravierende Änderung, die einige Waffenbesitzer betrifft.
    Wer bei einer Kontrolle erwischt wird und die Pflicht zur Aufbewahrung nicht einhält, handelt sich in naher Zukunft eine Ordnungswidrigkeit nach der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (§ 34 Nr. 12 in Verbindung mit § 13 Absatz 2 Nr. 1 AWaffV) ein.

    Mit bestem Schützengruß

    Andreas

    VDB - Fördermitglied


    "100 Prozent der Schüsse, die Du nicht abgibst, verfehlen ihr Ziel." - Wayne Gretzky -

  • Wie man es dreht und wendet, die Kniffte gehört hinter ein Schloss. Abzugsschloss, Futeral bzw. Koffer mit Schloss oder Schrank mit Schloss.

    Am besten ein Zahlenschloss, dann stellt sich die Frage nach der Aufbewahrung des Schlüssels nicht.

    Ich persönlich bewahre alles in Koffern auf, dann kann ich alles so wie es ist gleich aus dem Schrank nehmen und zur Schießstätte damit fahren.

  • Das ist nicht richtig.
    Zitat:

    erlaubnisfreie Waffen oder Munition müssen in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden! Es ist kein Waffenschrank oder Tresor nötig, ein Kleiderschrank oder eine Kommode mit normalem Schloss genügt. Eine günstige Alternative für ein Luftgewehr wäre auch ein Futteral mit Vorhängeschloss.
    Das ist tatsächlich eine gravierende Änderung, die einige Waffenbesitzer betrifft.
    Wer bei einer Kontrolle erwischt wird und die Pflicht zur Aufbewahrung nicht einhält, handelt sich in naher Zukunft eine Ordnungswidrigkeit nach der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (§ 34 Nr. 12 in Verbindung mit § 13 Absatz 2 Nr. 1 AWaffV) ein.

    Oh Entschuldigung, Das ist mir bis jetzt neu, aber man lernt nie aus!

  • Es steht in den Vorschriften aber "mindestens" verschlossenes Behältnis.
    Das ist ein wichtiger Unterschied, weil jede gleich- oder höherwertige Sicherung damit auch gültig ist.
    Etwa ein verschlossener Raum, der erkennbar kein Wohnraum ist.
    Oder eine abschließbare Wandhalterung.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Es steht in den Vorschriften aber "mindestens" verschlossenes Behältnis.
    Das ist ein wichtiger Unterschied, weil jede gleich- oder höherwertige Sicherung damit auch gültig ist.
    Etwa ein verschlossener Raum, der erkennbar kein Wohnraum ist.
    Oder eine abschließbare Wandhalterung.

    Und da liegt das Problem. Es darf eben nichts anderes drin stehen. Auch nicht der Staubsauger. Und kein Durchgangszimmer wo dahinter noch ein anderer Bewohnter oder anderswie verwendeter Raum liegt.

  • Es darf eben nichts anderes drin stehen.

    Wie kommst du auf diese abstruse Idee?

    Mindestens verschlossenes Behältnis ist juristisch völlig eindeutig.
    Ein verschlossener Raum erfüllt diese Bedingung. Problematisch
    ist lediglich ein Raum der offensichtlich bewohnt wird - weil es der
    Lebenswirklichkeit widerspricht daß dieser ständig verschlossen
    ist.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.