Ein neuer mit einer „nervigen“ Frage

Es gibt 80 Antworten in diesem Thema, welches 12.576 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Juli 2019 um 14:20) ist von Samuel Colt.

  • Zu den Waffen gehörende Munition muss verschlossen und getrennt von den Waffen aufbewahrt werden.

    Das gilt nur für erlaubnispflichtige Munition.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Vor 20 Jahren hätte kein Schwein gedacht, dass man sich über so einen Quatsch echte Gedanken macht.

    Die Gesellschaft heute macht mir mehr Angst als jede Waffe...

  • Und dann noch dieser urdeutsche Wille ,
    es der Obrigkeit zu 101% Recht machen zu wollen.

    Eine SSW ist frei ab 18 Jahre, frei ,frei, frei ...
    und wenn ich über 18 bin und allein wohne,
    dann kann das Dingens offen auf dem Küchentisch liegen,
    wenn ich gehe schleiße ich die Haustür ab und Gut ist.
    Wer dann unbefugt da ran will muß einbrechen ... Punkt.

    In den wenigen Waffengeschäften die es noch gibt,
    liegen SSW als Deko im Schaufenster und werden
    Garantiert nicht Nachts in die Waffenkammer geschleppt.

    Gruß Wolf

  • So so, es ist also Quatsch sich über die Rechtslage zu informieren?

    Da ich kein Paragraphenreiter bin und es leider wie so vieles sehr schwammig geschrieben wird, ist es halt nicht für jedermann verständlich..

    Vor 20 Jahren hat sich auch niemand gedanken gemacht und müssen welches Taschenmesser er mit sich führen darf oder das er mal zum führen einer SSW ein Dokument benötigt.

    Weil es aber eben so ist,das hier in DE alles so streng geregelt ist, sehe ich darin nichts falsches sich zu informieren und wenn dann die Wissbegierde hier manchen Angst macht,dann frag ich mich schon... :D

    Grüße

    Mike

  • So so, es ist also Quatsch sich über die Rechtslage zu informieren?

    Nein, ganz sicher nicht.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Alles gut Mike.
    Im Endeffekt hängt die Art der Aufbewahrung halt von ab wie man lebt und es war früher schon vorgeschrieben das die SSW vor dem Zugriff durch Minderjährige gesichert sein muss.
    Nun ist halt ein Verschlossenes Behältnis vorgeschrieben und ob man sich dran hält oder eine Ordnungswidrigkeit riskiert bleibt halt jedem selbst überlassen.
    Das Thema hat aber schon immer das Forum "belebt" ;)

  • Habe mich halt etwas angegriffen gefühlt, es ist ja nicht so,das ich totaler anfänger bin,habe seit 17jahren SSW zuhause, nur die Familienumstände haben sich mittlerweile geändert, d.h. ich habe 2 Kleinkinder und da mache ich mir halt gedanken,wie ich sie ordentlich verwahre..

    Aber habe meine Antwort ja schon erhalten,vielen Dank nochmal dafür und deswegen bin ich hier auch jetzt raus :D

    Grüße

    Mike

    Einmal editiert, zuletzt von Mike83 (17. Januar 2019 um 00:09)

  • Holst Dir halt einfach einen Baumarkttresor. Die kosten um 30-40€.
    Legst die SSW rein, Mun daneben, passt.
    Gesetzestreu und Kindersicher.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Für mich hört es sich so an als ob er
    einen B-Würfel hat.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Das ist überholt. Das Waffenrecht wurde 2018 geändert,
    insbesondere die Aufbewahrungsvorschriften.
    Solche Merkblätter sind ja gut gemeint, aber nicht gut
    gemacht. Nur im Gesetz steht das was wirklich relevant
    ist. Hier der Link.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Holst Dir halt einfach einen Baumarkttresor.

    Aber möglichst mit Schlüssel, bei den heutigen Daddel-Kinder
    kannst du selbst mit größter Vorsicht nicht vermeiden,
    daß die in kurzer Zeit einen Zahlen-Code ausbaldovert haben ... :D

    Gruß Wolf

  • das ist nicht in Ordnung hier zum nachlesen

    Richtig!!!

    Getrennt voneinander (Darf also nicht in der Waffe), aber in einem nicht je oder zwei Behälter(n).

  • Was ist nicht in Ordnung und da nach zu lesen?

    Meinst Du das?

    Zitat aus oben verlinktem Dokument

    "Erlaubnisfreie SRS-Waffen und Munition dürfen nur getrennt voneinander in einem abschließbarenBehältnis (z.B. Geldkassette) aufbewahrt werden."
    Steht doch eindeutig da, in einem Behältnis, nur Waffe und Munition müssen getrennt sein,
    sprich die Waffe darf nicht geladen sein.

    Gruß Otti

    Da waren andere schneller, die auch des lesen und VERSTEHEN mächtig sind

  • Aber möglichst mit Schlüssel, bei den heutigen Daddel-Kinderkannst du selbst mit größter Vorsicht nicht vermeiden,
    daß die in kurzer Zeit einen Zahlen-Code ausbaldovert haben ... :D

    Gruß Wolf

    Natürlich mit Schlüssel. Zahlenschlösser öffne ich mit dem Kartoffeltrick.
    Kaufen, Waffe rein, Mun rein, absperren, Schlüssel schlucken.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Hallo,

    ich stimme meinen beiden "Vorpostern" (#22,#23) zu und mache mir seit Jahren auch Gedanken über die Gesetze, Verbote und Einschränkungen, die in Deutschland erlassen werden.
    Als Waffenbesitzer mit Jagdschein und WBK handele ich maximal verantwortungsbewußt. Hier beachte ich jede kleinste Kleinigkeit bei Umgang und Aufbewahrung meiner scharfen Waffen und Munition. An meinem früheren Wohnort habe ich schon eine Kontrolle erlebt, an meinem neuen könnte jederzeit eine Überprüfung stattfinden. Alles absolut maximal gesetzeskonform! Auch wenn ich noch beste A- und B- Waffenschränke mit massiven Mauerankern besitze.

    Der Golf-Fahrer mit seinem 6 Jahre alten 108 PS Diesel darf demnächst nicht mehr in manche Innenstädte fahren, der SUV-Fahrer mit seinem 1 Jahre alten 356 PS Auto aber doch, obwohl er viel mehr Feinstaub und Stickoxide ausstößt.

    AK-74 werden nachweisbar massenhaft nach Westeuropa "eingeführt", ist aber schwierig das zu stoppen. Einfacher ist es, den legalen Besitzern freier Waffen weitere Auflagen zu machen. Das eine bedeutet Aufwand und Arbeit, das andere ein paar Worte ...man hat "politisch" etwas getan. Hier im Übrigen verteidige ich deutlich unsere Polizei, egal welche, die Jungs wurden geschrumpft, reduziert und kaputtgespart. Sie können einfach nicht jedes Problem lösen, was Politiker zuvor verbockt haben.

    Meine japanischen Kochmesser sind deutlich gefährlicher als eine SSW.
    Wahrscheinlich muss ich sie bald auch verschlossen aufbewahren, getrennt von den Zwiebeln.

    Gruß
    Musashi

  • Ich finde das Hinweisblatt zum KWS recht gut gemacht.

    Da gibt man sich die Mühe, die korrekte Aufbewahrung, in allgemein
    verständlichen Worten zu fassen (nicht "Aufbewahrung nach §§§ Waffengesetz")
    und schon wird da was rein interpretiert, was da nicht steht. :bash:

    Natürlich bringen solche Regeln 0,0% mehr Sicherheit :wogaga: .

    Gruß Otti

  • Ich finde das Hinweisblatt zum KWS recht gut gemacht.

    Dieses Hinweisblatt wäre sehr gut, wenn es sich auf das Führen beschränken würde,
    denn den KWS beantragt doch keiner, um seine SSW zu Hause aufzubewahren :!:

    Ist so, als wenn der Führerschein-Innhaber von der Polizei ein Merkblatt bekommt,
    wie er seinen Pkw ordnungsgemäß abzustellen hat ... :whistling:

    Gruß Wolf