Ein neuer mit einer „nervigen“ Frage

Es gibt 80 Antworten in diesem Thema, welches 12.584 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Juli 2019 um 14:20) ist von Samuel Colt.

  • Hallo liebe Gemeinde,

    bin der Mike und neu hier in diesem tollen Forum,aber schon lange stiller Mitleser.

    Es tut mir leid,das mein erster Beitrag wahrscheinlich vielen hier auf den Keks geht,weil schon x mal besprochen,ABER ich habe nicht wirklich was verständliches gefunden und zum teil schon sehr alte Threads,die sicher nicht mehr aktuell sind,weil es Veränderungen gab. Soo und jetzt zu meiner Frage die Kurz und Knapp ist und ich mir eine aussagekräftige kurze Antwort erhoffe:

    Darf ich eine SSW mit Munition in einem Tresor der Sicherheitsstufe B aufbewahren?

    Steinigt mich bitte nicht,habe viel über aufbewahrung gelesen,aber es gibt darüber soviele unterschiedliche Meinungen von absperren einer schublade genügt bis hin zum Panzerschrank alles dabei und wenn man soviel darüber liest,kapiert man am ende gar nix mehr...

    VG

    Mike

    Grüße

    Mike

  • Danke für die rasche Antwort.

    Ok, das wollte ich hören, war nämlich verunsicht durch das viele lesen, weil ich irgendwo gelesen habe, dass bei einem Tresor der Sicherheitsstufe B es davon abhängt wann der Tresor gekauft wurde und als „Altbestand“ zählt wenn er vor 20XX erworben wurde und sonst eine höhere Sicherheitsstufe notwendig wäre, weil sich irgendwo,irgendwie was am W-Gesetz geändert hat..
    Ob das natürlich stimmt,kann ich nicht beurteilen.. Das viele Lesen auf verschiedenen Platformen verwirrt und deswegen sage ich nochmals vielen Dank für die schnelle und kurze Antwort :)

    Grüße

    Mike

  • Das betrifft erlaubnispflichtige Waffen.
    Erlaubnisfreie Waffen müssen mindestens in
    einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt
    werden. Da reicht ein alter Kleider-Schrank.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Zitat von AWaffV

    Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren:

    1.mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Nur nochmal zum 100%tigen Verständnis:

    Bei einem Tresor der Sicherheitsstufe B darf ich Schreckschusswaffen und Munition gemeinsam aufbewahren?

    Grüße

    Mike

  • Ja, aber nicht in der Waffe!

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Schreckschuss ist frei, d.h. ein B-Schrank reicht dicke aus. Es reicht auch ein verschlossenes Behaltnis, z.B. Kleiderschrank mit Schloss dran. Die Kartuschenmunition darf im gleichen Behältnis lagern, die Waffe darf aber nicht geladen sein! Gefülltes Magazin neben der Waffe ist OK.

  • Wartet grad nen Moment, ich hole mir noch ein Bier....


    8|

    Mit bestem Schützengruß

    Andreas

    VDB - Fördermitglied


    "100 Prozent der Schüsse, die Du nicht abgibst, verfehlen ihr Ziel." - Wayne Gretzky -

  • Schreckschuss ist frei, d.h. ein B-Schrank reicht dicke aus. Es reicht auch ein verschlossenes Behaltnis, z.B. Kleiderschrank mit Schloss dran. Die Kartuschenmunition darf im gleichen Behältnis lagern, die Waffe darf aber nicht geladen sein! Gefülltes Magazin neben der Waffe ist OK.

    Ok danke, mit der Aussage kann ich was anfangen. Die ist für mich Verständlich.

    Allen anderen danke ich natürlich auch für die Antworten.

    Grüße

    Mike

  • Jep würde sogar reichen wenn du deinen Waffenkoffer abschließt. Kannst dir natürlich auch ne Vitrine bauen die du abschließen kannst.
    Schön das du nun auch Aktiv das Forum belebst. ;)

  • das ist nicht richtig

    Erlaubnisfreie Waffen und Munition: Druckluft-, Federdruck- oder CO2-Waffen mit F-Zeichen oder Schreckschuss-, Gas- und Signalwaffen mit PTB-Zeichen sowie Hieb- und Stoßwaffen müssen gegen die Wegnahme durch Unbefugte gesichert werden. Es reicht aus, sie in einem geschlossenen Behältnis aufzubewahren. Zu den Waffen gehörende Munition muss verschlossen und getrennt von den Waffen aufbewahrt werden. Geschosse von Druckluft-, Federdruck- oder CO2-Waffen sind keine Munition im Sinne des Gesetzes.

  • Ohhjee, wollte eigentlich keine wilde Diskussion herbeiführen :whistling:

    Ich weiß, das es genügen würde die SSW in einer Absperrbaren Schublade aufzubewahren und die Kartuschen in z.b. einer Geldkasette..
    eine 0815 Schublade und Geldkasette stellt für eine unbefugte Entnahme kein großes Hindernis da, (in meinen Augen) wäre aber so zulässig..
    Ein Tresor der S-Stufe B hingegen ist schon ein anderes Kaliber,den bekommt man mit einem Schraubenzieher nicht auf. Klar,aufbekommen kann man alles wenn man will,aber ein Tresor ist doch einfach ein besserer Schutz..

    Wenn ich in den Tressor noch eine Geldkassette mit Kartuschen lege,dann wäre es ok?

    Grüße

    Mike

  • Wenn ich in den Tressor noch eine Geldkassette mit Kartuschen lege,dann wäre es ok?

    Mach das so, dann kannst Du mit Sicherheit ruhig schlafen.

    Mit bestem Schützengruß

    Andreas

    VDB - Fördermitglied


    "100 Prozent der Schüsse, die Du nicht abgibst, verfehlen ihr Ziel." - Wayne Gretzky -

  • Mach das so, dann kannst Du mit Sicherheit ruhig schlafen.

    Mir geht es nicht darum ruhig schlafen zu können, sondern die Rechtslage zu verstehen.

    Wie man auch hier in diesem Thema sieht,wie in allen anderen x Threads auch zu solchen Fragen,gibt es verschiedene Meinungen/Auffassungen zu dieser Frage..

    Nix für Ungut, meine spezielle Frage wurde beantwortet und dafür danke ich euch.

    Grüße

    Mike