Schießen lt. Waffenrecht mit Beispiel (Frage)

Es gibt 153 Antworten in diesem Thema, welches 18.468 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Januar 2019 um 19:01) ist von gilmore.

  • Ich weiß gar nicht was Ihr habt.

    Das Gesetz funktioniert -so wie es ist- wohl
    besser als es der Gesetzgeber je voraussehen konnte. ;)

    Das beweist doch dieser und andere Threads eindeutig.

    --> Zur Änderung kein Handlungsbedarf

    Wir verstecken uns alle im Keller und gehen im Geheimen unserem
    gemeinsamen, höchst gefährlichen und verwerflichen Hobby nach.

    ( Ich bin übrigens nicht so sicher ob nicht auch durch z.b. plötzlich
    einstürzende Wände, Türen oder Fenster nicht doch ein Geschoss..
    .. KÖNNTE )

    Unser schlechtes Gewissen führt dazu, das all unsere Nachbarn
    und Bekannten wissen - wie schwierig das alles ist. Das mit dem
    Zuhause schießen - Ihr wisst schon...
    Befriedet muss es sein und natürlich die Grundsteuer bezahlt usw..
    Manche haben es ja auch sicher schon im Internet gelesen.

    Deshalb hat auch seit langem kein Unbeteiligter ein Luftgewehr
    gesehen, noch kann er es von etwas anderem unterscheiden.

    Aber wehe wenn .
    Da ist doch bestimmt was illegal... Wer mit so
    Sachen fummelt - da stimmt doch was nicht... Böse Böse

    Niemand lernt den freundlichen Geschicklichkeitsspieler kennen,
    der gar keinem was will. ;)

    Der versteckt sich im Keller und sagt niemanden was... ||||


    Die Franzosen würden wohl Ihre gelben Westen anziehen und sich
    mit Büchse vors Haus setzen :D

    Je mehr man Waffen aus der Öffentlichkeit verbannt -
    desto mehr Macht verleiht man ihnen ! * Muhahaha

    2 Mal editiert, zuletzt von jotte (15. Januar 2019 um 00:27)

  • Ist ein tolles Thema wie auch Aufbewahrung oder Federn.
    Kann man Wochenlang drüber reden.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Richtig. Der ganze Thread wird immer mehr zum Schwachsinn.Aber das hatten wir auch schon 100x vorher.

    Die kapieren es einfach nicht.

    Gruß Udo

    Ja, die Diskussion artet immer wieder in die Suche nach einer Gesetzeslücke, nach einem Schlupfloch, aus.
    Für jene die noch nie einen (offiziellen) Schiessstand von innen gesehen haben und sich noch nie mit der Waffensachkunde beschäftigt haben ist das Thema schwer nachvollziehbar.

  • Ja, die Diskussion artet immer wieder in die Suche nach einer Gesetzeslücke, nach einem Schlupfloch, aus.

    Würde ich nicht unbedingt so sehen.
    Eigentlich geht es um die Frage wie das gemeint ist.
    Die Regel wurde ja bereits 1968 für das spätere Bundes-
    Waffengesetz formuliert. Damals war die Sichtweise.
    noch eine ganz andere. Man wollte einfach nur dafür
    sorgen daß die notwendige Sorgfalt angewendet wird.
    Damals wäre niemand auf die Idee gekommen das so
    zu diskutieren wie es gerade stattfindet.
    Und mal ganz ehrlich: aus 10m Entfernung in Richtung
    eines 15m breiten und 10m hohen Hauses zu schießen
    (mit 7,5J) stellt ganz sicher keine Gefährdung dar.
    Bei der Auslegung eines Gesetztes ist der Wille des
    Gesetzgebers zum Zeitpunkt der Verkündung relevant.
    Insofern ist die enge Auslegung nicht unbedingt richtig.
    Sie schützt nur vor Repressalien.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Suche nach einer Gesetzeslücke

    Selbst wenn die gefunden wäre....gesunder Menschenverstand im Umgang mit der Sache und gut ist. Menschen, die sich an einer alleine schon sichtbaren Waffe stören (das kann auch der Hunde-Gassi-Geher sein), suchen im Internet eigenartige Beratungswege und schauen nicht im Waffengesetz nach. Das landet dann bei "Wer weiß was" oder "fragt Mutti". Diese Tipps werden dann ggf. befolgt. Dann kommen solche Stilblüten raus
    https://www.gutefrage.net/frage/nachbar-…mit-luftgewaehr

    BTW..Allerdings finde ich die Grenzen zwischen OWI und Straftat ganz interessant. Verstoß gegen das Waffengesetz hört sich immer irgendwie nach Straftat an. Ist es aber nicht, vieles ist OWI. NC hatte also recht.

    Wer sich das Adventure mal reinziehen will, hier (weil gleich die Unterabschnitte mit eingeblendet werden)

    http://www.buzer.de/gesetz/5162/b13778.htm

    3 Mal editiert, zuletzt von Olja (15. Januar 2019 um 08:45)

  • Kannst du die Frage präzisieren?

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ich suche nicht nach der Gesetzeslücke. Ich will nur nicht, daß ich mich (evtl) strafbar
    mache. Meine WBK ist mir eines meiner höchsten Güter. Bei unzuverlässigem Umgang
    mit Waffen, bekommt die schnell nur noch Heizwert. Die kann man schon durch ein
    Streitgespräch verlieren. Ich habe schon erzählt, daß dieses einem Schützenfreund
    passiert ist. Ich würde mich wirklich besser fühlen wenn ich wenigstens die
    Mindestanforderungen kennen würde. Dann kann ich zweifelsfrei sagen:
    "Hier, lieber Gesetzgeber, schau her, das habe ich mindestens eingehalten und bin
    deswegen safe." Ich bin bisher von dem Wort "kann" ausgegangen. Das kann ich
    durch sicheren Umgang bestimmt einhalten. Es heißt aber "könnte", und das birgt ja
    immer eine eventuelle Möglichkeit, die nie ganz auszuschließen ist.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Nach einem Verstoß gegen das WaffG ist die Zuverlässigkeit
    in aller Regel futsch - auch wenn es nur eine OWI ist.
    Der einzige sinnvolle Rat ist: frag deinen SB!

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Oh man!

    Das geht hier jetzt genau so wie beim Thread
    "Hausdurchsuchung wegen Exportfeder"
    dort sind es bis zur Schließung 127 Treadseiten! - Mal sehen wie viele es hier werden.

    Glaubt ihr, dass es irgendwem nützt was hier so zum Besten gegeben wird?

  • Nach einem Verstoß gegen das WaffG ist die Zuverlässigkeit
    in aller Regel futsch - auch wenn es nur eine OWI ist.
    Der einzige sinnvolle Rat ist: frag deinen SB!

    Ok, meine Sorge ist also nachvollziehbar.
    Ich habe ihn gefragt und die Aussage war mir nicht sicher genug.
    Ich habe dann nach einem bindenden Urteil geschaut, aber keines gefunden.
    Eine sichere Grundlage, Schwarz auf Weiß, wäre da schon toll.

    "Oh, sie haben im Garten geschossen. " "Das Diabolo könnte 500 Meter fliegen."
    "Es könnte somit das Grundstück verlassen." "Damit haben sie gegen "könnte" verstoßen."
    "Sie sind somit unzuverlässig."

    Ehrlich gesagt, habe ich da wirklich Schiss vor.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Ich habe ihn gefragt und die Aussage war mir nicht sicher genug.

    Was hat er denn genau gesagt?

    Eine sichere Grundlage, Schwarz auf Weiß, wäre da schon toll.

    Ja, wäre schön, gibt es aber nicht.

    "Oh, sie haben im Garten geschossen. " "Das Diabolo könnte 500 Meter fliegen."

    Du darfst mit 180m rechnen, das wurde unter Aufsicht festgestellt.
    Ist aber auch eine ordentliche Strecke.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Neben dieser Gesetzeshürde die ja durch die Behörden jederzeit zum Nachteil ausgelegt werden kann sollte man sich auch die Aussenwirkung klar machen.
    Von Spinner der mit dem Gewehr im Garten rumschießt bis zu Katzen und Vogelmörder hat man da schnell einen Ruf weg. Diesen Ruf möchte ich nicht haben.

  • Vielleicht zieht ja jemand noch Erkenntnis aus der Schiessstandrichtlinie.
    Dort sind ganz interessante Fakten zu lesen.
    Unter 3.2.2 etwa findet sich eine Zeichnung zu Sicherungseinrichtungen für Druckluftwaffen und unter 6.4.5 ist auch ein Gefahrenbereich von 250m bis 16J genannt, bei dem dann keine Hochblenden etc. norwendig sind.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Oh man!

    Das geht hier jetzt genau so wie beim Thread
    "Hausdurchsuchung wegen Exportfeder"
    dort sind es bis zur Schließung 127 Treadseiten! - Mal sehen wie viele es hier werden.

    Glaubt ihr, dass es irgendwem nützt was hier so zum Besten gegeben wird?

    Ja Wahnsinn, das auch mal was anderes kommt als

    Naja!

  • BTW..Allerdings finde ich die Grenzen zwischen OWI und Straftat ganz interessant. Verstoß gegen das Waffengesetz hört sich immer irgendwie nach Straftat an. Ist es aber nicht, vieles ist OWI.

    Auch nur so lange nichts und niemand zu Schaden kommt. (Oder vorgibt zu Schaden gekommen zu sein...)

    Vielleicht zieht ja jemand noch Erkenntnis aus der Schiessstandrichtlinie.

    Hatte ich auf Seite 1, Post 20 schon geschrieben / verlinkt.
    https://www.dsb.de/media/PDF/Schi…linien_2000.pdf
    Bin da aber etwas vorsichtig, denn wenn man zu viel hinbaut könnte eine Abnahme gefordert werden?

    Eigentlich geht es um die Frage wie das gemeint ist.

    Meine ganz persönliche Einschätzung dazu:
    Da :F: Waffen frei und ohne jede Vorbedingung ü18 erwerbbar sind wird sachgemäßer Gebrauch nicht (mehr) unterstellt.
    Kein Führungszeugnis (Zuverlässig?) keinste Sachkunde (sachgerechter Umgang) keine Registrierung usw. usw.
    Der :F: Waffenbesitzer wird einfach für blöde und sorglos gehalten. Das schlägt sich meiner Ansicht nach in solchen
    Gesetzesformulierungen nieder.

    Denn auf der anderen Seite sind z.B. Jäger (wegen ihrer Ausbildung?) so priveligiert das sie die Waffe im Revier führen, ja sogar einschiessen dürfen.

  • Wenn du die Tragweite des Themas nicht
    versteht lese halt hier weiter ...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.