Schießen lt. Waffenrecht mit Beispiel (Frage)

Es gibt 153 Antworten in diesem Thema, welches 18.577 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Januar 2019 um 19:01) ist von gilmore.

  • Für mich schätze ich die Situation so ein das man auf einem Grundstück von normaler Größe kaum dieser Forderung nachkommen kann.
    Um dies zu gewährleisten müsste die Waffe eingespannt sein. Selbst wenn meine Zielzone am Fuße der Hausfront ist kann ich nicht eine versehentliche Schußabgabe bei der Handhabung der Waffe ausschließen.
    Eine andere Möglichkeit wäre aus einer Gartenlaube Richtung Haus zu schießen und den Schußwinkel zu einzuschränken das ich ausschließlich die Wand treffen kann.

  • Zitat von eiischbinsnur

    Deine oben genannte Fragestellung ist im Übrigen widersprüchlich. Wenn es möglich wäre, dass eine Kugel das Grundstück verlassen könnte, wie kann dann sicher sein, dass da nie eine Kugel das Grundstück verlässt?

    Gar nicht widersprüchlich.

    Wenn ich Richtung Haus schieße, kann die Kugel unmöglich das Grundstück verlassen.
    7,5 Joule reichen nicht um ein Haus zu durchschlagen. ;)

    Ich könnte aber durchaus (und auf dieses könnte im Gesetzestext kommt es an) in eine
    der anderen Richtungen schießen und dort wäre nicht gewährleistet, dass die Kugel
    nicht über oder durch den Zaun flitzt.

    Ich schieße aber nur Richtung Haus.
    Ist das OK?
    Oder ist das, weil es ja sein könnte, dass mir einer entfleucht, (also ein Dia) nicht statthaft?

    Mehr möchte ich nicht wissen.

  • Ich lese aus dem Gesetz etwas anderes raus. Es steht doch entweder nicht mehr als 7,5 J oder das Projektil darf das Grundstück nicht verlassen. Entweder oder,nicht und. Das heißt mit 7,5 j kann man auf dem Grundstück schießen. Das mit dem Grundstück nicht verlassen können gilt wohl nur für mehr als 7,5J.

  • Oder ist das, weil es ja sein könnte, dass mir einer entfleucht, (also ein Dia) nicht statthaft?

    Genau das, steht doch auch im Gesetz: Könnte.
    Wenn Du keine Begrenzung zu den Seiten und nach oben hast oder aus ein Gebäude oder Raum
    schießt, das es unmöglich macht in eine andere Richtung zu schießen ,ist es nicht erlaubt.

    Ein Bekannter hat sei Gartenhaus so modifiziert, das er nur einen Korridor von etwa 8m
    beschießen kann.
    Eine Hauswand hält ein Dia problemlos ab, da gibt es keine Abpraller, die das Grundstück verlassen,
    vermutlich bleiben die kleben oder folgen der Schwerkraft.

    Gibt auch noch andere Möglichkeiten aber sehr aufwändig.
    Schaut euch mal einen zugelassenen offenen KK-Stand an.
    Auf ganzer Länge oben Verblendungen, die ein KK-Geschoss standhalten.
    Auf unseren ehemaligen 10m Stand waren auch kräftige Bohlen oben angebracht.

    Gruß Otti


  • Das dürfte ein Grenzfall sein, auf den dir kein Jurist eine 100%ig sichere Antwort mit Brief und Siegel geben können wird, weil hier letztlich zwei unterschiedliche Gesetzesauslegungen und -anwendungen möglich sind (für Jura nix Ungewöhnliches).

    Man kann argumentieren, dass beim Schießen Richtung Haus kei Verlassen des Geschosses möglich ist und damit ist alles in Butter.

    Man kann genauso gut besonders streng argumentieren dahingehend, dass man immer mit menschlichem Versagen rechnen muss, und auch für diesen Fall das Geschoss nicht das Grundstück verlassen können darf.

    Wenn Du mich als Anwalt fragen würdest, würde ich zu letzterem neigen. Begründung: Das ganze Waffenrecht ist im Prinzip eine einzige Misstrauenserklärung gegenüber Schützen. Man traut ihnen eigentlich nicht und räumt ihnen nur zähneknirschend die wenigen Befugnisse ein, die es gibt. Das hat letztlich was mit unserem staatsrechtlichen Selbstverständnis zu tun, wonach das Gewaltmonopol beim Staate liegt und deshalb Privatpersonen eigentlich ja gar keine Schusswaffen irgendwelcher Art brauchen. Diese antagonistische Grundhaltung zieht sich im Zweifel durch alle Einrichtungen, die Träger hoheitlicher Gewalt sind, also auch Polizeibehörden und Gerichte. Und genau die entschieden am Ende des Tages, ob dein Schießen gegen die Hauswand sicherheitstechnisch ausreicht oder nicht. Was wird da wohl am Ende im Zweifel für ein Ergebnis rauskommen..... Du verstehst? :)

  • Man kann das eng oder weit auslegen. Ein zitierfähiges Urteil
    zu dem Thema kenne ich nicht, schon gar nicht von einem
    Obergericht.

    Ich würde nicht bei der Polizei sondern bei der Waffenbehörde
    nachfragen, die sind wenigstens zuständig.
    Nimm ein paar Fotos und einen Zeugen mit. Wenn der SB sagt
    daß es ok ist kann dir jedenfalls keiner mehr an die Karre fahren
    (unvermeidbarer Verbotsirrtum).
    Schriftlich wirst du das aber vermutlich nicht bekommen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • wie sieht das denn bei Schießbuden auf der Kirmes aus?

    Da ist eine Aufsicht vorhanden.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Wenn man aus einer Position heraus sein freies Luftgewehr benutzt aus welcher das Geschoß nirgens anders hin kann als in die Zielzone und keinerlei Möglichkeit hat woanders hinzufliegen,auch nicht als Abpraller so würde es rein rechtlich gesehen auch passen.
    Man mßte also nur eine Möglichkeit dieses ermöglicht schaffen.dafür wäre es nur nötig durch einen 50-100cm langen Tunnel zu schaffen welcher in der Höhe eventuell einstellbar ist und welcher auch daran vorbei kein abfeuern des Lg's ermöglicht.Zumindest nicht so das es möglich wäre das der Diabolo das Grundstück verlässt.Allerdings kann man auch gleich drinnen bleiben weil man selbst kein Training mehr bekommt wie man bei Wind mit dem eigenen Gerät umgeht.Man hat nur noch die Geschoßdrift durch den Wind.

  • 120er KG-Rohr mit Kugelfang am Ende. DAS ist sicher.
    Aber...... Wer will das schon? ;(

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Das Ziel muß nicht am ende des Rohres sein,das Rohr muß nur dafür sorgen das die Geschosse nur in der Zielzone ankommen können!Also vor dem Ende ein Fang am Rand damit es auch keine Querschläger im Rohr geben kann die zulassen das die Diabolos das Grundstück verlassen können.Mit ein bissel Mathe und Physik sollte das umsetzbar sein. :whistling: Aber wer will schon aus einer Kabine Outdoosport betreiben?

  • 120er KG-Rohr mit Kugelfang am Ende. DAS ist sicher.
    Aber...... Wer will das schon? ;(

    Da guckst Du dann in die Röhre... 8| ...und hast anschliessend Tunnelblick... :S

  • Man kann das eng oder weit auslegen. Ein zitierfähiges Urteil
    zu dem Thema kenne ich nicht, schon gar nicht von einem
    Obergericht.

    Exakt, das ist eines der Themen, über die wir hier stundenlang diskutieren könnten, da das Waffengesetz hier mal wieder nicht eindeutig formuliert ist.
    Witzigerweise dürfen lt. Waffengesetz auch aus einer SSW abgeschossene Pyros das Grundstück nicht verlassen.


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • ......das Grundstück nicht verlassen könnte.
    Das sagt eigentlich schon alles aus.
    So ein Diabolo kann ziemlich weit fliegen und im ungünstigsten Fall
    kann das Grundstück dann nicht groß genug sein.
    "Könnte" ist fast nie unmöglich. Auch nicht in meinem Wald.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Das sagt eigentlich schon alles aus.

    Eben nicht!
    Da kann man z.B. entweder herauslesen:

    "... könnte das Grundstück nicht verlassen, es sei denn, man schießt absichtlich in die absolut falsche Richtung"

    oder

    "... könnte das Grundstück nicht verlassen, auch nicht wenn man von der Mitte der Schießbahn schräg nach oben auf das Kellerfenster schießt, das gerade in diesem Moment von einem Stein (weggeschleudert von einem vorbeifahrenden Auto) getroffen wird"


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • Nach den älteren Fassungen das Waffengesetzes war es noch durchaus möglich auf dem eigenen Grundstück mit einem Lg zu trainieren,allerdings seit es nicht mehr heißt das kein Geschoß das Grundstück verlassen darf sondern jetzt kein Geschoß das Grundstück verlassen kann ist diese Lücke ziemlich gut geschlossen worden.Das bedeutet leider beim schiessen das man dafür Sorge zu tragen hat das selbst unter den unwahrscheinlichsten Umständen kein Geschoß in der Lage sein darf das Grundstück zu verlassen.
    Ich sehe da auch keinen Interpretationsspielraum mehr,aber vielleicht ist ja der ein oder andere Anwalt in der Lage da noch eine Lücke zu finden.

  • Da kann man dem Threadstarter nur die Empfehlung geben, sich eine Kiste zu bauen, in der man sich reinsetzt. Wenn durch die offene Seite nur noch das Haus zu sehen ist, ist sichergestellt, dass kein Dia das Grundstück verlassen kann, unter keinen Umständen. Problem gelöst.