Schießen lt. Waffenrecht mit Beispiel (Frage)

Es gibt 153 Antworten in diesem Thema, welches 18.576 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Januar 2019 um 19:01) ist von gilmore.

  • Bitte keine Diskussionen ...

    Der war gut :D

    Die Frage ist, ob es statthaft ist, gegen die Hauswand gerichtet zu schießen, wo
    es sicher ist, dass da nie eine Kugel das Grundstück verlässt, auch wenn das
    nach links, rechts oder hinten möglich wäre, dass sie das könnte.

    Schon wenn ich mit ner Knifte rumhantiere..sobald das Ding geladen ist, wirst du schwer beweisen können, dass das Geschoss das Grundstück nicht verlassen kann. Kann sogar aus Versehen passieren...und passiert auch immer wieder. Auch auf Schiesständen!

    Also..die Möglichkeit besteht immer, von drinnen nach draussen zu schiessen und den Winkel so zu wählen, das es physikalisch gar nicht möglich ist.
    Tür/ sogar Jalousie kann als Blende dienen.

    Ich gehe dabei immer von der Schussposition aus, in der auch geladen wird. Mit ner geladenen 50gr-Abzug-Knifte erstmal durch den Garten zu stolpern dürfte wenig überzeugend sein.

  • Aber wie schon gesagt, das Thema wurde hier im Forum schon längst geklärt.

    Ich habe aufgehört den Thread nach ein paar Beiträge zu lesen, weil der übliche Blödsinn drin steht.

    Klar ist nur eines: Das Gesetz ist unklar, da es keine Legaldefinitionen zu den verwendeten Begriffen gibt.

    Deshalb ein paar Fakten zur Erhellung:

    1. Abgenomme FT- und Trappschiesstände sind nach allen Seiten ausser in Schiessrichtung offen. Die Kugeln können das Grundstück somit verlassen, wenn man in die entsprechende Richtung schiesst.
    2. ungeladen darf ich mit einem Luftgewehr draussen auf meinem Grundstück straffrei herumhantieren. (Die Kugel kann das Grundstück nicht verlassen)
    3. Auf FT-Schiessständen ist das Laden erst unmittelbar vor dem Schiessen erlaubt, der Lauf muß schon beim Ladevorgang immer in die erlaubte Schussrichtung (gekennzeichnet mit Feuerlinie) zeigen.
    4. Wenn das so gemacht wird, kann die Kugel das Grundstück nicht verlassen und der Stand erhält eine Sachverständigenabnahme.

    Daraus kann sich jetzt jeder sein Schlussfolgerungen ziehen, wie er möchte.
    Man kann immer noch alles mögliche rein- oder rausinterpretieren, weil das Gesetz unklar ist und bleibt.
    Jeder Einzelfall würde auch von Richtern anders beurteilt. Es gibt kein höhergerichtliches Urteil das Klarheit verschaffen würde.

    Es gibt deshalb nur ein praktikable Lösung, wenn man unbedingt im Garten schiessen will:
    Es darf niemals zur Anzeige kommen und dazu ist eins wichtig:
    Die Nachbarn müssen informiert und einverstanden sein.
    Alles andere ist egal.

    Gruß Udo

    Einmal editiert, zuletzt von Udo1865 (14. Januar 2019 um 11:52)

  • Korrekt, das sehe ich auch als einzig richtigen Weg.

    Falls mal die Polizei kommt, heißt das auch nicht, das es vor Gericht landet.

    Ich kenne einen älteren Polizisten und der sagte ungefähr: Luftgewehr ? Frei ab 18 ? Im Garten ? Viel Spass!
    (Ländliche Gegend)
    Dieser sieht aber viele Dinge ziemlich locker, da man ihm nicht mehr an den Karren pissen kann.

    Jüngere Kollegen hätten aber auch kein Problem damit, das Gewehr erstmal sicherzustellen. Die wollen keine Fehler am Anfang der Karriere machen und sind was das Thema Schusswaffen angeht, übervorsichtig.

  • Udo, eine Schiessveranstaltung hat einen ganz anderen Stellenwert. Hier gibt es Aufsichten, Regeln..blabla..sonst würde es keine Biathlon geben.
    Hier geht man davon aus, dass das alles vorbildlich geregelt ist. Das Argument..."machen die doch aber bei Veranstaltungen auch so", dürfte nicht im privaten Bereich fruchten


    Ich staune auch über die Frage, da das Thema immer und immer wieder durchgekaut wird, ergebnislos.

    Was früher kein Problem war, mit einem Luftgewehr im Garten ein weing Spaß zu haben...ist heute was anderes. Irgendeine Mutti hat eben Angst um ihr Sagrotankind, welches sie gerade vor dem Eingang der Kita mit dem SUV und 5m Gehweg abgeholt hat, nachdem der erstmal aus dem Supermarkt mit laktosefreien und veganen Lebensmitteln vollgestopft wurde.

    Nicht umsonst liest man im Internet..."Mein Nachbar schiesst im Garten...ich habe Angst, was kann ich machen.". Antwort.."ich würde sofort die Polizei rufen"

    Und dann hat man selbst erstmal die Brille auf und kann dem Amtsschimmel die Sporen geben.

    Ich bin mir sicher, das irgendein Bundes-Honk das eh wieder anders auslegt. Dann kommt irgendein Schreiben ins Haus und man kann sich mit der Ka*ke auseinandersetzen.

    Sehr geehrter Herr XYZ,

    bei näherer Überprüfung wurde festgestellt, dass das Geschoss unter speziellen Umständen das Grundstück hätte verlassen können. Somit haben Sie gegen §...blablabla verstossen.....usw.usf

    Wär ja nicht das erste mal.....siehe Unkenntnis kleiner Waffenschein (fehlende Eintragung einer SSW) oder Exportfeder.

  • Zitat von olja

    Ich staune auch über die Frage, da das Thema immer und immer wieder durchgekaut wird, ergebnislos.

    Eben. Ergebnislos.

    Drum dachte ich, ich versuch's mal nicht mit dem allgemeinen 'darf man im Garten schießen?'
    sondern mit einem anschaulichen Beispiel.

    ...und der Frage nach der Definition des Wortes Können in dem Satz:

    '...sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen KÖNNEN'

    Die einfache Frage dazu:

    Bezieht sich das auf das praktische Schießen auf ein definiertes Ziel (in diesem Fall
    auf einen Kugelfang an einer hohen und breiten Hauswand)

    ...

    oder ganz allgemein auf das Benutzen eines LG auf einem Grundstück.

    Sollte das Zweite zutreffen, kommt das einem de facto Verbot des Gartenschießens gleich,
    wenn man nicht ein so großes Grundstück hat, dass ein Dia vor Verlassen des Grundstückes
    'verhungert' und zu Boden fällt.
    Denn selbst wenn ich ausschließlich in Richtung Hauswand schieße, könnte ich ja über was
    stolpern, nach hinten umschlagen und versehentlich einen Schuss über die Grundstücksgrenze
    in Richtung Nachbarhauses abgeben.

    Da aber niemand was Genaues zu wissen scheint und Spekulationen bzw. Auslegungen
    nicht helfen, werde ich -wie gesagt- die entsprechenden Behörden fragen.

    Ganz easy. ^^

    liebe Grüsse ... Patrick

  • Bei der Behörde nachfragen würde ich keinesfalls. Im Zweifel muss der Beamte es Dir untersagen und falls dann mal etwas vorfällt, z.B. Dein vom Klicken der Dias genervter Nachbar fragt bei der Behörde nach, heißt es "kein Pardon", denn Du wurdest ja bereits darauf hingewiesen.

    Die Schießscharten- und Rohrkonstruktionen halte ich für gefährlich, weil das Blickfeld eingeschränkt wird. Auch wenn das Grundstück eingefriedet ist, kann nie sichergestellt werden, dass niemand in die Schussbahn läuft. Das können eigene Kinder sein, die früher aus der Schule gekommen sind oder der Paketbote etc..

    Ich schieße im Garten Benchrest auf 30-50m. Der Backstop ist 6m breit und 3m hoch. Das Gewehr wird erst geladen wenn es bereits auf den Spiegel ausgerichtet ist. Niemals wird das geladene Gewehr von den Sandsäcken genommen oder unbeaufsichtigt gelassen. Dadurch ist es vollkommen ausgeschlossen, dass ein Geschoss mein Grundstück verlässt.
    Auch (nennenswerte) Abpraller können bei der Verwendung von Blei-Dias und einer 3mm Stahlplatte als Kugelfang ausgeschlossen werden.

    Eigenverantwortliches Handeln statt vorauseilendem Gehorsam!.....und vorher mal den Nachbarn einweihen.


    Andreas

    "Schusswaffen sind gefährlich. Doch in den richtigen Händen sind sie ein Quell ständiger Freude und Erbauung." Sledge Hammer

  • Ein großes Stück Beton-Abwasserrohr :D
    Mein kleiner Schießstand ist U-Formig von Gebäuden eingefasst die auch eine gute Höhe haben und ein Dach ist auch vorhanden.

    Ich werde das Gefühl nicht loß das man uns unser Hobby immer mehr madig machen will :thumbdown:

    "The right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed"

    "Die Frage ist nicht was wir dürfen, sondern was wir mit uns machen lassen!"

  • Die einfache Frage dazu:

    Bezieht sich das auf das praktische Schießen auf ein definiertes Ziel (in diesem Fall
    auf einen Kugelfang an einer hohen und breiten Hauswand)

    ...

    oder ganz allgemein auf das Benutzen eines LG auf einem Grundstück.

    Verstehst du das nicht?
    Das ist keine einfache Frage.
    Ee gibt keine Legaldefinition und deshalb ist diese Frage nicht beantwortbar.
    Jeder Richter kann das so interpretieren wie er das nach seiner Rechstaufassung sieht und diese sind so unterschiedlich wie das Wetter auf hoher See.

    Wenn Gesetze klar formuliert währen, bräuchte man kaum noch Juristen.......die sägen aber sich nicht den Ast ab auf dem Sie sitzen. Deshalb werden Gesetze absichtlich so schwammig und unklar formuliert.


    Gruß Udo

  • werde ich -wie gesagt- die entsprechenden Behörden fragen.

    Welcher SB-Honk wird da eine Aussage machen können...keiner...oder verschiedene...so wie hier.

    Warum ist es so schwer, eigenverantwortlich zu handeln, etwas Empathie aufzubringen und die Sache für sich und seine Gegebenheiten zu regeln ?

    Behörden erzählen dir auch, das deine SSW im kleinen Waffenschein eingetragen werden muß. Behörden veranlassen auch eine HD, obwohl du rechtens gehandelt hast.

    Und damit keiner der SB-Honks einen Fehler begeht, wird er dir schon die richtige Antwort geben.

  • Vollkommen unrealistisch
    Wenn ich von eine Max. Reichweite einer Luftgewehrkugel von 400m ausgehe, würde das bedeuten, dass ich nur vom Mittelpunkt eines befriedetem Grundstücks 800m Durchmesser schießen dürfte. Da Grundstücke i.d.R. aber eher rechteckig sind, wäre die Mindest Grundstücksgröße bei ca. 640.000m²


    Andreas

    Eine Luftgewehrkugel fliegt 180m .Man braucht also ein Grundstück mit 400m Durchmesser.

  • @Christian 1984 das ist das was man bei der Waffensachkunde lernt,neben ein paar anderen nicht ganz richtigen Halbwahrheiten.Die Frage ist bloß was passiert wenn so ein blödes Diabolo ausversehen die 200m Marke überfliegt weil man mehr als 10° erhöht angehalten hat?

  • Die Frage ist bloß was passiert wenn so ein blödes Diabolo ausversehen die 200m Marke überfliegt weil man mehr als 10° erhöht angehalten hat?

    Wenn er Dein Auge trifft wirst Du es wissen. Und komm mir bitte nicht mit Warscheinlichkeiten.

  • Zitat von Udo1865

    Verstehst du das nicht?
    Das ist keine einfache Frage.
    Es gibt keine Legaldefinition und deshalb ist diese Frage nicht beantwortbar.

    Ich verstehe es.
    Aber es ist tatsächlich eine einfache Frage.
    Und jemand muss sie verbindlich beantworten können, denn sie
    bezieht sich auf ein Gesetz.

    Es ist doch einfach nicht hinnehmbar, dass Gesetzestexte so verfasst
    werden, dass sie so missverständlich sind und Bürger in gutem Glauben
    etwas richtig zu machen, eins vor den Latz bekommen.

    Es geht ja nicht um freies Bazooka-Schießen :rolleyes: sondern lediglich um
    ein bissle Spass-Plinken im Garten.
    Da ist es das doch nicht wert, wegen bissle Hobby in Schwierigkeiten zu
    kommen.


    Zitat von olja

    Warum ist es so schwer, eigenverantwortlich zu handeln, etwas Empathie
    aufzubringen und die Sache für sich und seine Gegebenheiten zu regeln ?

    Was tu ich anders?
    Ich bin so eigenverantwortlich, dass ich mir Gedanken darüber mache ob
    mein Handeln in Ordnung und mein Ziel-Aufbau korrekt ist. Genau diese
    Gegebenheiten möchte ich so haben (und regeln), dass mir keiner an den
    Karren fahren kann.

    Mir braucht man keine Verantwortungslosigkeit unterstellen. Ich hatte meine
    LG schon sicher unter Verschluss, als es noch keine Vorschrift war sie vor
    Zugriff zu sichern. Und seit ein verschlossenes Behältnis Vorschrift ist, habe
    ich mein bisheriges Rack ausgemustert und mir entsprechende Schränke
    umgebaut.
    Nicht weil ich so Gesetzesgeil bin, sondern -wie gesagt- weil ich mir wegen
    Hobby, wg. Spielerei, keinen Ärger ans Bein binden will.
    Ausserdem gehört eine ansehnliche Unterbringung meiner Sachen für mich
    dazu. Gehört auch zum Hobby und die Bastelei macht Spass.

    Ist schon seltsam, wenn einer schreibt, er hat seine Waffen einfach so in der
    Wohnung herumliegen, ihm reicht sein Haustürschloss, kriegt er gleich Mecker.
    Wenn ein anderer einen Sachverhalt zu klären versucht, um sich korrekt zu
    verhalten, da ist das aber auch nicht richtig.

    Um unseren Garten herum sind sicherlich 40-50 Mietparteien als direkte
    Nachbarschaft vorhanden. Bevor ich da überall klingle und in 25 verschiedenen
    Landessprachen um Zustimmung für mein Hobby bitte, sichere ich mich lieber
    verbindlich ab. Ich versuche es wenigstens.

    Wo bitte fehlt da die Eigenverantwortung? ?(

    Ich überlege meine Beiträge künftig auf technische Themen beschränken.
    So ist das weder erfreulich, noch zielführend.

  • Eine Luftgewehrkugel mit 0,5g und 7,5J geht fast 300m...bei 180m muß man gerade mal ca. 12m drüberhalten :D

    Das ist graue Theorie, wir (ein paar Freunde) haben das mal über Wasser ausprobiert, bei 7,3j sind wir, egal unter welchem Winkel nicht über 165m Reichweite gekommen, nachgemessen mit Ruderboot und Schnur.
    Der Diabolo scheint ab einem gewissen Punkt zu trudeln anzufangen und bremst dadurch stärker ab.
    Bei mehr Joule dürfte da evtl. mehr Reichweite drin sein.
    Mag auch sein dass man mit 7,5j dann auch die zuvor angegebenen 180m schafft, aber die theoretischen 300m mit perfekter Flugbahn und sauber rotierendem Diabolo, niemals.

  • Nochmal....es gibt ein Gesetz...da steht es drin..Es bietet eine Leitplanke.
    Wenn alles in Wahr und Unwahr digital abhandelt werden könnte, bräuchte man keinen Richter, keine Anwälte...sondern nur SB, die ein paar Parameter in den Computer eintippelln...und der entscheidet dann ...schuldig, oder nicht schuldig. Genau, das willst du wissen!

    Aber es gibt es nicht. Was ist daran so schwer? ..Was passiert, wenn du keinen Mittelstreifen auf der Fahrbahn hast? Fährst du dann auf der Gegenfahrbahn?..

  • " Könnte " man zu Grunde legen ;)

    Je mehr man Waffen aus der Öffentlichkeit verbannt -
    desto mehr Macht verleiht man ihnen ! * Muhahaha

  • Zitat von olja

    Aber es gibt es nicht. Was ist daran so schwer?

    Schwer dran, ist dass es falsch ist.

    Darf ich in der 30er-Zone 60 fahren?

    Nein.

    Darf ich Dir mit dem Spaten eine verpassen?

    Nein.

    Darf ich eine Bank überfallen, wenn ich klamm bin?

    Nein.

    Darf ich in meinem Garten schießen?

    Nein, aber eventuell doch und überhaupt, wenn dann nur vielleicht... bla-bla-bla...

    Gibt für alles ein Gesetz.
    Klipp und klar.

    Nur für's Plinken soll das nicht gelten?

    Ein Witz?

    Zitat von olja

    Was passiert, wenn du keinen Mittelstreifen auf der Fahrbahn hast?
    Fährst du dann auf der Gegenfahrbahn?..

    Darf ich auf der Gegenfahrbahn fahren?

    Nein.

    Auch dafür gibt es ein Gesetz. Da kann und braucht man nicht diskutieren.

    Es ist jetzt auch gut. Ich werde mich erkundigen.
    Alles andere bringt offensichtlich nichts.

  • OT:


    Darf man auf Autobahnen so schnell fahren, wie man will?

    Auf deutschen Autobahnen gibt es zwar kein konkretes geschriebenes Tempolimit. Jedoch darf man maximal nur eine Geschwindigkeit fahren, bei der man mit Sicherheit noch die volle Kontrolle über sein Fahrzeug hat.

    Je mehr man Waffen aus der Öffentlichkeit verbannt -
    desto mehr Macht verleiht man ihnen ! * Muhahaha

    Einmal editiert, zuletzt von jotte (14. Januar 2019 um 14:47)