Schießen lt. Waffenrecht mit Beispiel (Frage)

Es gibt 153 Antworten in diesem Thema, welches 18.581 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Januar 2019 um 19:01) ist von gilmore.

  • Wenn du die Tragweite des Themas nicht
    versteht lese halt hier weiter ...

    Ja, genau das passt hier rein! Die bunte Disney Welt.
    Jeder weiß was, aber keiner das Richtige. Man kann hier diskutieren wie man will, es wird keine Einigung in der Sache geben und dies ist die Tragweite die ich hier bei verstehe!

    Aber bitte nichts für ungut, ich möchte hier niemanden auf die Füße treten oder beleidigen!

  • Man kann hier diskutieren wie man will, es wird keine Einigung in der Sache geben und dies ist die Tragweite die ich hier bei verstehe!

    Das ist genau bei dem Thema aber nun mal so.
    Denn das Gesetz ist nun mal so schwammig formuliert das man es so oder so auslegen kann.
    Du darfst aber gerne so richtig dagegen vertoßen und durch alle Instanzen klagen bis der Bundesgerichtshof endgültig für klarheit sorgt. :P

    Aber das mir keine klagen kommen wegen zu teuer und so :D

  • Das Wort Diskussion stammt vom lat. Substantiv discussio „Untersuchung,
    [...] Prüfung ab. Das Verb dazu heißt discutere und bedeutet „eine Sache
    diskutieren = untersuchen, erörtern, besprechend erwägen“.
    Das Ergebnis ist Erkenntnisgewinn. Eine Einigung ist weder erforderlich
    noch erstrebenswert.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Das Wort Diskussion stammt vom lat. Substantiv discussio „Untersuchung,
    [...] Prüfung ab. Das Verb dazu heißt discutere und bedeutet „eine Sache
    diskutieren = untersuchen, erörtern, besprechend erwägen“.
    Das Ergebnis ist Erkenntnisgewinn. Eine Einigung ist weder erforderlich
    noch erstrebenswert.

    Na meinetwegen.
    Aber du kannst dich drehen wie du willst - Der Arxxx wird immer hinten sein!;-)

  • Du darfst aber gerne so richtig dagegen vertoßen und durch alle Instanzen klagen bis der Bundesgerichtshof endgültig für klarheit sorgt

    Klappt nicht. Du kommst mit der Sache nicht mal über das
    Amtsgericht hinaus wenn nicht eine Gefährdung dabei ist;
    und dann ist die OWI nicht mehr relevant...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Klappt nicht.

    Ich will da ja garnicht hin, als FT Schütze hänge ich doch ein wenig an meiner Zuverlässigkeit.
    Aber evtl. der Kollege nasowas, und wenn der da über die OWI raus geht haben wir jedenfalls Klarheit wie der BGH das sieht.
    Denke nur das geht genau wegen so einem Fall dann für die Gartenplinker nach hinten los. :D

  • und wenn der da über die OWI raus geht haben wir jedenfalls Klarheit wie der BGH das sieht.

    Ja, für das was über die OWI hinausgeht.
    Hilft aber nix wenn der BGH sagt man darf
    nicht auf Strassenbahnen schießen...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Denn das Gesetz ist nun mal so schwammig formuliert das man es so oder so auslegen kann.

    Deswegen schieße ich weiterhin in der Garage oder im Keller - Vielleicht gehe ich auch mal auf den Schießstand.

  • Haltet euch beim Gartenschiessen an das Gesetz der guten Nachbarschaft.
    Das ist ganz klar und eindeutig formuliert.
    Dann seid ihr auf der sicheren Seite.
    Alles andere ist nicht relevant.

    Gruß Udo

  • Udo hat vollkommen recht.

    Schaltet den gesunden Menschenverstand ein, haltet euch an die gängigen Regeln und haltet euch mit eurem Umfeld gut.

    Es braucht nur ein Nachbar etwas dagegen haben, und ihr macht keinen Schuss mehr im Garten.


    Das hilft nicht gegen Idioten, die einfach nur die Straße langlaufen und in deinen Garten glotzen.

    Pech gehabt. Dann musst du dir ein Mäuerchen bauen.
    Btw, diese "Idioten" dürfen das. Wenn man sein Umfeld gleich so betitelt, wird das nix mit dem Gartenplinken.

    Mitglied in der Selbsthilfegruppe "Anonyme Prellerschützen".


    Field-Target mit einer HW97RS im 1. DFTC2000 e.V.

    2 Mal editiert, zuletzt von Ladehemmung (16. Januar 2019 um 08:14)

  • Pech gehabt. Dann musst du dir ein Mäuerchen bauen.Btw, diese "Idioten" dürfen das. Wenn man sein Umfeld gleich so betitelt, wird das nix mit dem Gartenplinken.

    Ich weiß dass sie es dürfen. Das Problem ist dass sie es beim Glotzen nicht belassen, sondern sich darüber aufregen, was man da tut. Deshalb wird das tatsächlich nichts mit dem Gartenplinken (die Mauer würde nichts helfen, da nicht schalldicht).

    Aber mein Hobbyzimmer ist zum Glück über zehn Meter lang und ist von der Straße nicht einsehbar ;)

  • Meine ganz persönliche Einschätzung dazu:
    Da Waffen frei und ohne jede Vorbedingung ü18 erwerbbar sind wird sachgemäßer Gebrauch nicht (mehr) unterstellt.
    Kein Führungszeugnis (Zuverlässig?) keinste Sachkunde (sachgerechter Umgang) keine Registrierung usw. usw.
    Der Waffenbesitzer wird einfach für blöde und sorglos gehalten. Das schlägt sich meiner Ansicht nach in solchen
    Gesetzesformulierungen nieder.

    Jein. Das Waffengesetz kann die Sicherheitsregeln nur abstrakt benennen. Ein Sachbearbeiter täte gut daran, keine schriftliche Genehmigung zum häuslichen Schiessen zu erteilen, da er die konkreten Umstände nicht kennt oder eine Liste von Änderungsvorbehalten anhängen müsste für den Fortbestand der Genehmigung.

    Außerdem fehlt ihm der Sachverstand. Bei erlaubnispflichtigen Ständen lässt er sich die Stellungnahme eines Sachverständigen vorlegen, die dann expliziter Bestandteil der Genehmigung ist.

    Nebenbei: Auf offiziellen Ständen hast Du auch keinen beschusssicheren 360° Bereich. Bei 180° zeigt die Mündung auf die Standnachbarn und an der Rückwand sind oft Plexiglasscheiben, die garantiert keiner .308 oder .44 Magnum standhalten. Dafür steht (hoffentlich) jemand mit Qualifikation hinter Dir, der dann Laut (im Sinne von Laut) gibt. Den hast Du Hause nicht.

    Also bleibt nur der gesunde Menschenverstand..... :) Eine für alle Umstände abschließend klare gesetzliche Definition würde vermutlich vom Outdoor zum Indoor Schießen führen. Das ist auch nicht so prickelnd.

    Andreas