Darf man ein Luftgewehr im Garten "herumtragen"/führen (zur Garage) ?

Es gibt 61 Antworten in diesem Thema, welches 13.423 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Juni 2019 um 20:34) ist von 2erlei.

  • Hallo zusammen,

    darf man ein Luftgewehr mit F auf seinem Grundstück vom Haus in die z. b. 10m entfernte, freistehnde Garage tragen, um dort zu schießen?

    Genauer gefragt, darf man die Waffen einfach so tragen, natürlich ungeladen oder müssen die in einem Futteral oder Koffer zugriffssicher sein?

    Es wäre von der Straße aus sichtbar, dass die Waffen herumgetragen werden. Leider fand ich nichts eindeutiges.

    Natürlich darf im Garten nicht geschossen werden und die Waffen dürfen nicht auf öffentlichen/fremden Plätzen geführt werden, aber wie sähe es in obigem Fall aus?

    Dankeschön für Eure Hilfe!

  • Natürlich darfst du auf deinem Grundstück mit dem F Luftgewehr schießen. Das Geschoss darf dein Grundstück aber auf keinen Fall verlassen. Du darfst es auch auf deinem Grundstück rumschleppen, nur wenn du es gelagert wird muss es vor unbefugten Zugriff gesichert werden...
    Die Frage ist, will man das, dass zb dein Nachbar dich damit rumlaufen sieht oder jemand anderes? Denunzianten gibt es überall und eventuell kommt dann die Exekutive mal nachschauen was du da hast und im Garten rumschleppst, auch wenn es eigentlich vollkommen legal ist :D

  • Transport, sollte immer in einem gesicherten Futteral sein!
    Und man darf auch im Garten schiessen, wenn man sicherstellen kann, das kein Geschoss das Grundstück verlässt!
    Sprich geeigneter Kugelfang und ausreichend Abstand zum Nachbarn, dürften hier ausreichen.

  • Natürlich darf im Garten nicht geschossen werden

    Doch. Wenn man die Bedingungen einhält, die im Waffengesetz stehen.

    Klick


    Das beantwortet auch deinen anderen Fragen

    (4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
    1.durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
    a)mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,

  • Du darfst es auf deinem Grundstück uneingeschränkt herumtragen.
    Egal ob Nachbarn das jetzt sehen oder nicht, das schießen in der
    Garage werden Sie hören. Es wäre keine dumme Idee darüber mal
    kurz ein Wort mit Ihnen zu wechseln ...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Jede Wette, gleich geht das Pro und Contra wieder los . . . :D

    Meiner (!!!) Meinung nach kannst du die auf deinem Grundstück frei tragen.
    Und unter bestimmten Auflagen kannst du auch in deinem Garten schießen.
    Aber das wurde hier im Forum schon gefühlte 1000 mal diskutiert, bitte benutze mal die Suche nach entsprechenden Thema.

    Edit: Da waren einige schneller :D

  • Das führen auf dem eigenen, umfriedeten Grundstück wäre zulässig.
    Da es sich aber um einen Transport handelt, würde ich auf das führen verzichten und in der Waffentasche / im Waffenkoffer zur Garage verbringen.

  • in die Garage tragen, um dort zu schießen?

    Ist damit nicht bereits klar daß er nicht auf dem
    Grundstück schießen will?
    Warum muss jeder hier das gesamte WaffG zitieren
    wenn doch nur nach einer einzigen Regel gefragt
    wurde?

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • OK, soweit richtig. Ich kenne allerdings nur sehr wenige
    Gärten in denen man schießen darf. Insoweit interpretiere
    ich das mal so:
    Natürlich darf in meinem Garten nicht geschossen werden.
    Das wird wohl zutreffen ...

    Wo man nicht schiessen will, braucht man auch nicht zu führen, oder?

    Auch der Transport fällt unter führen ...
    Und irgendwie muss er ja in seine Garage kommen.
    Beamen wird er vermutlich nicht können ;)

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Nunja...ist ja Sonntag...Man kann jetzt diskutieren, ob ein Garten zum eigenen Grundstück gehört. Ich würde sagen ja... ;)

    Nicht so wenn es um die Kirschen aus Nachbars Garten geht... :D Sorry ist Sonntag... ^^

  • Mal völlig die Rechtliche / gesetzliche Lage außer acht lassend, wir leben ein einer Zeit, in der auch ein Luftgewehr einen größeren Polizeieinsatz auslösen kann. Da sieht dich einer mit dem Gewehr in der Garage verschwinden, malt sich die schlimmsten Szenarien aus und ruft die Polizei.
    Wenn ich sowas mit 10 bis 15€ verhindern kann, dann sollte man das auch tun. Selbst wenn nix gewesen ist, seht eh am nächsten Tag wieder was von "keinen kleinen Waffenschein" oder "evtl Reichsbürger" in der Zeitung.

  • Alles rechtens, aber das Gesehenwerden vermeide ich auch immer wenn ich mit welchem Gewehr auch immer auf dem Grundstück unterwegs bin.
    Muss ja keine böse Absicht sein, aber wie soll eine Frau die von der Materie überhaupt keine Ahnung hat aus 30 Metern unterscheiden können was eine AM850 im XT-Kit oder ein Scharfschützengewehr ist ?
    Einen SEK-Einsatz braucht und will keiner, also immer so das es keiner sieht und mit den gesetzlich vorgeschriebenen Auflagen.

    Die Wichtigsten: FWB 300s, Walther LGU, Weihrauch HW95, Weihrauch HW30S, Diana 350 N-Tec Magnum, Diana P1000 Evo TH, GSG M11, Hämmerli AirMagnum 850, Weihrauch HW45 Silver Star, Diana LP8 Magnum Tactical, Zoraki HP-01, WLA, WLA Duke, diverses Co2 Geraffel und Heißgaser
    Status Quo, die Datenpflege der Signatur ist zu zeitintensiv :D