Darf man ein Luftgewehr im Garten "herumtragen"/führen (zur Garage) ?

Es gibt 61 Antworten in diesem Thema, welches 13.521 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Juni 2019 um 20:34) ist von 2erlei.

  • Da wird aber Zivilrecht abgehandelt. Das ist im Bereich des
    WaffG irrelevant, hier zählt die strafrechtliche Definition.

    Wird z.B. hier erörtert (sicher nicht abschließend).

    Sicherlich ja und nein.
    Denn das WaffG will ganz bestimmt den / die Schützen hier in die Sogfaltspflicht nehmen.
    Mit befriedet / eingefriedet soll sicher gestellt sein das nichts und niemand in die Schussbahn gelangen / geraten kann.
    Unglücklicherweise öffnet die Formulierung im WaffG mal wieder einen riesen Ermessensspielraum. :(

  • Wenn ich egal ob mit Luftgewehr oder Armbrust ins Hinterhaus gehe dann wickle ich das auf dem Weg über den Hof in ne Decke. Normal müsste man es nicht aber wie schon gesagt warum schlafende Hunde wecken. In der Stadt würde ich es so machen. Aufm Dorf sieht man das sicher gelassener außer dort wohnen solche A-Löcher die sich schon aufregen wenn der Hahn kräht oder es nach Mist stinkt ;).

    2 Mal editiert, zuletzt von DIE_HARD (13. Januar 2019 um 20:40)

  • Ich muss hier nochmal einhagen... Meine Schwiegervater würde total verunsichert wie es mit dem Transport von erlaubnisfreien Waffen ist. Ihm wurde gesagt das ist seit 2017 verboten...

    Ich habe jetzt hier gelesen, dass jetzt der Transport mit dem erlaubnisfreien Führen gleichgesetzt ist. In der aktuellen Version bei Gesetze im Internet stehen aber nur lunten- und feuergezündete Waffen vor 1871 und Armbrüste unter diesem Punkt (Abschnitt 2 Punkt 3)

    Wenn ich unter Punkt 7 schaue, das erlaubnisfreie Verbringen. Dann sind da wieder die Federdruckgewehre mit aufgeführt. Da steht aber nichts von einem abgeschlossenen Behältnis.

    Versteht mich bitte nicht falsch. Ich möchte hier nicht wieder provozieren mit dem Thema. Ich möchte nur anhand des Gesetzes meinem Schwiegervater zeigen dass alles in Ordnung ist wenn die Gewehre bzw. Pistolen in einem abgeschlossenen Behältnis sind. Bisher habe ich mich da immer auf die allgemeinen Aussagen zu diesem Thema verlassen. Jetzt wäre interessant den Gesetzesabschnitt dazu direkt zu kennen.

    Danke für eure Hilfe!

    Gruß Chris


    Perfecta 32 - Feinwerkbau 300S - Haenel III-60 - Diana 25 (BJ 55) - Diana 75 - Weihrauch HW 40 - Diana 75 T01 - Smith & Wesson 79 G - Umarex Legends S40 - Beretta PX4 Storm, Diana 35, in der Reihenfolge eingetrudelt :thumbsup:

  • Das lässt dich einfach beantworten:
    Eine Waffe im waffenrechtlichen Sinne Führen kann man nur außerhalb seines oder zugestimmten Grundstücks, Wohn- oder Geschäftsräume.
    Im eigenen Garten kann man gar nicht Führen!


    Zitat

    Waffenrechtliche Begriffe
    Im Sinne dieses Gesetzes
    ...
    4. führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des
    eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt,
    ...

    Allerdings gibt es ein Aber.
    Das gilt nur uneingeschränkt für freie Waffen. Erlaubnispflichtige Waffen dürfen nur bedürfnisumfasst geführt werden.

    Der Transport eine Waffe ist eine Unterart des Führens. Der Unterschied liegt einfach darin, dass man nicht führt, wenn die Waffe nicht zugriffbereit ist. Zugriffsbereit wäre sie, wenn sie mit wenigen Handgriffen in den Anschlag gebracht werden kann. Deshalb wird ein verschlossenes Behältnis gefordert, was den schnellen Zugriff verhindert.
    Das ist aber nur außerhalb des Grundstücks nötig. Dort kommt dann ggf. die Verwahrung ins Spiel, die bei freien Waffen auch den Einschluss erfordert.

    Die Begriffe Mitnahme und Verbringen spielen nur bei grenzüberschreitendem Verkehr eine Rolle.

    3 Mal editiert, zuletzt von Floppyk (14. Juni 2019 um 01:54)

  • Das habe ich verstanden, aber unter erlaubnisfreiem führen sind nur Armbrüste und diese Gewehre von 1871 aufgeführt, keine Federdruckgewehre. Die sind erst wieder beim verbringen durch den Geltungsbereich des Gesetzes erwähnt. Das würde für mich Transport heißen. Da steht aber nicht von einem geschlossenen Behältnis.

    Gruß Chris


    Perfecta 32 - Feinwerkbau 300S - Haenel III-60 - Diana 25 (BJ 55) - Diana 75 - Weihrauch HW 40 - Diana 75 T01 - Smith & Wesson 79 G - Umarex Legends S40 - Beretta PX4 Storm, Diana 35, in der Reihenfolge eingetrudelt :thumbsup:

  • Habs gefunden, Paragraph 12 (3) 2.

    Wenn ich die Federdruckwaffe nicht schuss- und zugriffsbereit habe, benötige ich keine Berechtigung zum führen. Das ist dann der sogenannte Transport.

    Gruß Chris


    Perfecta 32 - Feinwerkbau 300S - Haenel III-60 - Diana 25 (BJ 55) - Diana 75 - Weihrauch HW 40 - Diana 75 T01 - Smith & Wesson 79 G - Umarex Legends S40 - Beretta PX4 Storm, Diana 35, in der Reihenfolge eingetrudelt :thumbsup:

  • Für einen Transport gilt: Umschlossen und verschlossen.
    Rein rechtlich würde es da ein Müllsack mit Kabelbinder tun.
    Es empfiehlt sich ein Futteral mit einem Tagebuchschloss.
    Besser und stabiler, ist ein Koffer mit vernünftigem Schloss.

    Wenn man mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist,
    kann man den Koffer zusätzlich noch mit Aufklebern aus
    dem Angelsport oder der Astronomie versehen. >> Amazon.
    Das vermeidet blöde Fragen und doofe Kontrollen.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Genau, Transport von den F-Luftdruckwaffen muss in einem verschlossenen (zB mit einem Vorhängeschloss) Behältnis und getrennt von den Diabolos stattfinden. Sprich, die Diabolos würde ich nicht mit in den Gewehrkoffer mit einschließen.

    Das Luftgewehr darf auf dem eigenen, befriedeten Grundstück theoretisch auch geladen getragen werden. Ich würde jedoch keine Anrufe bei der Polizei von „besorgten“ Nachbarn riskieren.

    Das ist wie mit den SSWs. Theoretisch darf ich so eine Gasplempe zu Hause ohne kleinen Waffenschein geladen bei mir tragen und sogar abfeuern. Dass das gewaltig nach hinten losgehen kann, brauchen wir nicht zu diskutieren.

    Damit legal in der Öffentlichkeit zu schießen, ist wieder nahezu unmöglich:
    Notwehr, Sportveranstaltung, Theateraufführung, Rettungsübung, mit Schießerlaubnis etc.

  • Genau, Transport von den F-Luftdruckwaffen muss in einem verschlossenen (zB mit einem Vorhängeschloss) Behältnis und getrennt von den Diabolos stattfinden. Sprich, die Diabolos würde ich nicht mit in den Gewehrkoffer mit einschließen.

    Sorry, das ist Quatsch.

    Dias sind im Waffenrechtlichen Sinn keine Munition und müssen NICHT getrennt von der Waffe aufbewahrt öder
    transportiert werden.

    Gruß Otti

  • Sorry, das ist Quatsch.
    Dias sind im Waffenrechtlichen Sinn keine Munition und müssen NICHT getrennt von der Waffe aufbewahrt öder
    transportiert werden.

    Gruß Otti

    Danke für den Hinweis.
    Mit der Vorgehensweise möchte ich im Zweifelsfall zusätzlich vermeiden, Ärger mit unwissenden COPs zu bekommen.

    Vor vielen Jahren, als das Führen von Teleskopschlagstöcken noch erlaubt war, meinte mal ein Polizist bei einer Verkehrskontrolle, ich würde einen illegalen „Teleskoptotschläger“ führen. Dies hatte zur Folge, dass das Ding trotz meiner Erklärungen erstmal eingezogen wurde. Nach 2 oder 3 Tagen wurde ich dann kleinlaut angerufen, ich könne das Ding auf dem Revier abholen.

    Rechtlich ist da ja überhaupt nichts passiert, aber sowas nervt.
    Dieser COP hätte im Zweifelsfall auch ein legal transportiertes Luftgewehr zur Prüfung oder als Beweismittel eingezogenen, weil er Diabolos für „Munition“ hält.

  • Ich bin gerade mal mit dem LG als Test durch den Garten gelaufen.... Mein Nachbar meinte ob ich auf Karnickel Jagd gehe oder ob mir der Platz im Keller ausgegangen ist? ?(

  • Meine drei Nachbarn (Links, Rechts, hinten raus) sagen:

    1. Oh, das LG ist aber leise
    2. Nix (Alte Dame, Pflegefall, nie im Garten)
    3. Mach was Du willst, aber treffe nicht den Pool! :D

    Schönes Wochenende Euch allen!

  • Meine drei Nachbarn (Links, Rechts, hinten raus) sagen:

    1. Oh, das LG ist aber leise
    2. Nix (Alte Dame, Pflegefall, nie im Garten)
    3. Mach was Du willst, aber treffe nicht den Pool! :D

    Schönes Wochenende Euch allen!

    Es gibt noch eine Sorte Nachbar.

    "Kann ich rüber kommen und mal mitschiessen?"

    Die hinter Gardinen mit Telefon in der Hand sind keine Nachbarn im eigentlichen Sinne.

  • Noch schöner ist es bei mir. Riesen Garten, 100 mal 150 meter und 5 km. nichts als freie Natur. Keine Nachbarn weit und breit.

    :knicker: Feinwerkbau FWB 300S - Weihrauch HW30s (K) TbT Weihrauch HW30s - Weihrauch HW40 - Diana 240 Classic - Diana Chaser Rifle - Diana Twenty One FBB - Baikal MP61 - Perfecta32

    Einmal editiert, zuletzt von Alexus040474 (14. Juni 2019 um 14:46)

  • Ihr Lieben.
    Selbst wenn ich ohne Dias zur Garage was schrauben gehe - über meinen eigenen Grund - , packe ich das Gewehr ins Futteral. Ich bin mir sehr sicher, dass ich das nicht muss. Alle meine Nachbarn wissen das ich schieße. Also dann, warum?

    Ganz einfach, nicht weit von mir geht eine Bundesstraße vorbei. Sehr wahrscheinlich, dass irgendein Handyman anruft, dass da einer mit einem Gewehr durch die Gegend läuft. Oder es kommt sogar zufällig eine Streife vorbei. Und wenn man sich so einen Rummel ersparen kann mit so wenig Aufwand...

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Meine Nachbarn kommen mich regelmäßig besuchen, wenn ich am Schießen oder basteln bin!
    Es kommt zwar häufig der Spruch, das ich bekloppt bin, aber da gewöhnt man sich dran. :D
    Ich habe einen etwas größeren Resthof mit 8000 m² Grundstück. Da kann es auch mall passieren, das ich mehrere Lanes aufbaue zum Schießen. ;)

    Planlos geht mein Plan los.

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  • Sorry, das ist Quatsch.
    Dias sind im Waffenrechtlichen Sinn keine Munition und müssen NICHT getrennt von der Waffe aufbewahrt öder
    transportiert werden.

    Gruß Otti


    Richtig, aber das ist noch nicht alles. Der Vollständigkeit halber und weil man es immer wieder und wieder falsch hört:

    Das gleiche gilt für pyrotechnische Munition, Kartuschenmunition in Verbindung mit SRS-Waffen und auch für hülsenlose Munition und Patronenmunition mit EWB-pflichtigen Waffen.

    Das Waffengesetz kennt keinen gemeinsamen oder getrennten Transport. Die einzige Einschränkung lautet: nicht schussbereit.
    Eine Waffe ist nicht schussbereit, wenn sich keine Munition oder Geschosse in der Trommel, im Patronenlager oder im eingeführten Magazin befindet.

    Auch ein gefülltes Magazin neben der Waffe in ein und demselben Behältnis ist i.O.

    Das Waffengesetz ist restriktiv genug. Es besteht kein Bedarf sich darüber hinaus weitere Vorschriften auszudenken.

    Das Waffengestz kennt übrigens auch keinen Transport oder Führen von Munition (solange es sich unter den für Gefahrguttransporte relevanten Mengen handelt). Man darf sich die Munition auch vollkommen unverschlossen und zugriffsbereit in die Hosentasche stecken.

  • Lieber Ferrobell.

    Es kommt zwar häufig der Spruch, das ich bekloppt bin, aber da gewöhnt man sich dran.

    Leute wie wir, die etwas mit sich anzufangen wissen in ihrer Freizeit, werden meistens von den anderen als bekloppt bezeichnet. Dafür sind wir kreativ und durch unser autogenes Training mit Schusswaffen zufrieden und ausgeglichen. Das schaffen andere nur mit Psychopharmaka. Dann lieber Luftgewehr, alleine wegen der Nebenwirkungen ;) .

    Und Du lernst Leute kennen, ich sage Dir....

    Schönes Wochenende und liebe Grüße
    Udo.

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!