Darf man ein Luftgewehr im Garten "herumtragen"/führen (zur Garage) ?

Es gibt 61 Antworten in diesem Thema, welches 13.433 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Juni 2019 um 20:34) ist von 2erlei.

  • Auf deinem eigenen Grundstück darfst du soviel mit deinem Luftgewehr rumlaufen wie du willst, egal ob nur zum Weg in die Garage oder ob du damit 2 Stunden im Kreis maschierst.
    Ob das Ganze jetzt Sinnvoll ist oder nicht, erlaubt ist es.

  • Es gibt kein waffenrechtliches Führen innerhalb eines befriedetem Besitztums!

    Doch. Der Begriff des "Führens" ist 2008 enorm erweitert worden.
    Auch den Transport als solchen gibt es nicht mehr. Beides wird
    jetzt unter erlaubnisfreies Führen subsummiert.

    Zitat

    (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer
    1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Nunja...ist ja Sonntag...Man kann jetzt diskutieren, ob ein Garten zum eigenen Grundstück gehört. Ich würde sagen ja... ;)

    Ja, hast Recht, ist Sonntag und das Wetter zu mies um mit der Plemme durch den Garten zu stolzieren... :n12:

    Rein vom Sprachgebrauch her darf man sich vom im WaffG genannten "eingefriedetem Besitztum" etwas mehr vorstellen als einen Schrebergarten oder eine umpflanzte Terrasse.
    Das "nicht verlassen können" setzt einfach eine komplette Einhausung oder ein entsprechend weitläufiges aber umfriedetes Arial voraus.
    Alles andere ist so vage das man es nicht guten Gewissens empfehlen kann.
    Es gibt da auch keine Gleichheit vor dem Gesetz, was dort toleriert wird, wird hier untersagt....leider. :(

  • Maschendrahtzaun?

    JOOOOO!!!...neben Knallerbsenstrauch.

    BTW...wenn es nicht unbedingt sein muß (obwohl erlaubt) würde ich nicht unnötig mit ner Knifte rumhantieren. Sind die Nachbarn "geimpft" ist das auch rechtlich kein Problem. Kommt halt immer drauf an. Ich vermeide das jedenfalls, so gut es geht.

  • Da wird aber Zivilrecht abgehandelt. Das ist im Bereich des
    WaffG irrelevant, hier zählt die strafrechtliche Definition.

    Wird z.B. hier erörtert (sicher nicht abschließend).

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Geht weiter mit, was ist "eingefriedet"?

    Weidezaun?
    Maschendrahtzaun?
    Gartenzaun?
    Mauer?

    Vermutlich hat da jeder wieder eine andere Definition.

    Befriedetes Besitztum (§ 123 I StGB)
    Befriedetes Besitztum ist ein Grundstück bzw Gebäude, das durch den Berechtigten in äußerlich erkennbarer Weise durch zusammenhängende Schutzwehren gegen das beliebige Betreten gesichert ist.
    also:
    Weidezaun? Ja
    Maschendrahtzaun? Ja
    Gartenzaun? Ja
    Mauer? Ja

  • Wird z.B. hier erörtert (sicher nicht abschließend).

    Genau, "Flatterband" hatte ich in meiner Aufzählung noch vergessen! :D

    Das ist alles wieder so unendlich dehnbar, da hast du bei 10 Richtern 9 verschiedene Urteile.

    Das wirklich schlimme (!!!) daran ist aber, das man nicht nach gesunden Menschenverstand handeln kann, weil der gefühlt bei den meisten Gesetzen komplett außen vor ist.

    Also ergibt sich: "Egal wie man es macht, man macht es verkehrt!"

    Bedeutet im Umkehrschluss für jeden persönlich, mach wie du denkst das es richtig ist, da machst du es mit Sicherheit verkehrt.
    Wenn du es dann aber vorsorglich anders machst als du denkst, ist es vermutlich doppelt verkehrt.

    Uppps, da sind wir ja bei der Negation der Negation - gut, jetzt wird es zu kompliziert. :D:D:D

  • Danke für die vielen Antworten. Ich habs befürchtet, dass ich das Reizwort Garten nicht hätt verwenden dürfen. Nicht an einem Sonntag mit schlechtem Wetter... Anfängerfehler... ;)

    Ich werd mir lieber dennoch was um die Buffe legen, und wenn es nur ne Decke ist. Das Argument mit der waffenunerfahrenen Passantin und dem Besuch des SEK ist überzeugend. Auch wenn meinen Kindern so ein Polizeieinsatz wohl gefallen könnte... v.a. an so einem miesen REgensonntag...

    :)

  • Ich werd mir lieber dennoch was um die Buffe legen, und wenn es nur ne Decke ist. Das Argument mit der waffenunerfahrenen Passantin und dem Besuch des SEK ist überzeugend. Auch wenn meinen Kindern so ein Polizeieinsatz wohl gefallen könnte... v.a. an so einem miesen REgensonntag...

    Die Zeiten sind sensibel und heikel, besser ist es :)

    Die Wichtigsten: FWB 300s, Walther LGU, Weihrauch HW95, Weihrauch HW30S, Diana 350 N-Tec Magnum, Diana P1000 Evo TH, GSG M11, Hämmerli AirMagnum 850, Weihrauch HW45 Silver Star, Diana LP8 Magnum Tactical, Zoraki HP-01, WLA, WLA Duke, diverses Co2 Geraffel und Heißgaser
    Status Quo, die Datenpflege der Signatur ist zu zeitintensiv :D

  • Doch. Der Begriff des "Führens" ist 2008 enorm erweitert worden.Auch den Transport als solchen gibt es nicht mehr. Beides wird
    jetzt unter erlaubnisfreies Führen subsummiert.

    Abschnitt 2:
    Waffenrechtliche Begriffe
    Im Sinne dieses Gesetzes
    ...
    4.
    führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt,
    ...

  • Auch wahr. Mal wieder Murks im Quadrat.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Diese Formulierungen mit vielen Ausnahmen machen das Waffenrecht unnötig kompliziert. Es wäre Zeit für eine deutliche Vereinfachung, ohne Restriktionen aufgeben zu müssen.
    Wie ich ja schon immer betone - der Bürger muss die Gesetzte verstehen können. Sonst kann er sie nicht befolgen.

  • Das unterschreibe ich dir sofort!

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • führt .... wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, etc . . .

    Passt doch. Innerhalb = Transport. Ausserhalb = Führen. Wo ist das Problem ? 8)

  • Transport war vor 2008 die Bezeichnung für den Umgang
    ausserhalb der eigenen Räume im verschlossenen Behältnis.
    Das ist jetzt erlaubnisfreies Führen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • ... ich trage, wenn es draußen sehr kalt und ungemütlich ist, gern ne grüne oder schwarze Sturmhaube. Und natürlich auch beim Schießen. Ich möchte nicht wissen was einer denkt, wenn er mich so sieht. Ein Wunder, dass ich noch keine Sondereinsätze ausgelöst habe ;)

    Zum Fred: ganz einfach gesprochen nach der aktuellen Rechtslage: du darfs alles mit einem "F" auf deinem Grundstück führen oder Schießen, solange kein Projektil dein Grundstück verlässt und diese nicht als Drohung für die Umwelt aufzufassen ist. Die hervorgerufenen Empfindungen und Ängste der Mitmenschen könnten natürlich trotzdem Anrufe bei Polizei oder Ordnungsamt hervorrufen, welche dann einen Vorortbesuch auslösen können.

    Von daher deine Nachbars-Herren zum Plinken einladen oder die Knifte im Kontrabasskasten verstecken.

  • Ich vermeide es ebenfalls, von der Straße aus gesehen zu werden.

    Ist zwar mein Recht, aber warum schlafende Hunde wecken?