Darf man ein Luftgewehr im Garten "herumtragen"/führen (zur Garage) ?

Es gibt 61 Antworten in diesem Thema, welches 13.472 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Juni 2019 um 20:34) ist von 2erlei.

  • Auch ein gefülltes Magazin neben der Waffe in ein und demselben Behältnis ist i.O.

    Genau so ist es.
    Es gibt keinen Tatbestand "Führen von Munition".
    Ebenso wenig muss man Munition in verschlossenen Behältnissen transportieren. Aber Diabolos sind keine Munition und sind waffenrechtlich völlig uninteressant.
    Lediglich hat der Transport von... ungeladen zu erfolgen und das wurde auch richtig erklärt.
    Allerdings empfehle ich zumindest keine geladenen Magazine direkt neben der Waffe zu transportieren. Der Streifenpolizist wird wahrscheinlich diese Feinheiten im WaffG nicht kennen und dementsprechend handeln. Und wer will schon auf der Straße eine Diskussion mit der Polizei haben?

  • Über diese wirklich endlosen Streitthemen, sollten wir den Christian Solmecke
    mal ein Video machen lassen. Schießen auf dem Grundstück, Transport,
    Lagerung, erlaubte Umbauten, Waffen ohne "F", ......

    Das Material würde wahrscheinlich für ein halbes Dutzend Videos reichen.

    Und wer will schon auf der Straße eine Diskussion mit der Polizei haben?

    Dem zeigt man das Video, packt alles wieder ordnungsgemäß ein, wünscht noch
    freundlich einen schönen Tag, und der Tag geht weiter.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.