Auch ein gefülltes Magazin neben der Waffe in ein und demselben Behältnis ist i.O.
Genau so ist es.
Es gibt keinen Tatbestand "Führen von Munition".
Ebenso wenig muss man Munition in verschlossenen Behältnissen transportieren. Aber Diabolos sind keine Munition und sind waffenrechtlich völlig uninteressant.
Lediglich hat der Transport von... ungeladen zu erfolgen und das wurde auch richtig erklärt.
Allerdings empfehle ich zumindest keine geladenen Magazine direkt neben der Waffe zu transportieren. Der Streifenpolizist wird wahrscheinlich diese Feinheiten im WaffG nicht kennen und dementsprechend handeln. Und wer will schon auf der Straße eine Diskussion mit der Polizei haben?