Webley & Scott MK2 - Importieren legal?

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 1.061 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Januar 2019 um 20:02) ist von simplifiziert.

  • Habe mich in die Webley & Scott MK2 ja richtig verliebt. Daher - wie im Titel schon erkenntlich - kann man die nach D importieren? Deutsches Patent gab es ja. Aber ich möchte ja nicht so ein Ding in England ersteigern, kaufen etc und mir die Probleme ans Bein binden.
    Gleiches gilt für andere ausländische historischeLuftgewehre.
    Habe bisher immer historische Kameras gekauft und wieder hergerichtet. Aber so alte Luftgewehre sind ja auch schön.
    Infos wären echt super!

  • Eventuell meinst du ja das Service Luftgewehr, aber die Webley & Scott No.1 als Mk2 im Kaliber 26 mm dürfte hier WBK-pflichtig sein.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Hätte ja auch jedes ander sein können. Webley&Scott haben von fast allen ihrer Produkte ein Mk2 gebaut, z.B. Revolver, Automatikpistolen, Schrotflinten oder die oben erwähnte Leuchtpistole.

    Die Luftdruckwaffen haben leider kein F, also kann es passieren, dass sie beim Zoll zurückgehalten werden und du persönlich den Nachweis vorbei bringen musst, dass sie von vor 1970 sind, falls sie das auch sind und nicht neuer.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)