Es gibt 34 Antworten in diesem Thema, welches 5.872 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Januar 2019 um 17:37) ist von Old_Surehand.

    Habe ich was verpasst?
    Ich habe die letzte Woche schon 2 Artikel der Polizeipresse gelesen wo SSW eingezogen wurden, zum einen da für die Waffe kein Berechtigungsschein vorlag. Zum anderen da die Waffe nicht im kleinen Waffenschein eingetragen war. Die Waffen währen auch trotzdem eingezogen worden da Straftaten vorlagen aber der Wortlaut der Artikel verwundert mich...
    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43553/4158025
    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43553/4154542

  • Bei 2 wohl auch Gefahrenabwehr .
    Leicht alkoholisiert reicht da wohl aus . Schlechte Recherche ist das andere.
    Wobei hier auch schon Leute meinten,es wäre eine SSW in den KW eingetragen worden.

    Si vis pacem para bellum

    Die wohlfeilste Art des Stolzes hingegen ist der Nationalstolz - Schoppenhauer

  • Ich hab da ehrlich gesagt weniger Verständnis für so eine Pressearbeit der Polizei.

    In der Pressestelle der Polizei Minden-Lübbeke sitzt offenbar jemand, der groben Mist verzapft, in beiden Fällen wird die Begründung für das Einziehen der Waffen entweder falsch dargestellt, oder die Waffen wurden tatsächlich mit falscher Begründung einzogen.

    Kleine Waffenscheine sind pauschale Berechtigungen zum Führen von allen SRS-Waffen, sie beziehen sich nicht nur auf bestimmte, darin eingetragene Waffen, und sie beziehen sich auch nicht auf den Besitz der Waffen.

    In beiden Fällen waren, wenn die Fakten ansonsten stimmen, das Schießen und/oder die Bedrohung die Gründe, die den Einzug der Waffen rechtfertigten. Mit den kleinen Waffenschein oder sonstigen "Berechtigungsscheinen" hat das nichts zu tun.

    Wenn das mal ein Lokalredakteur bei einer Zeitung verwechselt, OK, aber wenn die Pressestelle der Polizei selbst den Eindruck erweckt, die Beamten würde die Gesetze nicht kennen, fehlt mir das Verständnis.

    Zitat von Polizei Minden

    Zwar konnte der Mindener den Beamten bei der Überprüfung einen kleinen Waffenschein vorweisen, bei der mitgeführten Pistole handelte es sich jedoch nicht um die in der Erlaubnis eingetragene Waffe. Daher stellten die Einsatzkräfte die Schreckschusswaffe und den Waffenschein sicher.

    Zitat von Polizei Minden


    Dabei schoss ein 41-jähriger Mann in der eigenen Wohnung [...] mit einer Schreckschusswaffe um sich. Kurz danach setzte er den Waffenmissbrauch auf dem eigenen Balkon fort.

    Bei Überprüfung der Personalien stellten die Beamten fest, dass der 41-jährige keinen Berechtigungsschein für die verwendete Schreckschusswaffe besaß. Daher wurde die Waffe sichergestellt. Gleichzeitig wurde der Mann zur Verhinderung weiterer Straftaten mit auf die Wache genommen.

    Einmal editiert, zuletzt von Old_Surehand (4. Januar 2019 um 17:10)

  • Merke! in deutschen Behörden werden Positionen nicht zwingend nach persönlicher Kompetenz vergeben.
    Oftmals geschieht dies nach politischen Motiven oder es handelt sich um schlichte Unterbringungsfälle.
    :pinch:

  • Selbst hier im Forum verweisen ja einige auf die Kompetenz der Polizei (die muß es ja wissen) bzw. auf irgendwelche "Sachbearbeiter" von irgendwelchen Behörden...und glauben den Mist auch noch (s. Unterbring freier Waffen) die Müll erzählen. Das mit der Eintragung in den KWS hab ich irgendwo hier auch schon mal gelesen. Auch so ein Schwachsinn von irgendeinem SB
    Aber schönes Beispiel...

  • Welche Straftat hat der Mann den begangen? In der Wohnung und auf den Balkon schießen kann doch unmöglich eine Straftat sein?
    Maximal Ordnungswidrigkeit. Ruhestörung z.B.

    Hört mich, meine Häuptlinge! Ich bin müde. Mein Herz ist krank und traurig. Vom jetzigen Stand der Sonne an will ich nie mehr kämpfen – für immer.(Chief Joseph )

  • Keine....ggf. Ruhestörung. Aber was liest der brave Bürger da?

    Mit illegaler Schusswaffe um sich geschossen...Muß ja stimmen...hat sogar die Polizei geschrieben.

    Selbst wenn er mit KWS auf der Strasse rumgeballert hätte, wäre es eine OW. Ohne KWS eine Straftat.

  • Der Zusammenhang jeweils mit dem KSW oder dessen nicht vorhanden sein bzw. "eingetragene" Waffe darauf ist doch alles Bullshit.

    Ansonsten ist das einziehen der Waffen sicher erstmal sinnvoll gewesen aber scheinbar unter falschen Gründen oder es wird (bewusst?) von der Pressestelle falsch kommuniziert. Ich sehe hier eher "nur" Ruhestörung oder Bedrohung von Personen samt Ruhestörung.

  • Bedrohung kann ich gar nicht erkennen. Steht nicht da, das er jemanden mit der Waffe bedroht hatte. Wahrscheinlich wird es so gewesen sein, das ein paar mit Böllern rumgespielt haben und er dann vom Balkon geknallt hat. Mehr wird es nicht gewesen sein.

    Und dann so einen Bericht draus zu machen, zeigt wieder einiges

  • Ich finde, in beiden Fällen kann man die Bedrohung zwischen den Zeilen schon lesen, eigentlich scheint die Bedrohung der wichtigere Part, bzw. dass andere Leute Angst hatten. Wirklich beurteilen kann ich es nicht, es sind ja nur kurze Polizeiberichte.

    Wenn der 41jährige Mann in seiner Wohnung alleine gewesen wäre und rumgeballert hätte, hätte womöglich nicht mal jemand die Polizei gerufen.

  • Bei dem einen Artikel "im beisein von 2 erwachsenen Frauen" in der Wohnung. Von Bedrohung steht zwar nix aber spaßig dürfte der Lärm sicher auch nicht gewesen sein, dazu noch unter Alkohol. Man weiß ja nicht was die dann dazu gesagt haben. Vielleicht auch besoffen ;)

    Ist auch egal. Ein Paradebeispiel und wohl die Regel, wie die Bevölkerung permanent für dumm verkauft wird.

  • Nicht die Frauen haben die Polizei gerufen, sondern eine Anwohnerin. Ich bin mir ziemlich sicher, wenn es einen Bedrohnungssituation gegeben hätte...würde man das auch lesen..."er bredrohte die oder den mit der illegalen Schusswaffe"...oder ähnlich.

    Aber egal...alleine schon der Schwachsinn mit dem KWS zeigt mit die Glaubhaftigkeit und Qualität. Hätte vom Spiegel kommen können (die Leute die das lesen sind die, die sich über Bild lustig machen)

  • KWS und dann Waffen einziehen ist natürlich hart. Problem auch sind halt nur kurze Berichte.
    Bei beiden war aber sofern es stimmt, Alkohol im Spiel. Das macht es eben einfach mal die Waffen mitzunehmen . Riechen bei der Befragung reicht da wohl.

    Si vis pacem para bellum

    Die wohlfeilste Art des Stolzes hingegen ist der Nationalstolz - Schoppenhauer

  • Ich wüßte jetzt nicht, wo eine Promillegrenze bei dem Gebrauch einer SSW steht. Ansonsten sehe ich bei Silvester eine lukrative Einnahmequelle.

    Der Typ hat ein wenig zuviel Party gemacht...und ein wenig imponieren wollen bei den Mädels..so sehe ich das. Zwar auch Honk, aber der Bericht und ihn dann ihn Handschellen abzuführen...immerhin hat er Nachbarn, auch die lesen die Lokalpresse. Ihr Nachbar schiesst also wild mit illegalen Waffen um sich. Das ist die Situation, in der er jetzt wg. magelhafter Sachkenntins von irgendwelchen Polizeihonks steckt.

    Und ich denke, manche wissen hier, wie das ist wg,. unberechtigeter Hausdurchsuchungen sich irgendwie schämend zu bewegen.


  • Kleine Waffenscheine sind pauschale Berechtigungen zum Führen von allen SRS-Waffen, sie beziehen sich nicht nur auf bestimmte, darin eingetragene Waffen,

    Hier im Forum war schon öfters zu lesen, dass auch in Kleine Waffenscheine (unnötigerweise) Waffen eingetragen wurden. Wenn das hier der Fall wäre, hätte der Mann auf der Straße nur die eingetragene Waffe führen dürfen.
    Ansonsten natürlich mal wieder schlechte Berichterstattung.

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

  • Der kleine Waffenschein berechtigt alle PTB-Waffen zu führen. Evtl. kommt ja so ein unwissender Sachbearbeiter auf die Idee, auf der Rückseite unter amtl. Eintragungen irgendenein Modell einzutippeln (bevor er was falsch macht). Der unwissende Polizeibeamte richtet sich natürtlich danach, bevor er was falsch macht.

    Einmal editiert, zuletzt von Olja (4. Januar 2019 um 21:39)

  • Der Zettel ist eh der letzte Mist. Der Inhaber braucht weder ne Sachkunde noch sonst welche Befähigungen. Was ich nicht verstehe ist, daß eine richtige WBK oder EFWP nicht dazu berichtigt eine SSW auch zu führen. Trotz Sachkunde und Eignung für scharfe Waffen. Reine Geldschneiderei.