Weihrauch HW97k gebraucht über eGun ersteigert - Zustand so OK?

Es gibt 62 Antworten in diesem Thema, welches 12.091 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Januar 2019 um 20:32) ist von GregBLN.

  • schießt sie denn wenigstens vernünftig..?

    Wenn sie günstig war ( < 200€ ) kann man mit der Schraubstockmacke leben... (mit dem Makel kannst du die aber nur noch als Bastelware weiter verkaufen..) .
    Die Abzugsbügel Schraube ist richtig verhunzt... die Brünierung sieht OK aus.

    (Am geilsten ist der Schweißpunkttropfen neben dem Hülsenschweißpunk und die Rattermarken an der Prismen Schiene links - Weihrauch halt .. :D .)

    Leave No Man Behind

  • Vielleicht noch was zum Thema Beschreibung aus juristischer Sicht:

    Gaaaaanz so beliebig, wie es einige hier darstellen, ist das mit der Beschreibung auch wieder nicht.

    Juristisch ist hier die Frage, ob die Waffe nach BGB 434 frei von Sachmängeln ist, sonst greifen die Gewährleistungsrechte des Käufers:

    Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die
    vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht
    vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
    1.wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
    2.wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.


    Es gibt also eine dreistufige Prüfung: Wurde eine bestimmte Beschaffenheit vereinbart? Wenn nein, ist sonst im Vertrag eine Verwendung festgelegt, für die die Sache tauglich ist? Wenn auch dies nein (Vertrag gibt diesbzgl. nix her), dann Abstellen auf die übliche Beschaffenheit, die man gemeinhin bei Sachen wie der verkauften erwarten kann.

    Hier greift schon gleich der erste Schritt, denn "Bestzustand" und "wenig geschossen" lassen sich sehr wohl als Beschaffenheitsvereinbarungen klassifizieren. Und zwar anhand konkreter, objektiver Erfahrungswerte, die man gemeinhin mit solchen Waffen hat. Im Detail mag man darüber streiten, ob auch eine Waffe mit 100 Schuss noch "wenig geschossen" ist, aber dass eine mit 1000 Schuss durch dies nicht mehr ist, ist andererseits auch klar. Es lässt sich also schon relativ konkret bestimmen, wie eine derart beschriebene Waffe aussehen muss.

    Das, was hier teilweise angeführt wurde a la "aus ausgesuchten Zutaten" oder "Macht Schützen glücklich", sind demgegenüber rein werbeähnliche, unspezifische Anpreisungen. Diese taugen nicht als Beschaffenheitsvereinbarung iSv BGB 434. Die Rechtsprechung differenziert hier durchaus zwischen rein reklamemäßigen Anpreisungen und Aussagen, die - innerhalb gewisser Unschärfen - objektiv nachzuprüfen sind. So völlig beliebig und schwammig ist es also auch nicht.

  • Das BGB bezieht sich an dieser Stelle auf gewerbliche Verkäufe.

    Offensichtliche und dem Veräufer vor dem Verkauf bekannte Mängel muss man aber trotzdem nicht hinnehmen wenn nicht explizit darauf hingewiesen wurde.

    Schönen Gruß
    Michael

    Sommer ist solange die Pfütze nicht zufriert!

    Einmal editiert, zuletzt von Schütze Benjamin (1. Januar 2019 um 09:53)

  • Habe auf egun mindestens 10 Gewehre gekauft, die alle der Beschreibung entsprachen und
    dann hat man plötzlich den Fall, bei dem es nicht so ist. Anschütz 380 mit gerissenem Schaft,
    ewiges Hin- und her mit der Verkäuferin, letztendlich hab ich sie behalten, weil das System in
    Topzustand war.
    Einerseits war ich dumm genug, die Bilder nur auf dem Handy angeschaut zu haben, andererseits
    hatte sie die Beschädigung in der Beschreibung nicht erwähnt. Lehrgeld bezahlt.
    Ein von einem Schraubstock beschädigtes System hätte ich allerdings nicht akzeptiert, schließlich
    kann man nie wissen, wie fest es eingespannt wurde.

  • Laut Beschreibung war es Bestzustand, wenig geschossen.
    Was bedeutet das für Dich?

    Ja, habe ich schon beim ersten Mal gelesen. Ich denke du kannst froh sein, wenn das Gewehr einwandfrei funktioniert und aus 3m Entfernung OK aussieht.
    Ich bin nicht sooo alt, aber mit der bisherigen Lebenserfahrung, die ich habe, gebe nichts auf solche Aussagen. Du solltest dich mit der Tatsache abfinden, dass 50% der Bevolkerung Idioten sind, die nicht mit einfachen mechanischen Geräten umgehen können ohne sie zu versauen.

    D.H, wenn du hohe Ansprüche hast und dich zu den anderen 50% zählst, bleibt nur die Ware persönlich abzuholen und vor dem Kauf anzuschauen. Das gilt für Gebrauchtkäufe, als auch für Neuware.

  • Das sind keine geschützten Begrffe.

    Im allgemeinen ist unsere Sprache ja recht eindeutig bzw. was wir unter bestimmten Worten normalerweise umgangssprachlich verstehen.

    Klar gibt es vielleicht unterschiedliche persönliche Auffassungen einzelner Zustandsbeschreibungen aber dennoch sind die eigentlichen Bedeutungen der verwendeten Worte doch jedem klar - alles andere ist Wortklauberei.
    Für vieles kann man im Duden die Definition nachlesen und das dürfte doch einer Art "Norm" enstprechen was man unter dem Wort zu verstehen hat.

    - gepflegt
    - bestzustand

    Die anderen ergänzenden Zusätze mit dem relativ jungen Baujahr, wenig geschossen und meiste Zeit im Schrank dienen ja dazu, den vermeintlich positiven Zustand über die im Duden definierten Begrifflichkeiten hinaus weiter hervorzuheben.

    Man sollte sich halt immer am besten Bilder senden lassen in vernünftigen Auflösungen und diese auch aufheben für den Fall. Wer dem als Verkäufer nicht nachkommt oder sich nicht meldet bei Nachfragen -> Finger weg. Auch wenns noch so verlockend ist und die Gier durchkommt. Sicher hat jeder schon mal Lehrgeld bezahlt und ist dann klüger ;) ....

  • Es ist schon spannend, dass jetzt das komplette Geschäftsmodell von eBay und des Neuwaren-Online-Handels in Frage gestellt wird. :)
    Alles nur per persönlicher Abholung kaufen - da würden sich aber die Händler bedanken.

    Man muss schon ein gewisses Vertrauen haben können.

    Hier wurde mein Vertrauen zwar enttäuscht, aber ich werde erstmal eine gütige Einigung mit dem Verkäufer versuchen, um zu meinen Recht zu kommen.

    Danke für Eure Antworten.

    Ein guter Schuss macht keinen Ruß,
    das ist kein Stuss, schönen Gruß!

  • Habe vieles erlebt. Von totaler Ehrlichkeit und Vertrauen bis zur reinen Verarschung und Betrug.

    Z.B. ein fast neuer Minidisk-Rekorder. Nur 1 Woche alt. Wie neu.
    Was kam war ein kaputter, abgewrackter, verschlissener, alter, abgenudelter, völlig verkratzter.

    Meine Hypothese: Der Privat-Verkäufer (ebay) hatte sich vor einer Woche einen Neuen gekauft und statt diesem seinen alten reingetan und dann weiterverkauft.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Man sollte die Kirche auch im Dorf lassen, manche Käufer erwarten schon fast für lau, hochwertige und hochpreisige Erzeugnisse.

    Meine Erfahrungen sind da durchwachsen, speziell mit E Gun als Käufer, sollte man nicht zuviel erwarten, speziell keine Hilfe vom Portal. Meine angeblich technisch überholte FWB 300S war besserer Schrott, alle Innereien verschlissen und zerbröselt und zu allen Überfluss schoss das Teil nach knapp einer Woche nicht mehr. Ich habe fast den Kaufpreis von 290.- € zur Überholung bei FWB nochmal aufwenden mussen um eine nun gut funktionierende Waffe zu haben. Abgegriffene Brünnerung sehe ich dabei nicht mal so tragisch, auch Dullen im Holz sind bei der Nutzung über Jahrzehnte, Besitzerwechsel mit Post Transport, nicht immer vermeidbar. Meine negative Bewertung des FWB Verkäufers ist übrigens weg :( ,auf die hatte er sehr böse reagiert.

    Letztendlich entscheidet immer das Verhältnis Kaufpreis zur erhaltenen Ware.

  • manche Käufer erwarten schon fast für lau, hochwertige und hochpreisige Erzeugnisse.


    Als Käufer erwartet man eigentlich nur das zu bekommen, was der Verkäufer mit seinem gemachten Angebot zusichert hat. Nicht mehr und nicht weniger.

    Alles andere ist schlicht Betrug und man nutzt die Tatsache aus, dass sich bei einem Streit der Kosten / Nutzenfaktor für den Käufer nicht rechnet, dieser bis auf paar Mails nix tun kann und man durchkommt wenn Schrott versendet wird.

    Letztendlich entscheidet immer das Verhältnis Kaufpreis zur erhaltenen Ware.


    Je beschönigender der Artikel beschrieben wird entgegen des tatsächlichen Zustandes, desto unzufriedener dürfte der Käufer verständlicherweise sein, weil damit für ihn natürlich der Preis steigt. Daher kann man bei sowas nie zufrieden sein auf Käuferseite, da man immer zu viel bezahlt hat.
    Wenn es korrekt beschrieben wird und der Preis dementsprechend ausfällt, dann wird sich nachher auch kein Käufer drüber ärgern und der Preis entspricht dem Zustand - oder sollte es zumindest.

    Manchmal wundert man sich schon, wenn gebrauchter Kram bei eBay zum selben Preis weggeht, wie bei ein bischen Recherche neu vom Händler.

    Einmal editiert, zuletzt von DIE_HARD (2. Januar 2019 um 16:20)

  • Weil ich es gerade zufällig gesehen habe... man kann einen Artikel auf egun also auch feiner abgestuft als nur „Bestzustand“ anbieten.
    „Leichte Gebrauchspuren“ wie hier hätten es bei meinem Kauf wohl besser beschrieben.

    Mit dem Verkäufer war übrigens überhaupt keine Einigung möglich.

    Ein guter Schuss macht keinen Ruß,
    das ist kein Stuss, schönen Gruß!

  • Mit dem Verkäufer war übrigens überhaupt keine Einigung möglich.


    Anzeige machen wegen Betrug....für mich sind das abgesehen von den Abdrücken des Schraubstocks - welche im Prinzip ne dilettantische Beschädigung darstellen, mindestens normale Gebrauchsspuren. Von Bestzustand ist das Teil Meilenweit entfernt. War das denn über die Bilder der Auktion erkennbar oder evtl. bewusst von der Schokoladenseite abgelichtet?

  • Ich dachte, Du könntest die Bilder in der Auktion ansehen.

    Viel zu erkennen ist nicht, noch nicht mal der abgewetzte Abzugsbügel fällt auf, wenn man nicht weiß, dass das kein „Glänzen“ ist.

    Die kritischen Stellen sind nicht gezeigt worden, aber der Weihrauch-Bepperl.

    Die Mängel der Schraubstockabdrücke waren vom Schaft verdeckt, insofern nicht sichtbar.

    Ein guter Schuss macht keinen Ruß,
    das ist kein Stuss, schönen Gruß!

  • Selbst diese Aussage aus der Auktion ist ja nicht ganz korrekt

    Zitat: ..., ist diese Special Edition eine Special Edition 2.0 die ich vom Fachhandel zusammenstellen ließ! Sozusagen eine Sonderanfertigung.

    Wird hier bei SWS genau so „von der Stange“ angeboten, da muss vom Fachhandel nix zusammengestellt werden.

    https://www.versandhaus-schneider.de/product_info.p…oducts_id/38230

    Hier würde ich auf jeden Fall mal zum Anwalt gehen und mich beraten lassen. Sind ja jetzt einige Punkte, die wie in der Auktion beschrieben, so nicht zutreffen. Mindestens die Rückabwicklung mit Erstattung des Kaufpreises sollte doch drin sein.

  • Bei dieser Auktionsbeschreibung und bei diesem Zustand wäre ich mehr wie verärgert :cursing:

    Würde ich mal eine V0-Messung machen ...

  • Hab den link jetzt erst gesehen.

    Also ich würde das so nicht hinnehmen.

    Weder "Bestzustand" trifft zu, noch, dass die offensichtlichen Mängel überhaupt erwähnt oder wenigstens im Detail abgelichtet wurden. Auch weiter im Text "stand ganze Zeit im Schrank", "top Gewehr in bester Qualität und Zustand". Das alles soll doch den Anschein erwecken das Teil ist praktisch wie neu. Auch wie es abgelichtet wurde mit dem HW Anhänger da als hätte man es brandneu gerade mal kurz fürs Foto aus dem Karton genommen....so finde ich soll es rüberkommen.

    Keine Ahnung was du bis jetzt mit dem Verkäufer getextet hast aber ich würde nochmal ne freundliche Mail schreiben mit fairer Fristsetzung zum überlegen und Rückabwicklung verlangen ansonsten erfolgt generell die Anzeige sowie ne negative Bewertung und weitere rechtliche Schritte behälst du dir nach Rücksprache mit deinem Anwalt auch noch vor.

    Ob du dann noch Geld investierst und zum Anwalt gehst? Keine Ahnung ob das lohnt oder man das lieber in nen neuen Abzugsbügel etc. investiert und das Teil zumindest ein wenig wieder herrichtet und du dann damit lebst und es als Lehrgeld abtust.

  • Wie gibt sich der Spannhebel? Hat er nach dem ausrasten Spiel oder bleibt er direkt straff am Gehäuse? Klingt blöd, aber schau mal.

    Gruß Thomas