Zeigt her eure Gewehrriemen

Es gibt 54 Antworten in diesem Thema, welches 6.950 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Januar 2019 um 20:15) ist von PR90.

  • Ich hab die Regeln nicht aufgestellt, vertraue aber darauf das sie aus langjähriger Erfahrung gewachsen und daher sinnvoll sind.

  • Je nach Ablage auf dem Schießstand, stört der Riemen auch auf die freie Sicht der offenen Kammer. Die Waffe muss zwingend und grundsätzlich offen abgelegt werden. Da kann insbesondere bei senkrechter Ablage im Sammelständer auch der Riemen der Nachbarwaffe stören. Letztlich verfängt sich der Riemen an der Nachbarwaffe, die dann mit Herausnahme einer Waffe die Andere auf den Boden knallen lässt.
    Auch deswegen sind Riemen meistens auf Schießstand verboten. Ich habe deswegen an meinen Jagdwaffen abnehmbare Riemenbügel. Sündhaft teuer, aber wenn öfters danit auf Schießständen geht, erspart das viel Fummelei.

  • Das wundert mich auch schon seit Threaderstellung, der Gewehrriemen wird im Sportbereich nicht gestattet und Luftgewehre kaum jagdlich geführt.
    Also was soll ich dann mit so einem Riemen, im Stechschritt durch Wohnzimmer?

  • Ich kann mir das schon vorstellen, man bleibt hängen zieht dabei das Gewehr vom Tisch und die Büchse geht los. Gibt evtl. mehr als nur ein Knalltrauma.

    Oh, da muss ich schnell drauf reagieren. Eine geladene Schusswaffe wird niemals abgelegt, Niemals - Punkt.
    Wird während des Schießbetriebes das Schießen von der Aufsicht unterbrochen, sind die Waffen sofort und komplett zu entladen und dann offen abgelegt.
    Hat ein Schütze Schwierigkeiten mit seiner Waffe, darf er sie auch bei Bennenung des Zustandes geladen an die Aufsicht übergeben, bzw. im Rahmen der Ausbildung darf eine Waffe auch geladen übergeben werden, jedoch niemals geschlossen oder gar geladen abgelegt werden. Dann weiß niemand den Zustand und genau so passieren die schweren Unfälle.

  • Ich hab die Regeln nicht aufgestellt, vertraue aber darauf das sie aus langjähriger Erfahrung gewachsen und daher sinnvoll sind.

    Hoffen wir es.

    Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen dass als ich damals bei der Bundeswehr auf dem Schießstand war, der Trageriemen immer an der Waffe montiert war. Nie hat sich jemand damit verheddert oder hat aus versehen einen Schuss abgegeben, noch habe ich irgendwelche Geschichten von solchen Vorfällen gehört.

    Ich meine auf dem zivilen Schießstand springt man mit der Waffe in der Hand ja nicht wild durch die Gegend beim Schießen, oder? Und sowas wie Disziplin am Abzug sollte auch die Selbstverständlichkeit sein.

    Daher kann ich dieses Verbot nicht so 100% nachvollziehen.

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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  • Achje, was ich schon so alles auf Schießständen erlebt habe 8|
    Geübte Sportschützen und Jäger sind nie die Sorge. Aber die Leute, die sich so gut wie nie blicken lassen, da graußt es oft.

  • Verstehe als sind es Ausnahmefälle die dieses Verbot nötig machen?

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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  • Es ist eine Regelung die man nachvollziehen kann und es sich nicht lohnt in den Tiefen darüber nachzudenken. Es gibt andere Ärgernisse.

    Hätte mich dennoch interessiert, aber gut.

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  • Sorry für OT:

    Ich wurde bisher auf keinem Schießstand ermahnt den Riemen vom Gewehr abzunehmen.
    Ein Verbot von Trage-/Schießriemen ist mir bei keinem der je von mir besuchten Vereine/Schießstände bekannt.

    Rein interessehalber:
    Was sind das für Stände von denen du sprichst @Floppyk?
    Gewerblich, Landesjadgverband, Schützenvereine?
    Haben die Standinhaber das Verbot verhängt? (Wäre ja ihr gutes (Haus-)Recht.)

    Ehrlichgesagt kann ich eine Einschränkung diesbezüglich nicht ganz nachvollziehen und die Sinnhaftigkeit zweifle ich mal ganz dreist und unwissend an-abgesehen von der Sache mit dem Sammelständer.


    Jetzt noch ein bisschen OnTopic:
    Ich hab mir den Buffalo-River-Riemen bei Schneider gekauft. Kostet ca.30€, ist angenehm gepolstert und als störend schwer empfinde ich ihn nicht.
    Hab allerdings bisher keine „echte“ Field Target-Lane-Erfahrung damit sammeln können.
    Hat auch diese Schnellverschlüsse dran, das war mir wichtig.

    Gruß

    Markus

  • Beim DSB ist das m.W. in allen Diziplinen mit Ausnahme des Dreistellungswettkampfes (Schießriem mit Handstopp f. UIT Schine) unzulässig. Bei den Reservisten ist in der Ordonanzklasse der Riemen zulässig, sofern er zur originalen Ausrüstung gehört.
    Das regelt die Sportordnung und gilt natürlich auf den Schießständen.
    Ebenso ist bei den Reservisten eine Schießbrille unzulässig, während beim DSB üblich. Das ist nicht mit einer Schutzbrille zu verwechseln.
    Andere Sportordnungen kenne ich nicht so im Detail, aber es gibt diesbezüglich eigentlich immer Regelungen.

  • In meiner aktiven Zeit beim DSB gab es auch eine KK-Disziplin, die mit Schießriemen geschossen wurde.
    60 Schuss liegend. Da das aber schon weit mehr als 20 Jahre her ist, weiß ich nicht ob es diese
    Disziplin überhaupt noch gibt und wenn, ob sich im Reglement nicht etwas geändert hat.

    Aber das alles hat natürlich mit dem ursprünglichen Thema nichts mehr zu tun.

    Field Target Club Nordhessen
    SILHOUETTEN-STAMMTISCH SG STEINHORST 1850 e.V.

  • Vom DJV habe ich eine entsprechende Standordnung gefunden. Hier mal Seite 7 + 8 angefügt.
    Quelle:
    https://www.jagdverband.de/sites/default/…Leseversion.pdf


    co2air.de/wcf/attachment/200344/co2air.de/wcf/attachment/200345/

    Bei den Sportschützen habe ich dagegen nichts entsprechendes gefunden, dort mag der Gewehrriemen also möglicherweise gestattet sein. Man möge mich hierzu ggf. bitte korrigieren / ergänzen.


    Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen dass als ich damals bei der Bundeswehr auf dem Schießstand war...

    Was bei der Bundeswehr so alles üblich ist und gemacht wird, kann man (leider?) gar nicht mit dem zivilen Umgang vergleichen.
    Wer sich mal mit der Waffen-Sachkunde-Prüfung befasst hat, weiß was ich meine. ;)

    Sorry @PR90 denke aber der Klärungsbedarf ist auch in Deinem Sinne.

  • Das wundert mich auch schon seit Threaderstellung, der Gewehrriemen wird im Sportbereich nicht gestattet und Luftgewehre kaum jagdlich geführt.
    Also was soll ich dann mit so einem Riemen, im Stechschritt durch Wohnzimmer?

    Beim Field Target ist der Gewehrriemen ausdrücklich zugelassen (F 3.10.5), auch zur Stabilisierung.
    Lustigerweise im Gegensatz zu jagdlichen Ständen (DJV Standordnung 6.4.1.) wo eindeutig ein Entfernen des Riemens gefordert wird, obwohl der Gewehrriemen jagdlicher Standard ist.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Was bei der Bundeswehr so alles üblich ist und gemacht wird, kann man (leider?) gar nicht mit dem zivilen Umgang vergleichen.Wer sich mal mit der Waffen-Sachkunde-Prüfung befasst hat, weiß was ich meine.

    sorry, aber das ist falsch. Der Verband der Reservisten hat eine genehmigte Sportordnung ist ist anerkannter Schießsportverband. Daher dürfen Reservisten bzw. Mitglieder auch über den ganz normalen gesetzlichen Weg Waffen als Sportschütze beantragen und die Schießanlagen der Bundeswehr benutzen.
    Mitglieder dürfen auch die dienstlichen Übungen mitmachen, allerdings haben die mit der Sportordnung nichts zu tun. Das ist völlig getrennt zu sehen.

  • Ich denke, hier verwechseln einige den Schiessriemen mit dem reinen Trageriemen. Kann das sein?

    Korrigiere mich wenn ich falsch liege aber "Gewehrriemen" ist doch ein allgemeiner Begriff, und kann für sowohl als auch stehen?!

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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