Kleiner Waffenschein : Fake News statt FAKT(en) in der ARD

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 5.360 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Januar 2019 um 21:38) ist von kai.

  • so, kaum zu glauben, aber in der Sache gibt es doch tatsächlich was neues zu berichten ... :huh:

    (ältere Forumsmitglieder werden sich vielleicht noch ganz dunkel an diesen Thread erinnern ... :rolleyes::D )

    und zwar hat mir doch tatsächlich der Moderator der "FAKT" - Sendung in der ARD jetzt geantwortet ... =O:thumbsup:

    (nur zur Erinnerung : es ging darum, dass in der FAKT - Sendung im Dezember behauptet wurde, für Reizgas-Sprays "bräuchte" man den 'Kleinen Waffenschein' ... 8|:S )

    hier zuerst mal das Fax, das ich daraufhin im Dezember an die FAKT - Redaktion geschickt hatte :

    (die Antwort des Moderators und wiederum meine Antwort darauf, wegen eines von denen erneut falsch von irgendwelchen dubiosen Webseiten "recherchierten" Fake-"FAKTS" notwendig, stelle ich dann in den nächsten Tagen noch im Zusammenhang ein)

    Fax vom 13.12.2018 :

    An MDR - Redaktion FAKT

    Betr.: Falschinformation zum "Kleinen Waffenschein"

    Bezug : FAKT - Sendung vom 11.12.2018 in der ARD


    Sehr geehrte FAKT - Redaktion,

    ich bitte Sie um eine Stellungnahme für das Forum CO2air.de (größtes deutschsprachiges Forum für Freie Waffen) zur Darstellung in der FAKT - Sendung dieser Woche, dass für Reizgas-Sprays der sog. Kleine Waffenschein "gebraucht" würde (in Wort und Grafik).

    Die Sendung hatte gemäß der ARD eine Einschaltquote von ca. 2,77 Millionen, das ist für FAKT sicher grundsätzlich erfreulich, allerdings ist es gleichzeitig auch etwas bedenklich, wenn einer so großen Zahl an Zuschauern eine Falschinformation vermittelt wird.

    Immerhin führen heutzutage ja viele Menschen (viele Frauen z.B.) solche Sprays zum Selbstschutz mit.
    Denen hat man ja dadurch in der ARD quasi mitgeteilt, dass sie ohne Kleinen Waffenschein unrechtmäßig damit unterwegs wären.

    Ich hatte bereits im Forum geschrieben, dass mir so eine Falschaussage in einem schlecht recherchierten Artikel "irgendwo" gar keinen Beitrag mehr wert gewesen wäre ...

    Da die 'Qualitätsmedien' der ARD allerdings bekanntermaßen einen etwas anderen Anspruch haben, habe ich dann doch etwas darüber im Forum geschrieben.(Ich habe auch geschrieben, dass ich beispielsweise den Beitrag über Operationen am UKE Hamburg sehr interessant und hilfreich fand.)

    Wie von einem Forumskollegen empfohlen, bitte ich Sie hiermit um eine Stellungnahme dazu, die ich auch im Forum veröffentlichen würde.(Sollten Sie sich - wovon ich aber nicht ausgehe - nicht dazu imstande sehen, werde ich das dann ebenfalls im Forum berichten.)

    Mit freundlichen Grüßen


    (Antwort und meine Antwort darauf folgt noch, wie o.g.)

  • so ... hier also die Antwort des FAKT - Moderators Felix Seibert-Daiker auf mein Fax (s.o. post 21) ... :


    Betreff: Ihre Zuschrift zur Sendung "FAKT" vom 11.12.2018

    Guten Tag Herr ..... ,

    vielen Dank für Ihre konstruktive Kritik vom 11.12.2018. Als Moderator der Sendung „FAKT“ bin ich immer stets bemüht, Sachverhalte so klar und konkret wie möglich zu benennen. In der von Ihnen kritisierten Moderation ging es um den sog. kleinen Waffenschein und die Tatsache, dass dieser nach 2015 häufiger beantragt wurde als die Jahre zuvor. Nach unseren Recherchen benötigt man für Pfefferspray, das nicht als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist, einen kleinen Waffenschein zum Mitführen. Ausgenommen ist natürlich CS-Gas mit Prüfzeichen, das Personen ab 14 Jahren besitzen dürfen. Auf diesen Fall bin ich in der Moderation nicht explizit eingegangen, da ich ja inhaltlich eine ganz andere Aussage verfolgt habe (die der gestiegenen Beantragungen des kl. Waffenscheins). Insofern haben Sie natürlich Recht, das dort Verwirrung entstehen kann. Danke, dass Sie uns darauf hingewiesen haben. Wie Sie schon richtig festgestellt haben, wollen wir dem uns selbst auferlegten Anspruch auch gerecht werden. Auf der einen Seite will ich natürlich die Zuschauer so detailliert wie möglich informieren, auf der anderen Seite steht die knappe Sendezeit. Bei Zusammenfassungen von komplexeren Sachverhalten (wie zum Beispiel dem deutschen Waffengesetz) ist das manchmal ein ordentlicher Spagat. Bitte beurteilen Sie auch weiterhin meine Moderation mit kritischem Blick und Gehör. Für Ihre weitere Arbeit in Ihrem Forum wünsche ich Ihnen alles Gute.

    Mit besten Grüßen,

    Felix Seibert-Daiker

    Redaktion politische Magazine/Reportagen, Hauptredaktion Information, MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

    Anstalt des öffentlichen Rechts, Programmdirektion Leipzig, Kantstraße 71 – 73, 04275 Leipzig

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    es allen Ernstes als "Recherchen" zu bezeichnen, von irgendwelchen abstrusen Webseiten, die Falsch-Informationen verbreiten, was abzuschreiben, ist schon nicht mehr 'grenzwertig', sondern beim "selbst auferlegten Anspruch" (s.o.) der "Qualitätsmedien" leider doch schon über der Grenze ... :S:thumbdown: :

    Pfefferspray, das nicht als (sinngemäß) "Nur zur Tierabwehr" deklariert ist, fällt unter das Waffengesetz und bräuchte dann, genau wie CS-Gas, ein amtliches Zulassungszeichen (früher vom BKA, später von der PTB), um legal zu sein !

    Dieses hat Pfefferspray aber erstens nicht und kann es zweitens aktuell auch nicht bekommen, da die Tierversuche, die zur Prüfung der gesundheitlichen Folgen des Wirkstoffs nötig wären, gar nicht mehr erlaubt sind ...

    (Für CS ist das in früheren Zeiten mal gemacht worden, ordnungsgemäßes CS-Gas trägt daher entweder ein PTB-Zeichen "im Trapez" oder ggfs. noch das ältere BKA-Zeichen "im Rhombus".)

    Ein solches Pfefferspray wäre also im Sinne des Waffengesetzes schlicht illegal und dürfte dann natürlich auch mit einem Kleinen Waffenschein selbstverständlich nicht geführt werden ...

    Überhaupt hat der Kleine Waffenschein nichts mit Sprays bzw. "Reizstoffsprühgeräten" zu tun (PTB-Zeichen im Trapez, oder noch das ältere BKA-Zeichen im Rhombus), sondern bezieht sich auf, Zitat :

    "Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Zulassungszeichen (im Kreis)" ...


    na gut, ich habe dann also folgende Antwort gemailt ... :

    (Webseiten-Namen hab ich hier teilweise unkenntlich gemacht, damit das Forum von denen nicht auch noch - grundlos - irgendwie abgemahnt werden kann o.ä. ...)


    Hallo Hr. Seibert-Daiker,

    danke erstmal, dass Sie mir doch noch geantwortet haben (damit hätte ich inzwischen kaum noch gerechnet, das muss ich sagen ...)

    Ich versuche mal, es ein bißchen kurz zu machen, einfach um Ihre Zeitressourcen zu schonen :

    Ich zitiere Sie mal :

    "Nach unseren Recherchen benötigt man für Pfefferspray, das nicht als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist, einen kleinen Waffenschein zum Mitführen."

    Diese Recherchen haben leider zu einem in der Sache deutlich falschen Ergebnis geführt, wenn ich das mal gerade korrigieren darf :

    Pfefferspray, das in Deutschland NICHT mit der Zweckbestimmung "Tierabwehrspray" verkauft würde, würde unter das Waffengesetz fallen und wäre, wie die Seite polizistmensch.de nachfolgend ganz richtig schreibt, illegal und dürfte daher SELBSTVERSTÄNDLICH auch mit einem "Kleinen Waffenschein" NICHT (mit)geführt werden :

    "Pfefferspray ist laut Waffengesetz ein verbotener Gegenstand, wenn der Hinweis auf die Zweckbestimmung “Abwehr von Tieren” fehlt oder mit “Abwehr von Tier und Mensch” angegeben wird und darf daher nicht geführt werden." (polizistmensch.de)

    Und genau deshalb ist quasi JEDES in Deutschland regulär erhältliche Pfefferspray, wie es sich viele Bürger und Bürgerinnen in den letzten Jahren zugelegt haben, als "Tierabwehrspray" gekennzeichnet ...

    Der "Kleine Waffenschein" bezieht sich nur auf, Zitat : "Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Zulassungszeichen (im Kreis)", Zitat Ende.

    Pfeffersprays KÖNNEN aber gar kein PTB-Prüfzeichen tragen, weil der Inhaltsstoff nicht mehr auf gesundheitliche Unbedenklichkeit hin geprüft werden kann, da hierzu Tierversuche erforderlich wären, die heutzutage schlicht und ergreifend nicht mehr erlaubt sind.

    >> Schauen Sie bitte mal auf das Pfefferspray Ihrer Ehefrau, Tochter oder Kollegin in der Redaktion und suchen Sie ein "PTB-Zulassungszeichen (im Kreis)" ...

    ich prognostiziere : Sie werden keins finden ... (bei CS dagegen findet sich ein PTB-Prüfzeichen im Trapez ...)

    So war also die in der Sendung in Wort und Grafik genannte Information, für Reizgas "brauche" man den 'Kleinen Waffenschein', weder für CS-Gas (bekanntermaßen), noch für Pfeffersprays (egal, ob mit oder ohne Tierabwehrspray-Kennzeichnung) zutreffend, leider ...

    Das ist sozusagen FAKT ... (Sie verzeihen das kleine Wortspiel ... ;) )

    Webseiten wie (...).life oder pfefferspray-(...), die in dem Zusammenhang vllt. z.B. konsultiert worden sind, verbreiten da teils schlicht FALSCH-Informationen und selbst Wikipedia wirft beim Thema "Pfefferspray" einiges mit CS durcheinander ...

    In der Hoffnung, unser öffentlich-rechtliches "Qualitätsmedium" FAKT bei seinen Recherchen tatkräftig unterstützt und für die Zukunft zur Aufklärung der Sachlage beigetragen zu haben ... ;):thumbup:

    Mit freundlichen Grüßen

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    tja, soweit bis hierhin ...

    tja ... "recherchieren" heißt eben nicht, mal kurz was bei google einzutippen und Ergebnisse dann automatisch für bare Münze zu nehmen ... sollte ein "Qualitätsmedium" ja eigentlich wissen ... ;):rolleyes:

  • einen sinnvollen Beitrag zum Thema (von konstruktiv gar nicht erst reden zu wollen ...) hätte ich von Dir auch nicht erwartet ... :rolleyes:||

    btt ...