Schießen mit Luftdruck im Keller eines Mehrparteienhaus'

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 4.222 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. November 2018 um 14:45) ist von der leipziger.

  • Hallöchen,

    Wäre es legal, im Gemeinschaftskeller, wo jede Partei ihr eigenes kleines Verließ hat, Luftdruck zu Schießen? Also im Gang zwischen den Verließen. Es ist jedenfalls nicht von der Hausordnung verboten...
    Niemand könnte unvermittelt in die Schussbahn geraten. Lärm wird es auch keinen geben (Schallgedämpfte PCPs und schallgedämpfter Kugelfang)

    ?(

  • Ja, wenn die Erlaubnis des Eigentümers vorliegt.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • a) gemietet oder b) Eigentümer ?

    a) Wenn vermietet nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters bzw. Eigentümers

    b) Bei Gemeinschaftseigentum braucht es wohl der Zustimmung aller.

    Weihrauch HW77 V-Mach 7,5 Joule, HW30s Werkszustand, Hämmerli Airmagnum 850 XT Werkszustand

    Walther CP88, GSG CP-1m, Zoraki HP01 (alle im Werkszustand und Schalli)

  • Den Eltern gehört vom Haus eine Wohnung, Keller ist ja Gemeinschaftseigentum, daher müsste ich die anderen Eigentümer wohl um Erlaubnis fragen... :/

    2 Mal editiert, zuletzt von zocker (14. November 2018 um 17:24)

  • obs rechtlich so ist weis ich nicht genau, halte es aber für wahrscheinlich.....

    bevor man auf Gemeinschaftseigentum schiesst, gebietet es aber auch auf jeden Fall die Höflichkeit vorher zu fragen...da bin ich voll old-school ;)

    Weihrauch HW77 V-Mach 7,5 Joule, HW30s Werkszustand, Hämmerli Airmagnum 850 XT Werkszustand

    Walther CP88, GSG CP-1m, Zoraki HP01 (alle im Werkszustand und Schalli)

  • Eigentümer ist: Die Gemeinschaft.
    Daher: Erlaubnis von allen erforderlich.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Wenn es einen solchen Beschluß gäbe wäre der
    mit einfacher Mehrheit wirksam.
    Ich würde aber lieber jeden einzeln fragen ...
    Das macht es einfacher.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Besser ist das. :thumbup:
    Denn egal wie, Du kannst es von allen schriftlich haben.
    Wenn einer die Polizei ruft, oder auch nur anonym schreibt, bist Du am A*.

  • Die Zustimmung der Gemeinschaft ist in diesem Fall nur relevant um eine "Genehmigung eines Schießstandes im Besitz der Hausgemeinschaft (Mieter) und der Eigentümer" betreiben zu dürfen.
    Diese Genehmigung ist allein nur eine privatrechtliche Erlaubnis im Haus mit dem Luftgewehr unter Gewährleistung der Sicherheit für die Hausgemeinschaft zu schießen.
    Das Waffengesetz besagt jedoch, dass jeder! Schiessstand von einem Sachverständigen abzunehmen ist.
    Das heißt deine Kellerbahn muss von der Behörde genehmigt werden.

    Gruß Toto

  • Hallo,

    die Diskussion, ob jemand ein Schießstand hat, wenn er gelegentlich in seinem Keller Diabolos beschleunigt, hatten wir schon mehrfach. Wir kamen zu keiner gemeinsamen Meinung.

    Bei einer Eigentumswohnung in einem Mehrparteienhaus ist der Sachverhalt noch wesentlich komplizierter. Grundsätzlich dient die Hütte zu Wohnzwecken. Eine Zweckentfremdete Nutzung birgt Probleme. Das haben Einige hier bereits schon sehr richtig erkannt.

    Gruß Viper1497

  • Und...Schiessstand bezieht sich auf die örtliche Einrichtung, nicht auf die Tätigkeit.
    (fest montierte Ziele / Zielscheiben, Kugelfang etc.)

  • Es gibt nur eine Sache die bei so einem Vorhaben relevant ist:
    Die Nachbarn müßen einverstanden sein und Verständnis haben.
    Dann ist alles andere uninteressant.
    Allerdings wird eine Zustimmung aller Nachbarn um so schwieriger, je mehr es davon gibt.
    Die Wahrscheinlichkeit das da ein Stinker bei ist, steigt mit der Anzahl der Nachbarn.

    Gruß Udo