Internetgeschwindigkeit feststellen

Es gibt 45 Antworten in diesem Thema, welches 6.294 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. November 2018 um 16:51) ist von DonMalzbier.

  • sind nicht garantiert, denn sonst könnte man den Betreiber darauf festnageln.

    Eben...sowas kann keiner garantieren...schon gar nicht in einer mecker- und klagefreudigen Gesellschafft

    Naja hier hat's ja eher technische Gründe. Wenn eine Leitung 40 Mbit/s hergibt, kann ich als Anbieter entweder einen etwas niedrigeren aber sicher erreichbaren Durchsatz fest anbieten, oder ich nehme solche Konstrukte wie mindestens 25, maximal 50. Letzteres ist ja auch im Sinne des Kunden. Vielleicht würde hier ein Erklärsatz vielen Leuten weiterhelfen, z.B. "Der Router verbindet Sie abhängig von Leitungsqualität und Umwelteinflüssen stets mit der besten möglichen Geschwindigkeit innerhalb dieses Bereiches."

  • Hallo,

    die Adressen zur Messung des Internetgeschwindigkeit nahm ich zum Anlass diese auch bei mir zu testen. Auffallend waren Schwankungen der Geschwindigkeit. Manchmal bin ich der Meinung, dass bei mir nichts voran geht und dann starte ich eine Messung. Auffallend ist, dass danach die Antwortzeiten wesentlich schneller werden. Irgendwie bekommt der Provider mit, dass da gemessen wurde und macht irgendwie mehr auf.

    Gruß Viper1497

  • Ganz ehrlich... ich habe auch kein Bock, mich mit so was zu beschäftigen.Sowas muss man anschliessen und dann muss das funktionieren.

    Bei meiner Mutter daheim hat die T-Com auch den Internetanschluss umgestellt. Danach ging das Telefon nicht mehr...
    Was war... Vorher über Splitter angeschlossen. Nun musste das Telefon am Router angeschlossen werden und die Telefonnummer im Routermenü eingegeben werden.
    Bis ich da auch erst mal drauf gekommen bin... Hatte bei der Hotline angerufen, das das Telefon nicht mehr geht. Die Tante von der Hotline sagte, ich soll den Router neu starten. Ich mir gedacht, was hat denn das Telefon mit dem Router zu tun ?(
    Irgendwann noch mal angerufen weil das Telefon immer noch nicht geht. Da hatte mir der Kollege dann verraten, das das Telefon jetzt nach der Umstellung am Router angeschlossen werden muss.
    Verdammte neumodische Technik. Was war das alte graue buckelige Wählscheibentelefon doch einfach.

    Als die ersten auf IP umgestellt wurden, also ohne Splitter, wurde meist der Router W723V ausgegeben.

    Der hatte mit den ersten Firmwareversionen so seine Probleme, die Telefonieeinstellungen verschwanden manchmal auf mysteriöse Weise.

    Heute ist die Technik weitgehend problemlos.

  • Naja hier hat's ja eher technische Gründe. Wenn eine Leitung 40 Mbit/s hergibt, kann ich als Anbieter entweder einen etwas niedrigeren aber sicher erreichbaren Durchsatz fest anbieten, oder ich nehme solche Konstrukte wie mindestens 25, maximal 50. Letzteres ist ja auch im Sinne des Kunden.

    Im Sinne des Kunden wäre es, einen Mindestwert anzubieten und ansonsten halt so schnell wie die Leitung hergibt. Wird der Mindestwert nicht erreicht, wird für den Tag halt nicht bezahlt, die Leistung wurde ja nicht vollbracht. Ehrlich wäre es so, in der Praxis wird halt mit "bis zu 100" geworben, dann kommen halt im schnitt so 80 bei rum, aber wenn es dumm läuft halt auch mal weniger. So einem Gebaren müsste Einhalt geboten werden, aber das kommt wohl erst, wenn es auch Haftung für Software gibt und das Internet kein Schwarzmagieneuland ist. Ich würde nicht im Stehen warten...

    Friendly fire - isn't

  • Auch müssen bei den neuen Routern wie dem Speedport Smart meist keinerlei Einstellungen im Router mehr gemacht werden, die holt der Router sich "von selbst".

    Also Router in die Telefondose, Telefon in die TAE am Router, fertig.

    Keine Kabelei mehr.

  • Im Sinne des Kunden wäre es, einen Mindestwert anzubieten und ansonsten halt so schnell wie die Leitung hergibt. Wird der Mindestwert nicht erreicht, wird für den Tag halt nicht bezahlt, die Leistung wurde ja nicht vollbracht.

    Ich bezog mich direkt auf die Klausel, die pinkypetty gepostet hatte, und da ist ja genau das drin: Es wird ein Mindestwert und ein Höchstwert festgeschrieben. Wird der Mindestwert regelmäßig nicht erreicht hast du als Kunde auch ein Sonderkündigungsrecht.

    Nur die Tage nicht zu bezahlen, an denen die Mindestleistung nicht erreicht wird, wäre eine Sondervereinbarung, die wirtschaftlich keinen Sinn ergibt und deswegen nicht angeboten wird. Wenn ich als Dienstleister die Leistung nicht erbringen kann, dann muss ich den Kunden aber aus dem Vertrag rauslassen - die Methoden um sich davor zu drücken, die man in der Realität häufig beobachtet sind leider oft das Letzte.

    Dass in der Werbung nur die Vorteile (Maximale Leistung und nicht der Mindestwert) genannt werden, haben sicher schon die Marktschreier im alten Rom so gemacht. Sich die Bedingungen eines Vertrages durchzulesen gehört schon zu den persönlichen Pflichten. Der Anbieter darf solche Mindestangaben halt nur nicht verschleiern. Da gibts auch genug negative Beispiele, aber hier sieht es eigentlich sauber aus.