Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 3.203 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. November 2018 um 17:51) ist von Jegaarni.

  • Hallo
    Ich habe eine Hw 100 carbine und fülle diese mit Hw 100 Pumpe von SWS (ist eineHill).
    Hat bislang auch immer gut geklappt.
    Aber jetzt habe das Problem, dass bei 100bar Schluss ist. Es füllt sich an als ob etwas verstopft ist. Es wird bretthart und man kann nicht mehr weiter pumpen. Das Manometer an Pumpe und Kartusche zeigt ca. 100bar an.
    Die Pumpe ist noch keine zwei Jahre alt.
    Hat von euch jemand Probleme mit den Pumpen?
    In Summe habe ich vielleicht 50 Füllungen gemacht.

  • Klappt aber nur, wenn er kulant ist.
    Falls es Verschleiß ist, ist das von der Gewährleistung ausgeschlossen oder wurde dir etwas garantiert ?


    Fristen bei der Gewährleistung
    In den ersten sechs Monaten ab Übergabe der Ware liegt die Beweislast beim Verkäufer, sodass der Käufer innerhalb dieser Frist lediglich einen Mangel bei dem gekauften Gegenstand darlegen muss. Einen Beweis über die Entstehung des Mangels muss der Käufer innerhalb dieses Zeitraums nicht erbringen, selbst wenn der Mangel unter Umständen durch einen unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist. Das wird als Beweislasterleichterung bezeichnet, die in § 476 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt ist. Anschließend kehrt sich die Beweislast um und der Käufer muss aufgrund der sogenannten Beweislastumkehr nach Ablauf von sechs Monaten nachweisen, dass der Gegenstand den Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt aufwies. Da dieser Nachweis in der Regel schwer zu erbringen ist, ist der Käufer in diesen Fällen auf eine Kulanzregelung angewiesen. Wichtig ist in jedem Fall, den Kassenbelegaufzubewahren.

  • Angeboten?
    Etwa gegen Bezahlung?

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.