Kauft ihr mehr §42a-konforme Messer als andere?

Es gibt 103 Antworten in diesem Thema, welches 15.396 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. September 2019 um 20:01) ist von Snatsch.

  • Frage steht ja oben ,ich hab mich das gefragt weil ich an anderen eigentlich gar kein Interesse habe.
    Man braucht erst einen grund um es überhaupt einstecken zu dürfen,kann es also gar nicht richtig nutzen wann und wie man möchte .

    Es gibt ja viele schöne Messer ,aber die meisten frissten ja eher ein dasein in der Schublade .
    Ein schöner Flipper,nicht unengeschränkt führbar ,das zu groß,diese Klingenform geht nicht weil evtl. Stichwaffe.....

    Wie geht ihr damit um?

  • Die Überschrift hätte besser § 42a konformes Messer ... lauten sollen.

    Bislang haben mich Messer und deren Regelungen gar nicht tangiert. Als ich meinen Jagdschein gemacht habe, war davon auch noch nicht die Rede.
    Aber nun durch meinen Nebenjob bedingt, führe ich nun täglich mein Bushcraft, auch um verwunderten und meist ahnungslosen Leuten auf die Paradoxidität des Waffenrechts hinzuweisen, wenn die mich auf das Messer ansprechen.
    Da ich aber auch kein Stress haben will, führe ich natürlich nur § 42a konforme Messer. Demnächst wird es ein handlicheres Manly Patriot sein.

  • Ja. Auf jeden Fall bis 12cm Klingenlänge. Einen Linerlook würde ich allerdings mit dem Polizisten ausdiskutieren.
    Ohne Arretierung finde ich sehr gefährlich und verantwortungslos, ....

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Die Überschrift hätte besser § 42a konformes Messer ... lauten sollen.

    Bislang haben mich Messer und deren Regelungen gar nicht tangiert. Als ich meinen Jagdschein gemacht habe, war davon auch noch nicht die Rede.
    Aber nun durch meinen Nebenjob bedingt, führe ich nun täglich mein Bushcraft, auch um verwunderten und meist ahnungslosen Leuten auf die Paradoxidität des Waffenrechts hinzuweisen, wenn die mich auf das Messer ansprechen.
    Da ich aber auch kein Stress haben will, führe ich natürlich nur § 42a konforme Messer. Demnächst wird es ein handlicheres Manly Patriot sein.

    Ist mir heute morgen auch aufgefallen das meine ich natürlich :D .

    Ja. Auf jeden Fall bis 12cm Klingenlänge. Einen Linerlook würde ich allerdings mit dem Polizisten ausdiskutieren.
    Ohne Arretierung finde ich sehr gefährlich und verantwortungslos, ....

    Gruß Play

    Wer nur ne Semmel aufschneidet und Verpackungen und nicht mit dem Messer Löcher bohrt und andere grobe Tätigkeiten braucht diese nicht unbedingt .

    Ich konnte nicht wiederstehen und hab mir noch ein Böker Wasabi bestellt ,ein 42a konformer Flipper .

    Wenn man mit dem die Stulle durchschneidet
    Passiert auch nichts ,das schöne ist keiner kann einem was ;) .

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  • Ich führe ausschließlich §42a-konforme Messer. Letztens habe ich auch nur noch solche gekauft. Ab und zu kommt zwar auch etwas "böses" aber natürlich nichts verbotenes dazu, nur... die Sammelleidenschaft "für die Vitrine" hat sich bei mir seit 2008 deutlich gelegt. Einerseits schade, aber andererseits nicht so tragisch, da ich Bajonette und lange "martiale" Messer eh fast nie geführt habe, außer mal eine Machete beim Campen für's Feuermachen.

    Ich benutze allerdings oft lange Brot- und Kochmesser (die manchmal gar nicht eindeutig nach Küchenmesser aussehen), die bei mir im Wohnwagen oder auf dem Campingtisch auch mal griffbereit neben dem Schneidebrett liegen. Inwiefern da jemand etwas dagegen haben könnte... wer weiß... denn es gibt immer mehr bekloppte und komische Menschen auf dieser Welt...

    Grüße - Bernhard

  • Ich führe ausschließlich §42a-konforme Messer. Letztens habe ich auch nur noch solche gekauft. Ab und zu kommt zwar auch etwas "böses" aber natürlich nichts verbotenes dazu, nur... die Sammelleidenschaft "für die Vitrine" hat sich bei mir seit 2008 deutlich gelegt. Einerseits schade, aber andererseits nicht so tragisch, da ich Bajonette und lange "martiale" Messer eh fast nie geführt habe, außer mal eine Machete beim Campen für's Feuermachen.

    Ich benutze allerdings oft lange Brot- und Kochmesser (die manchmal gar nicht eindeutig nach Küchenmesser aussehen), die bei mir im Wohnwagen oder auf dem Campingtisch auch mal griffbereit neben dem Schneidebrett liegen. Inwiefern da jemand etwas dagegen haben könnte... wer weiß... denn es gibt immer mehr bekloppte und komische Menschen auf dieser Welt...

    Grüße - Bernhard

    Das ist es ja ,Sinn und Zweck solcher Messer war ja ursprünglich mal das man sie dabei hat ,wenn das nicht mehr ohne weiteres geht sind mindestens 50% gebrauchswert weg.

    Ich hatte grade den Gedanken wie die Gesetze waren bevor das mit dem 42a Mist los ging,zu meiner Schande ich kann mich nicht dran erinnern .

    Vielleicht auch weil da alles erlaubt war hat man sich vielleicht damit auch gar nicht beschäftigt *lol*

  • Ja, an Messern durfte man damals alles führen, z.B. aber auch die jetzt verbotenen Gegenstände wie Balisongs, Shurikens, Nunchakus, Schlagringe oder jetzt nicht führbare Dagger, beidseitig geschliffene Dolche, Springmesser und die immer noch sehr beliebten Einhandmesser.

    Ein vernünftiger Mensch hat damals eh keine langen feststehenden Klingen oder die später als verboten eingestuften Gegenstände alltäglich geführt. Daher war es damals schon unproblematisch. Leider stieg (und steigt ständig) die Anzahl der Bekloppten... und die gesamte Gesellschaft bekommt dafür immer die Rechnung in Form von strengeren Gesetzen.

    Bedauerlicherweise wurden 2008 auch die praktischen, verriegelbaren Einhandmesser kriminalisiert - was mir persönlich am meisten weh tut.

    Grüße - Bernhard

    3 Mal editiert, zuletzt von BernhardJ (7. November 2018 um 10:40)

  • Das Dumme ist ja, das Messerführverbot könnte ja vom Grundsatz durchaus verständlich sein. Aber es mangelt an der Durchsetzbarkeit, denn sonst hätten wir nicht beinahe täglich Meldungen über Messerstechereien.
    Besonders unglücklich ist die Formulierung. Es fehlt an klaren Regelungen, was nun erlaubt oder verboten ist. Die Ausnahmen versteht kein Mensch.
    Schade ist einfach, dass man das Führen von Messern nicht bestimmten Gruppen generell auferlegen kann und so kommt es zu dieser schwammigen Formulierung, die eigentlich kein Bürger in seinen Berufs- und Freizeitaktivitäten behindern sollen. So hieß es zumindest einmal.

  • Du meinst bestimmten Gruppen verbieten.

    Komt es zu einer Tat mit einem Messer ist das Führverbot wohl das geringste Verbrechen.

    Motto:
    Richter: "Sie haben einen Menschen ersochen. Alles nicht schlimm aber Sie haben gegen das Messeführverbot verstossen. Wie konnten Sie nur?" :whistling:

    Wer etwas tun will, dem ist das/die Messerverbot(e) völlig egal. Der gesetztestreue, brave Bürger ist der Dumme. Und das versteht die Gesetzgebung nicht.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Man darf nicht vergessen, der 42a ist geschaffen worden, um Personen ein Messer präventiv ohne direkten Bezug zu einer Tat abnehmen zu können. Wie gesagt, dass das nicht funktioniert, kann man fast täglich in den Medien lesen. Wie wissen auch, dass die Polizei des öfteren Messer konfisziert, wo das total unsinnig ist.
    Daher weg mit dem 42a. Er hat sich nicht bewährt.
    Man müsste eine Petition ausarbeiten.

  • So schwammig finde ich die Formulierungen wieder auch nicht. Wer sich damit ein wenig befasst (halbe Stunde lesen reicht vollkommen), wird sofort wissen, welches Messer er auf die Straße mitnehmen darf und welches nicht.

    Die wenigen Bürger befassen sich aber mit solchen Dingern. Die breite Masse geht davon aus, dass alles was man frei kaufen kann, man auch frei mit sich mitschleppen darf - wie früher halt. Wobei Unwissen nicht vor Strafe schützt.

    Wie gesagt, eine Gesellschaft, die immer mehr Bekloppte hervorbringt und in der immer brutaler miteinander umgegangen wird (und ich meine nicht nur physisch), bekommt die Rechnung in Form von immer strengeren Gesetzen.
    Würde man die Gründe dafür tiefer analysieren (wie z,B. tiefere soziale Spaltung, sinkende Bildung, wachsender Fanatismus etc.) und entsprechend vorher an den Wurzeln dagegen steuern, könnte man den Bürgern viele Gesetze und Vorschriften ersparen.
    Man kann ja träumen...

    Grüße - Bernhard

  • wird sofort wissen, welches Messer er auf die Straße mitnehmen darf und welches nicht.

    Dieser Absatz ist auch eindeutig. Es geht um die Ausnahmen. Überhaupt ist das Waffenrecht von Ausnahmen durchsiebt und das macht das Waffenrecht so schwer verständlich.

  • Bei der Gesetzgebung sollte man als Laie am besten so tun, als ob es keine Ausnahmen (hier sozial adäquate Gründe zum Führen) gäbe. So fährt man ab besten damit.

    Die schwammigen Ausnahmen auf der einen Seite des Gesetzgebers und irgendwelche (nicht selten dämlichen) Ausreden und Begründungen auf der anderen Seite des betroffenen Bürgers - da kann man sich doch glatt denken, wer hier meistens den kürzeren zieht.

    Grüße - Bernhard

  • Bei der Gesetzgebung sollte man als Laie am besten so tun, als ob es keine Ausnahmen (hier sozial adäquate Gründe zum Führen) gäbe. So fährt man ab besten damit.

    Das ist aber auch schlecht. Denn wenn ein Gesetz Interpretationen zulässt, ist es ein schlechtes Gesetz. Das ist weiterhin schlecht, wenn Rechtslaien Interpretationen für ihre Belange machen.
    Dennoch hast du insofern recht, denn auch ich empfehle für den Freizeitbereich 42a konforme Messer, denn wer will sich schon auf Diskussionen und/oder möglichen Ärger einlassen.

  • Ich finde es schon schade das man selbst die Taschenmesser die noch erlaubt sind nicht mehr überall führen darf .

    Auf einem Jahrmarkt z.b. ich hab noch nie einem anderen was bößes getan ,wieso darf man da dann keins in der Tasche haben?

    Denn die ,die damit eh unsinn treiben haben es überall mit dabei .

    Noch was zum Schmunzeln ;)

    https://www.jetzt.de/maedchenfrage/…f-messer-594787


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    Hab ich mir Abends auch mal zu gemüte geführt und fand es auch nicht schlecht .