Noch mal was zur Aufbewahrung freier Waffen.

Es gibt 379 Antworten in diesem Thema, welches 61.961 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Februar 2019 um 22:13) ist von Rolix.

  • Polizisten und Juristische Fragen - zwei Welten treffen aufeinander :bash:

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Justiziariat

    Das hast Du aber gelesen, oder?
    Das ist nicht von irgendeinem Revier beantwortet worden, sondern von der für Hamburg zuständigen Waffen Behörde.
    Und wenn die das so sehen, ist das so! Ob einem das gefällt oder nicht!

    Aus die Maus!

    Daran hat man sich zu halten. Punkt.

    Achja, noch was:
    Hätte da jetzt gestanden das die Lagerung in einem Raum OK wäre, wären die Beamten natürlich die Helden gewesen. Und wehe einer hätte deren Kompetenz angezweifelt!!!! Ganz Böse!!!

  • Die sagen, dass man nicht denken soll. Weil dann könnte man ja Fragen stellen. Merkwürdig.
    Gibt's in HH eigentlich einen PW Store oder andere Läden die nur freie Waffen verkaufen? Da hängen die auch nur an der Wand. Fragen über Fragen. Ich vergaß: Denken ist bubu.

    http://m.spiegel.de/spiegel/print/d-44914759.html

    Der letzte Absatz ist entlarvend. Mein Beileid, dass du in HH leben musst.

    Es grüßt der Ottokar :^)

  • Gibt's in HH eigentlich einen PW Store oder andere Läden die nur freie Waffen verkaufen? Da hängen die auch nur an der Wand.

    Das ist was völlig anderes!
    Waffenhandelslizenz und Gewerbetreibender! Mit entsprechend teurer Versicherung und Sicherung der Räumlichkeiten!

    Leute, hört doch mal auf verschiedene Dinge zusammen und durcheinander zu würfeln.

    In diesem Thread geht es um PRIVATE AUFBEWAHRUNG einer freien Waffe!

    Und lieber in HH als in Bremen leben. Schlimmer geht immer!

    Waffenläden und Büchser gibt es hier reichlich!
    Und ja, die freien Waffen hängen direkt neben den Jagdflinten!

    Einmal editiert, zuletzt von Flitzpiepe (16. November 2018 um 16:02)

  • Wegen dem Datum hab ichs gepostet. 50 Jahre Hamburger Denke und nix hat sich geändert in den Amtsstuben. Ich wollte dir einen Denkanstoß geben. Bis zum Datum ganz oben im Artikel hats ja auch ausgereicht :)

    Gewerbetreibende müssen nicht sicher aufbewahren? Stehen die außerhalb des WaffG so wie Behörden und BW? Das Problem der Aufbewahrung haben Händler auch, deswegen ist das vergleichbar. Überlege mal, ein Taxifahrer braucht ja auch immer eine normale Fahrerlaubnis wie ein Normalbürger. Nach Hamburger Logik würden Händler sogar besonders große Arsenale vorhalten und damit besonders hohe Ansprüche an die Aufbewahrung erfüllen müssen. Die Ladentüre ist ja tagsüber nicht mal verschlossen!

    Die Frage ist doch, was könnte die Steigerung eines verschlossenen Behältnisses sein? Zwei verschlossene Behältnisse? Oder ein größeres Behältnis/Raumgebilde.

    Mist. Schon wieder die Denkmurmel angeknipst. Deine Behörde ist vermutlich einfach unsicher und deshalb übertrieben restriktiv.

    Aber recht hast du: in Bremen führt der Innensenator einen Privatkrieg gegen Waffenbesitzer. Da will ich noch weniger leben als in Hamburg.

    Es grüßt der Ottokar :^)

  • Es ist doch ganz einfach:

    Schreibt die zuständige Waffen Behörde an und holt Auskunft. Dann weiß jeder was richtig ist.

    Ich habe meine Verbindliche (danach hatte ich gefragt) Auskunft bekommen.

    Daran halte ich mich und muss da auch nicht großartig diskutieren.

    Wer eine andere Auskunft von seiner Behörde bekommt hat halt Glück.

    Blöd läuft es nur wenn man SEINE Interpretation nutzt und die Behörde das anders sieht.

    Ich kann ja auch bei Beantragung der WBK mit Ersteintrag diskutieren das mein mit 2mm Blech verstärkter Spind ein ausreichender Schrank ist.
    Aber im Endeffekt entscheiden die das und ich muss mich dran halten!

    Für mich ist, wie gesagt, der Sachverhalt geklärt.

    Hier wurde nach einer verbindlichen Regelung verlangt/gefragt, für Hamburg steht sie weiter oben.

    Ich bin hier raus!

  • Lies aber vorher noch mal die Antwort der Behörde, die du gepostet hast bis zum Schluss und Satz für Satz. Die haben das Wörtchen 'mindestens' unterschlagen. Hätte dir eigentlich auffallen müssen und wäre eine präzisierende Nachfrage wert gewesen, was denn aus deren Sicht noch besser als ein verschlossenes Behältnis ist.

    Aber: du lebst dort und musst wohl akzeptieren, dass das Gesetz dort etwas freier interpretiert wird.

    Es grüßt der Ottokar :^)

  • Die behördliche Hamburger Sicht ist jetzt klar.
    Andere (auch Behörden) sehen es anders.
    Für mich steht da immer noch “Mindeststandard“ und nicht “verpflichtend“
    vor dem verschlossenen Behältnis.
    Und es wird ja auch das Beispiel mit den Schwertern im Wandhalter genannt.
    Und ja, es ist ein Beispiel und Schwert und LG sind von den gleichen Auflagen betroffen.
    Aber es muss jeder selber entscheiden, was er tut und wie er das Risiko einer Strafe einschätzt.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • @Flitzpiepe ja, damit ist für Dich in HH der Fall klar.

    Das BKA deutet jedoch an das einzelne Auffassungen der Verwaltungsbehörden nicht Bundesweit verbindlich sein müssen.

    Eine andere Behörde, im ländlichen Raum, kann das ggf. auch anders sehen.

    Irreführend bleibt, dass einem Behältnis (Ortsveränderlich) gegenüber einem Raum (nicht Ortsveränderlich) der Vorzug gegeben wird.

    Wie auch immer, Danke für Deine Bemühungen und die Aufklärung!

    Also bleibt mein Schrank im Arbeitszimmer und der Abstellraum bleibt unverschlossen ;)

  • Das ist nicht von irgendeinem Revier beantwortet worden, sondern von der für Hamburg zuständigen Waffen Behörde.
    Und wenn die das so sehen, ist das so! Ob einem das gefällt oder nicht!

    Aus die Maus!

    Daran hat man sich zu halten. Punkt.

    Nein!
    Das ist lediglich die Meinung eines Sachbearbeiters.
    Und der hat dann gleich noch einen relevanten Teil
    des Gesetzes unterschlagen.
    Verbindlich ist nur die Entscheidung eines Gerichts
    gegen die keine Rechtsmittel mehr zulässig sind.
    Davon sind wir leider weit entfernt...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Der logische Sachverstand zählt nicht mehr...ein Futteral mit nen dünnen Kabelbinder soll die Waffe besser vor unbefugten Zugriff schützen, als ein verschlossener Raum...Naja, dann mal weiter den Amtsschimmel reiten.

    Für mich zählt nur ein Satz:
    dass auch freie Waffen vor dem Zugriff durch Unberechtigte geschützt und entsprechend gelagert werden müssen.


    Nochmal das Ding vom DSB (glaube, die haben da auch einige "Sachbearbeiter" befragt

    Allerdings stellt der Gesetzgeber deutlicher als zuvor klar, dass auch
    freie Waffen vor dem Zugriff durch Unberechtigte geschützt und
    entsprechend gelagert werden müssen. Die Lagerung sollte mindestens in einem abschließbaren Holzschrank oder einem abschließbaren Raum - etwa Besenkammer - erfolgen. Auch eine abschließbare Wandvorrichtung - etwa für Degen
    oder Schwert - ist geeignet. Eine Armbrust muss verschlossen gelagert
    werden, ein Bogen hingegen ist laut Waffenrecht keine Waffe.Verschlossen
    und ungeladen müssen auch Gas- und Signalwaffen gelagert werden.

    Also mit Holzschrank sollten dann alle zufrieden sein

  • Ich hab mal ganz frech die Idee aufgegriffen und beim Landratsamt Passau nachgefragt. Zu denen muss man bei uns, wenn man irgendwas mit Waffen am Hut hat.
    Da sitzen Sachbearbeiter, die unter anderem die

    "Erlaubnis zum Betrieb von Schießstätten für Luftgewehr und -pistole bis 7,5 J"

    erteilen. Ich hoffe mal, der Herr gibt mir eine Antwort.

    Ich habe unter anderem gefragt, wie es sich mit abschließbaren Wandhalterungen verhält, da das ja auch noch nicht ganz klar zu sein scheint. Mich persönlich interessiert auch, was mit einem an das LG angeschraubten Schalldämpfer ist, wenn das Gewehr in so einer Halterung hängt (falls das erlaubt ist). Da er ja mit dem "F" quasi so zu behandeln ist wie das Gewehr an sich (Der Waffe gleichgestellt steht glaub ich im Gesetz) kann es gut sein dass der zu demoniteren ist wenn das Teil da frei rumhängt. Könnte man ja abschrauben und Papierkügelchen mit tödlicher Stille verschießen...

    Ich hab bei mir im Gang noch Platz und bin gespannt ob ich meine zwei LG´s in Wandhalterungen (günstig) oder in eine Glasvitrine (teuer) packen muss.

    Mal schau was kommt.

  • Ich frag mich immer wieder wo das Problem ist sich im Baumarkt 2 abschließbare Werkzeugkoffer für insgesamt weniger als 40 € zu kaufen und die Waffen in den einen und die Munition in den anderen zu tun und die Schlüssel einfach stecken zu lassen wenn man ohne Kinder und allein zu Hause ist und die Schlüssel abzuziehen und weg zu räumen wenn man nicht zu Hause ist.

    Kommt doch mal eine Behörde und die Schlüssel stecken ist das kein Problem, da man grad die Waffen auf einem Blatt erfasst hat ( Karteikarte mit schon 2 Waffen mit Kaliberangaben usw. drauf, zum Rest kam man wegen dem Besuch nicht, die Karte sollte immer oben im Koffer griffbereit liegen) und nebenbei die Munition gezählt hat.

    Die Gesetze sind zwar schwierig zu verstehen, man kann es sich aber auch schwierig machen.

  • Ich frag mich immer wieder wo das Problem ist sich im Baumarkt 2 abschließbare Werkzeugkoffer für insgesamt weniger als 40 € zu kaufen

    Wenn du nur 2 oder 3 Luftpumpen hast geht das.
    Wenn es ein paar mehr sind wird es evtl. schwieriger ...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Wenn du ganz viel Pech hast... eine Hausdurchsuchung
    mit der der fadenscheinigen Begründung, da hat einer die Bude
    voller Waffen und weiss nicht wie er die fachgerecht lagern soll.