Noch mal was zur Aufbewahrung freier Waffen.

Es gibt 379 Antworten in diesem Thema, welches 62.396 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Februar 2019 um 22:13) ist von Rolix.

  • Guten Morgen.

    Bei sowas sollten doch eigentlich keine Kompromisse gemacht werden.
    So aufbewahren das niemand sich oder einen anderen verletzen kann. Vorrangig Kinder.
    Ist der Verstand schon so weit zurückgegangen? ;)
    Mein Bogen befindet sich in einem Bogenkoffer mit 2 Schlössern, weil es oft vorkommt das Freunde ihre Kinder mitbringen und die flitzen in der ganzen Wohnung rum, toben durchs Bett, verstecken sich im Kleiderschrank etc. Ich will keine Zimmer abschließen, da komm ich mir doof vor.


    Hallo,

    sorry aber diese Zustände gehen überhaupt nicht wenn man irgendwelche Dinge in der Hütte hat, seien es nur F Luftbüchsen oder Bögen. Man sollte sich vorher entscheiden welche Prioritäten man setzt.

    Warum kann man so ein Gerödel nicht in ein Aufbewahrungszimmer bringen, dort in Schränken, eventuell mit Türen, die man auch noch abschließt, einlagern und die Tür abschließen, sowie den Schlüssel am Mann tragen. Zutrittsrecht habe nur ich und sonst Keiner.

    Bei mir darf niemand, der fremd ist in unser Schlafzimmer geschweige denn in unser Bett.

    Gruß Viper1497

  • Muß keine HD sein. Auch kein Nachbar der .... hat. Es reicht ein völlig anderer Zufall oder ein völlig anderes Ereignis. Z.B. Haben Sie xxx gesehen. Jemand hat in ihrem Schuppen ein Fenster eingeworfen, .... Liegt dann z.B. eine Dose Diabolos rum, ...

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Ich will nichts niemanden unterstellen, aber in diesem Punkt irren sich sehr viele Männer . . .
    :D:D:D


    Hallo,

    frei übersetzt nur ein Schelm, der so etwas böses dabei denkt. :)

    Wie war das mit dem Stück Seife, das wäscht sich ab, aber ... :P

    Gruß Viper1497

  • Was nutzt denn der Schrank, wenn die erstmal drin sind ? Da wird keiner gucken...aha, alles ordnungsgemäß untergebracht, schönen Tag noch.

    Wenn die wg, ner Exportfeder einmarschieren, nutzt auch kein Schrank was. Und auf Verdacht wird keiner klingeln und fragen, ob man zufällig Luftgewehre hat und wie die gegen unbefugte Benutzung gesichert sind. Meine Plempen stehen größtenteils in 2 Standglasvitrinen (Ikea Model Detlof..oder so) beleuchtet und im Wohnbereich. Ich will sehen, was ich habe. Dafür gibt es sogar Schlösser..

    Also locker bleiben, keine ScheiXXe machen, oder bestellen und alles gut.

  • Ach. Die brauen nur mal fragen kommen. Kennen Sie ihren Nachbarn xy. Bei Ihnen ist es heute laut. Beschwerde vom Nachbarn wegen Lärm. Jemand hat ihr Auto angeditscht, .... Und irgendwo hat man immer irgendetwas stehen. Kugelfang, Diadose, Zielkarten, ....

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Ja und dann? Was ist dann? Ist es verboten in der Diele ne Runde zu ballern? Und nach dem ballern kommt die Plempe wieder weg, nur jetzt gerade, liegt sie eben noch da weil man ja grad am ballern war. Oder muss ich mich zum ballern samt der Waffe im Koffer einschließen?

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o

  • trotz aller speziellen Vorschriften die lex sezialis gelten, sollte man auch die allgemeine Verkehrssicherungspflicht (damit ist nicht der Straßenverkehr gemeint) gemäß BGB, die jeden Bürgen obliegt dabei nicht vergessen.

    In meiner früheren Justizausbildung unvergessen bleibt folgendes Fallbeispiel:

    Ein Mann hatte in seinem Haushalt in einer Abstellkammer mit verschließbarer Tür sein Bier (Flaschen mit Schnappverschluss und Kästen) gelagert, aber auch als Hobbyfotograf seine Chemikalien gelagert. Dabei hat er Entwicklerflüssigkeit in eine Bierflasche gefüllt, diese aber auf der einen Seite mit einem Totenkopfaufkleber versehen und räumlich in der Kammer etwas um 1m an einem anderen Regal-Platz als das übliche Bier gelagert.

    Eine beauftrage Malerfirma, die bei ihm renovierte, da verschaffte sich ein Azubi mittels Dietrich Zugang zu der Abstellkammer um an das Bier zu gelangen. Leider hat der Azubi sich die Bierflasche mit den Chemikalien geschnappt, das Warnlabel übersehen und sich dann das vermeintliche Bier reingepfiffen. Erfolg: verätzter Mund und Speiseröhre....

    Juristisches Ergebnis....

    Der Azubi bekam 20 Sozialstunden wegen Hausfriedensbruch und Diebstahl in einem minderschweren fall

    Hausbesitzer bekam es zweierlei juristisch zu tun

    a) einmal privathaftrechtlich musste er zu 50% die Körperschäden und Schmerzensgeld an den Azubi zahlen, die 50 % nur wegen erheblichen Mitverschuldens des Azubi
    b) Strafrechtlich: Er bekam eine Geldstrafe i.h.v. 50 Tagessätzen wegen Missachtung der allgemeinen Verkehrtssicherungspflicht und fahrlässiger Körperverletzung......

    Ich finde das zwar unglaublich, aber so wurde geurteilt...selbst man sich unbefugt zu gesicherten (verschlossenen) Gefahrgütern verschafft, haftet der Besitzer der Gefahrgüter mindestens zum Teil mit ,,wenn es wegen unsachgemäßer Lagerung zu einem Schaden geführt hat.

    Das Gericht ergänzte noch, dass der Kasus Knacktus im Abfüllen der Chemikalie in die Bierflasche lag. Entweder Originalbehältnis oder wenn Fremdabfüllung sei ein weiterer gesonderter Verschluss angezeigt gewesen AUCH gegen unbefugtes Eindringen..

    Wenn ich das auf unser Thema hier übertrage dann gute Nacht....

    wer also juristisch komplett sichergehen will der geht so vor:
    F-Waffen im abgeschlossenen Koffern
    Geschosse und Antriebsmittel in gesondert verschlossenen Koffern
    Beide Kofferarten in getrennt abgeschlossenen Räumen untergebracht
    Auf den Koffern fette rote Warnhinweise

    Weihrauch HW77 V-Mach 7,5 Joule, HW30s Werkszustand, Hämmerli Airmagnum 850 XT Werkszustand

    Walther CP88, GSG CP-1m, Zoraki HP01 (alle im Werkszustand und Schalli)

    Einmal editiert, zuletzt von Basstombone (5. November 2018 um 16:12)

  • Das Gericht ergänzte noch, dass der Kasus Knacktus im Abfüllen der Chemikalie in die Bierflasche lag. Entweder Originalbehältnis oder wenn Fremdabfüllung sei ein weiterer gesonderter Verschluss angezeigt gewesen AUCH gegen unbefugtes Eindringen..

    Wenn ich das auf unser Thema hier übertrage dann gute Nacht....

    Und genau das kann man ganz sicher nicht! Selbst wenn die Waffe in einer Hello-Kitty-Tasche steckt ist das ok, solange da ein Schlössken dran ist.

    Der Knackpunkt lag eben darin, dass hier ein Gefäß benutzt wurde, dass ausschließlich für die Verwendung von Lebensmitteln bestimmt(!) und als solches bekannt ist! Eine ganz klare Zweckentfremdung. Bei der Hello-Kitty-Tasche wäre das nicht gegeben.
    Wer aber so dumm ist und aus einem Kanister trinkt, wo Bier drauf steht, ist wiederum selber schuld. Ein Kanister ist kein typ. Gefäß für Lebensmittel, unabhängig einer Aufschrift. Da hat man sich vorher in jedem Fall ob dem Inhalt zu vergewissern. Weil- kann ja alles mögliche drauf stehen...

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o

  • Muß keine HD sein. Auch kein Nachbar der .... hat. Es reicht ein völlig anderer Zufall oder ein völlig anderes Ereignis. Z.B. Haben Sie xxx gesehen. Jemand hat in ihrem Schuppen ein Fenster eingeworfen, .... Liegt dann z.B. eine Dose Diabolos rum, ...

    Das meinte ich ja.. Da wird dir kein Behältnis oder irgendwas helfen. Aufschliessen, ausräumen...sie hören von uns.
    Also, was soll der ganze Zauber...

  • Hallo ich bin durch einen Trauerfall in der Nachbarschaft sehr günstig an zwei A-Schränke für je vier Langwaffen mit abschliessbarem B-Fach gekommen. Jeder Schrank wiegt 60 kg und beide haben mich zusammen 100 Teuronen gekostet. Die Witwe hat mal beiläufig erklärt, das sie die Schränke veräussern will. Auf Nachfrage sagte sie; zusammen 100 Euro, da war der Deal perfekt. Auch wenn der Grund für das Schnäppchen ein Trauriger war. Somit kann ich alle meine Luftpusten gesetzeskonform unterbringen. Meine SSW sind alle in einer abgeschlossenen Glasvitrine untergebracht. Für alle Behältnisse bin ich der einzige, der die Schlüssel hat.
    LG Wolfgang

    Ich kam , sah und schoss vorbei :cry:

    Carpe Diem
    Si vis pacem para bellum

  • Jepp. Und nicht vergessen: die langen Küchenmesser gehören stabil mit der Wand verschraubt. Der Messerblock gilt nicht als abgeschlossenes Behältnis im Sinne des im Strafgesetzbuch beschriebenen Diebstahls. Der Fall Mike Myers beweist außerdem die Gefährlichkeit dieser Waffen und bestätigt Notwendigkeit der Regelungen im WaffG. :whistling:

    Es grüßt der Ottokar :^)

    Einmal editiert, zuletzt von ottokar (5. November 2018 um 19:49)

  • Eben gesehen, in der Berliner S-Bahn ist das führen von Werkzeug an den Wochenenden verboten.

    Mittlerweile schockt mich nichts mehr, ich stumpfe ab . . .

    Ist doch super. Dann kann man schwarz fahren. Die Kontroll-Typen dürfen ja kein Werkzeug führen. Also kein Handy, Lesegerät, Stift, Taschenlampe, .... :D:bash:

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Stichwort „verschlossenes Behältnis“: Das „verschlossene Behältnis“ wird nach StGB durchaus anders definiert, als im Waffenrecht bezogen auf z.B. Druckluftwaffen. Zur Aufbewahrung von Druckluftwaffen in einem abgeschlossenem Raum, schreibt der DSB: „Luftdruckwaffen/CO2-Waffen (bis 7,5 Joule) müssen nicht in klassifizierten Schränken aufbewahrt werden. Sie müssen so gesichert werden, dass ein Abhandenkommen ebenso verhindert wird wie der unbefugte Zugriff durch Dritte; hierfür genügt ein abgeschlossener Schrank oder Raum“. Dieser Aussage schließe ich mich nach entsprechender Interpretation des 36.2.1 WaffVwV an. Und wenn sich jemand mit Druckluftwaffen auskennt, dann der DSB.
    Links/Rechtsgrundlagen/Lesebefehl:
    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__36.html
    https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html
    https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/su…wv_20120322.pdf


    Quelle: http://letsshootshow.de/waffengesetze-…lets-shoot-111/

  • Jetzt wird's doch wohl jeder kapieren, dass ein verschlossener unbewohnter Raum für Luftpumpen ausreicht.

    Ich befürchte fast - Nein.
    Bei der Klientel Polizei/Sachbearbeiter/Staatsanwalt/Richter wäre ich mir da nicht so sicher.