Noch mal was zur Aufbewahrung freier Waffen.

Es gibt 379 Antworten in diesem Thema, welches 61.901 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Februar 2019 um 22:13) ist von Rolix.

  • Darauf wirst du länger warten. Das ist eine OWi,
    selbst wenn damit ein Amtsgericht belästigt wird
    ist es wohl nicht mal beschwerdefähig.
    Amtsgerichtliche Urteile werden nur extrem selten
    veröffentlicht.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Leute, Leute, Leute!

    - Entweder ihr packt die Waffen in Behältnisse (NICHTbegehbare!), Schränke, Truhen, Kisten oder Kästen mit Schloss, Tüten mit Klebeband drumherum, mit Kabelbindern gesichert Taschen oder irgendwas ähnliches,
    - oder ihr macht eine offizielle Anfrage an das BKA (bzw. die zuständige Bundesbehörde),
    - oder ihr führt einen Präzedenzfall herbei, den ihr bis zur höchten Instanz durchpaukt, damit wir alle endlich Rechtssicherheit haben.


    Vorher ist JEGLICHE Diskussion zum Thema absolut überflüsig!


    Stefan

  • Also meine Behörde hatte kein Problem mit meinem Raum für die Lg´s.
    Wurde nur bemängelt das mein Kurzwaffen Safe keine Bodenverankerung hat !
    Dachte halt bei ca. 400kg braucht er das nicht :D
    Dann hatte ich die nette Dame und den Herren gefragt wie der Safe den hier entwendet werden soll, er passt weder durch die Tür oder das Fenster !

    Und dann war die Kuh auch vom Eis :)

    Und was auch nett war, die Behörde(Kreis Bergstrasse) hatte sich angemeldet und einen Termin (08/2018) abgestimmt.

  • “Mindestens“ bedeutet doch ganz klar, dass der gleiche oder ein höherer Aufwand betrieben werden muss, um in den Besitz der Waffe zu gelangen. Wenn ich unerlaubt eine Waffe z.B. aus einem verschlossenen Koffer holen will, muss ich das Schloss “knacken“. Dafür taugt handelsübliches Werkzeug wie ein kleiner Bolzenschneider oder ein stabiler Schraubendrehrer, genau wie zum öffnen einer verschliessbaren oder verschraubten Wandhalterung.
    Ein Stofffutteral lässt sich noch einfacher mit einem Messer öffnen.
    Eine verschlossene Zimmertür erfordert mehr Werkzeug und/oder Kraftaufwand und, ist daher sicherer. Damit ist dem “mindestens“ Genüge getan.
    Der Raum sollte natürlich klar als Lagerraum und nicht als ständiger Wohnraum zu erkennen sein.
    Dann würde ich mir im Kontrollfall viel weniger Sorgen machen, als bei einem windigen 0,50€ Schloss, das bei Blickkontakt zerbröselt, auch wenn solche Schlösser gerne mal hier genannt werden.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Was ist denn, wenn ein (verschliessbares) Behältnis so gross ist, das ich es begehen kann. Wird es dann automatisch zu einem Raum?
    Oder umgekehrt...

  • Unknackbare Schlösser gibt es nicht !
    Ist ja so als wenn du glaubst die Windows Firewall könnte schützen :D
    Was heißt Kontrollfall ? Die Behörde schickt mir einen SB um die Seriennummern der Waffe mit den
    Papieren abzugleichen !
    Die Damen und Herren führe ich in den Kelleraum in dem meine Waffenschränke stehen !

    Zur Wandhalterung: ein Abreissen der Waffe von der Wand, hätte die Zerstörung der
    Selbigen zur Folge !

  • Das zerstören einer HW 100 ist eine schwere Straftat, da gäbe es bei mir Minimum 10 Jahre drauf!
    :D:D:D

    Gottverdammich, jetzt hast du mich soweit das ich überlege, diese wunderschöne Teil einzuschließen.
    Das wäre andererseits auch doof denn ich brauche am PC sitzend nur den Kopf nach links drehen um
    mich immer wieder zu erfreuen.
    Um Fragen vorzubeugen: Ja ich schiesse auch mit meinen Waffen :thumbsup:

  • Ich kann nicht anders: Wir sind doch in Deutschland. Da pappt man einfach ein Schild an die Türe "Betreten verboten" und schon ist das Zimmer nicht mehr dazu bestimmt von Menschen betreten zu werden. :D

    Es grüßt der Ottokar :^)

  • Wenn mein
    Sachbearbeiter den Stahlschrank inspiziert, schaut er sich auch ganz gerne
    den Kleiderschrank an. Nicht, weil er das muß. Das ist reine Neugier.

    Wenn mein Sachbearbeiter aus reiner Neugierde anfangen würde, meinen Kleiderschrank zu inspizieren würde ich ihn höflich fragen, ob er noch alle Tassen im Schrank hat.

    Laut Auskunft der Waffenbehörde Hamburg wäre ein Raum (ohne Fenster, verschlossen) ohne entsprechende Zulassung NICHT erlaubt.

    Hast du das schriftlich? Falls ja würde ich mal nachfragen, welche Zulassung denn für so hochgefährliche freie Waffen ausreichend ist.


    Ich weiß nicht was daran so schwer zu akzeptieren ist, das der Gesetzgeber ein verschlossenes Behältnis nach §243 I S. 2 Nr. 2 STGB vorschreibt!

    Ganz einfach, das steht da nicht so! da steht noch MINDESTENS dabei und wenn du dir die Anfrage aus dem Landtag mal genau durchliest weisst du auch, wie das gemeint war.
    Es gibt in unserem Bereich doch schon genug Beschränkungen, da müssen wir doch nicht immer wieder versuchen, noch weitere herbeizudiskutieren.
    Packt die Dinger in irgendein abschließbares Futteral, Koffer oder Besenkammer oder schließt sie an der Wand fest (evt. nicht unbedingt von der Straße her sichtbar).

    P.S.: Die Diskussion kommt zu früh, Popcorn ist erst in zwei Wochen bei Aldi im Angebot ;)


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • Hier geht es um Aufbewahrung freier Waffen, nix WBK!


    "Behördlich abgenommen" oder "zertifiziert" muß da gar nix sein!
    Weder mein verschließbarer Koffer, meine verschlossene Waffenvirtine, mein verschlossener Raum in dem ich meine FREIEN Pusten aufbewahre, noch der umfunktionierte und abschließbare Ikea-Schrank.


    Ein Raum ist KEIN verschlossenes Behältnis

    na und ?

    §13 AWaffV Aufbewahrung von Waffen und Munition

    "... Vergleichbar gesicherte Räume sind als gleichwertig anzusehen. Alternative Sicherungseinrichtungen, die keine Behältnisse oder Räume sind, sind zulässig, sofern sie ..."


    :new11::new11::new11:

  • Wenn mein Sachbearbeiter aus reiner Neugierde anfangen würde, meinen Kleiderschrank zu inspizieren würde ich ihn höflich fragen, ob er noch alle Tassen im Schrank hat.

    Er mag eben Luftgewehre.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Hier geht es um Aufbewahrung freier Waffen, nix WBK!

    §13 AWaffV Aufbewahrung von Waffen und Munition

    "... Vergleichbar gesicherte Räume sind als gleichwertig anzusehen. Alternative Sicherungseinrichtungen, die keine Behältnisse oder Räume sind, sind zulässig, sofern sie ..."

    Das zweite Zitat bezieht sich auf:
    (1) Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz erlaubnispflichtig sind, verbotene Waffen und verbotene Munition sind ungeladen und in einem Behältnis aufzubewahren, das

    Schön aus dem Zusammenhang gerissen! :thumbup:
    Somit trifft das nicht zu!!!

    Für freie Waffen gilt:


    d) Erlaubnisfreie Waffen / erlaubnisfreie Munition
    Zur sicheren Aufbewahrung von freien Waffen ist ein abschließbares Behältnis ohne Klassifizierung erforderlich.

    Hört doch einfach mal auf Euch die Welt so zu malen wie sie Euch gefällt!

  • Ich weis nicht woher du diesen Text hast, ist auch egal.
    Es zählt das was im Gesetz steht, nicht das was sich
    jemand ausgedacht hat.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • In der. Verwaltungsvorschrift steht eindeutig Mindeststandard und nicht, dass ausschließlich ein verschlossenes Behältnis zulässig ist.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • @Flitzpiepe

    :roll: .. wenn du meinst.. :roll:

    Mein zuständig Sachbearbeiter hat es mir zumindest bestätigt :new11:


    Das zweite Zitat bezieht sich auf:
    (1) Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz erlaubnispflichtig sind, verbotene Waffen und verbotene Munition sind ungeladen und in einem Behältnis aufzubewahren, das

    Schön aus dem Zusammenhang gerissen!
    Somit trifft das nicht zu!!!


    Manche sind unbelehrbar, bin raus! :winke: