Noch mal was zur Aufbewahrung freier Waffen.

Es gibt 379 Antworten in diesem Thema, welches 62.362 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Februar 2019 um 22:13) ist von Rolix.

  • 1. den Koffer würde ich gerne sehen (Beschädigungsfreie Lagerung bitte!)
    2. 80 Koffer dieser Größe bringe ich beim besten Willen nicht unter :(

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ich frag mich immer wieder wo das Problem ist sich im Baumarkt 2 abschließbare Werkzeugkoffer für insgesamt weniger als 40 € zu kaufen und die Waffen in den einen und die Munition in den anderen zu tun und die Schlüssel einfach stecken zu lassen wenn man ohne Kinder und allein zu Hause ist und die Schlüssel abzuziehen und weg zu räumen wenn man nicht zu Hause ist.

    Wo ist das Problem, sich eine Tröte zu kaufen, und jedes Mal, bevor man aufs Klo geht, 2 mal zu tröten? Es ist kein Problem. Ist es Sinnvoll? Verhindert es Verbrechen? Wird dadurch Schaden von anderen Leuten abgewendet? Nicht? Na dann muss man da auch kein Gesetz zu machen.

    Außerdem haben manche Waffen auch einen ästhetischen Wert, es wird sicher Leute hier geben, die ihre schönen teuren Stücke gerne an die Wand hängen, anstatt sie im Schrank zu verstecken. Das wurde jetzt ohne Not verboten, und man fragt sich hier halt, ob man das irgendwie legal umgehen kann. Kann ich gut nachvollziehen, auch wenn meine Kanonen alle im Schrank weggeschlossen sind.

    Friendly fire - isn't

  • Ein schwarzer kleiner Koffer und ein grüner etwas größerer von OBI ( zusammen für 37 € ) gekauft, jede Waffe steckt in einer gepolsterten Versandtasche (kleine Umschläge für kleine Waffen, größere für große Pistolen ).
    Die Waffen wurden teils spiegelverkehrt rein gelegt damit das ganze nicht so hoch wird pro Waffenschicht, im größeren sind 7 Pistolen drin, im kleinen 10 Stück.
    Munition ist in einer abschließbaren Geldkassette Größe DIN A4.

    Alle beiden Führwaffen in einer abschließbaren Schublade neben dem Schreibtisch.

    Für Großsammler und Munitionshorter ist das natürlich nix, für Ottonormal-Nutzer geht das schon mit paar Köfferchen.

    :)

    Das Gesetze komisch und einschränkend sein können ist halt so, auch wenns nicht jedem gefällt.
    Wer seinem Hobby nachkommen will ohne Befürchtungen haben zu müssen muss halt legale Wege dazu finden.

    Das muss einem nicht gefallen, ist aber nun mal so.

  • @'Butika

    Kurzwaffen ist ja das kleinere Problem, da geht immer was.

    Hier geht es eher um Langwaffen, Luftgewehr, Airsoftgewehr.

    Ich habe auch so 1-3 Luftgewehre, Oldis in guten Zustand,
    die verstecke ich auch ungern.
    Davon abgesehen hier stehen deutlich tödlichere "Waffen" im Geräteschuppen,
    Mistgabeln und Heugabeln.

    Gruß Otti

  • Ich bin bei freien Waffen ala PtB.

    Bei allem anderen tuts bestimmt auch ein Schrank von Sconto o. ä. mit nachgerüstetem Schloss, bissel Innenraumbastelei z. B. das man hochkant lagert und 2 Reihen hintereinander reinbekommt.

    Wer viel hat braucht eben auch viel Platz.

    Wer alte Traktoren sammelt bekommt die auch nicht in den Abstellraum oder das Wohnzimmer.

    ;)

  • @'Butika

    Kurzwaffen ist ja das kleinere Problem, da geht immer was.

    Hier geht es eher um Langwaffen, Luftgewehr, Airsoftgewehr.

    Ich habe auch so 1-3 Luftgewehre, Oldis in guten Zustand,
    die verstecke ich auch ungern.
    Davon abgesehen hier stehen deutlich tödlichere "Waffen" im Geräteschuppen,
    Mistgabeln und Heugabeln.

    Gruß Otti

    Airsoftgewehr ist ein gutes Thema...
    Ich überlege gerade, wie man das gesetzt bei einer <0,5 joule anwendet ?
    Mutet man dem 14 jährigem Spross zu, dass er sein „spielzeug“ in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt in seinem Zimmer ?
    Darf er sich das an die wand hängen, sofern keine jüngeren unbeaufsichtigten zugang zu seinem Zimmer haben ?
    Wie würdet ihr die Lage einschätzen ?

  • Und wie war das mit der Sicherung gegen Abhandenkommen oder die unbefugte Mitnahme? Für Schwarzpulver gilt das so ähnlich, aber da muss das Behältnis gegen Wegnahme gesichert, also verschraubt sein.
    Auf die Antworten der Futteralfraktion bin ich gespannt. Das Futteral im Boden andübeln? Festketten?

    Es grüßt der Ottokar :^)

  • Davon abgesehen hier stehen deutlich tödlichere "Waffen" im Geräteschuppen,

    Jetzt mal ehrlich, es gibt Gesetze die kann ein selbstständig denkender Mensch auch bei wirklich guten Willen und allem Verständnis nicht nachvollziehen.

    Ich habe meiner 100er ja auch ein mollig gepolsterte 2-fach (!) verschließbare Kiste gebaut, weil es vom Gesetz so verlangt wird - aber so richtig verstehen tue ich es trotzdem nicht.

    Siehe Post 152.

    Einmal editiert, zuletzt von HW 100 SE (16. November 2018 um 19:33)

  • @ottokar

    Hier geht es um freie Waffen und nur darum.
    Der Gesetzgeber hat eine mindest Anforderung zur Aufbewahrung beschlossen.
    Das ist ein abgeschlossenes Behältniss.

    Das bei anderen Wafferechtlichen Aufbewahrungspflichten, andere Anforderungen gelten
    ist klar aber nicht unbedingt vergleichbar.

    Gruß Otti

  • Der Paragraph 36 gilt für alle Waffen. Und gegen Abhandenkommen oder Wegnahme schützt so ein tragbares Futteral natürlich prima. Nicht.
    Die Futteral- und Kofferfetischisten suchen sich nur einzelne Textpassagen heraus und konstruieren neue Interpretationen. Und würfeln munter verschiedene Gesetze durcheinander (StGB und WaffG).
    Den Vertretern höherer Sicherheit (verschlossene Räume) wird das nicht zugestanden.
    Ich denke, man sollte den ganzen Gesetzestext lesen und durchdenken. Einzelne Versatzstücke helfen nicht weiter.

    Es grüßt der Ottokar :^)

  • Der Gesetzgeber wollte nur klarmachen, das man bei freien Waffen den unberechtigen Zugriff verhindern muß. Mehr nicht. Irgendein Honk hat dann den Koffer ins Spiel gebracht...das Wort "mindestens" wird gerne überlesen...und schon jede Amtsstube interpretetiert das anders. Vom DSB bis irgendwelche Polizeibeamten (die das genau so lesen ohne nachzudenken). Einfach wieder mal ein Wort, überreglementiert und keiner steigt mehr durch. Sachgemäß vor unberechtigten Zugriff schützen hätte gereicht...

  • Die Futteral- und Kofferfetischisten suchen sich nur einzelne Textpassagen heraus und konstruieren neue Interpretationen. Und würfeln munter verschiedene Gesetze durcheinander (StGB und WaffG).

    Die sogenannten Kofferfetischisten interpretieren hier gar nichts.
    Sie lesen die Texte, verstehen sie und halten sich dran.
    Im Zweifelsfalle wird die zuständige Behörde kontaktiert und nachgefragt.

    Diejenigen die hier interpretieren sind die, die sich weigern die Tatsachen und Schreiben der Behörden zu akzeptieren und sich winden wie glitschige Aale!

    Da wird gewerbliche Nutzung und private Lagerung durcheinander gewürfelt. VEBINDLICHE Aussagen der Behörde angezweifelt und auf Schreiben von einem Sportverband hingewiesen.
    Da frage ich mich doch glatt, ob der DSB dir bei einer Gerichtsverhandlung oder vorhergehender Klage hilft. Oder vielleicht doch seine schriftlichen Äußerungen revidiert.

    Hier wird um den heißen Brei herumgeredet um SEINE Meinung als richtige darzustellen. Aber einfach mal den Arscc vom Sofa kriegen und bei der Behörde nachfragen bekommen die wenigsten hin!

    Warum? Angst vor der Antwort?

    Dann lieber diejenigen die was Handfestes nachweisen können madig reden!

    Armselig! Echt!

    Da hier in diesem Forum wohl jede Art von Einsatz für andere mit Ar$chtritten belohnt wird:

    Adios! :rot:

  • Trotzdem steht da 'mindestens'. Das gilt auch für Behörden. In der AWaffV wird sogar die Schießbude als Beispiel genannt. Und die ist zweifelsfrei durch Menschen betretbar. Da braucht niemand die Beschreibung des schweren Diebstahls mit dem nicht betretbaren Behältnis aus dem StGB.
    Die AWaffV gilt auch für die Hamburger Behörde (deswegen 'Allgemeine' Verwaltungsvorschrift) und erklärt denen wie das Gesetz auszulegen ist.
    Ziehe doch einfach mal in Betracht, dass andere auch gute Argumente haben. Was ist denn daran so schwer?

    Wer wissen will was sich das BMI beim WaffG gedacht hat sollte da mal an der Quelle nachfragen. Soweit ich mich erinnere wurde immer beteuert, dass sich nur die Klassifikation der Waffenschränke geändert hat. Mehr hat auch der Normenkontrollrat des deutschen Bundestages in seiner Stellungnahme nicht festgestellt.

    Ich kenne Leute, die haben das komplette Haenel-Programm in allen Varianten in der Sammlung. Selbst wenn das Futteral nur 7,99 kostet müssten die den Gegenwert eines Kleinwagens investieren. Das wäre im BMI und im Bundestag aufgefallen. Da haben die sich mit Sicherheit Gedanken drüber gemacht und deswegen 'mindestens' bzw. 'vergleichbare Sicherung' gegen Abhandenkommen geschrieben.

    Es grüßt der Ottokar :^)

  • Also den ästhetischen Wert von Luftpumpen an den Wänden oder in Vitrinen ist meiner Meinung nach auf dem Niveau von ausgestopften Tieren unter dem Geweihleuchter.
    Aber über Geschmack lädt sich bekanntlich nicht streiten.
    Als Besitzer von freien Waffen mit Kind im Haus erschließt sich für mich auch nicht die Schwierigkeit eine freie Waffe zugriffsicher zu verwahren. Das ist hier eine Selbstverständlichkeit das diese in einem abgeschlossenen Schrank aufbewahrt werden.
    Aber wahrscheinlich bin ich zu pragmatisch und denke zu einfach.

    Gruß Stefan

  • Jetzt bleib doch bitte mal ein bisschen cool. Natürlich ist es interessant zu wissen, was die Hamburger Polizeibehörde dazu für eine Auffassung hat, aber es ist doch einfach ein grundsätzliches Missverständnis, wenn man glaubt, der Fall wäre erledigt, womöglich sogar noch deutschlandweit, wenn man dazu die für einen zuständige Behörde befragt.

    Der Beamte wählt nicht umsonst die Formulierung "Daher ist es aus unserer Sicht nicht zulässig ...". Natürlich hat die Behörde dazu eine Auffassung, sie muss ja schließlich nach irgendwas handeln, aber über die Auslegung von Gesetzen entscheiden letztlich eben nicht Behörden, sondern Gerichte. Sobald Gerichte in Hamburg oder vielleicht auch sonstwo das anders entschieden haben, oder ein rennomierter Jurist das in einem Gesetzeskommentar anders auslegt, wird die Behörde halt schulterzuckend ihre Rechtsauffassung ändern.

    Das ist kein Gelaber und kein Reden um den heißen Brei, sondern so funktioniert es nun mal in einem Rechtsstaat. Behörden stehen nicht über den Gesetz.

    Von einer Polizeibehörde wirst du normalerweise eine restriktive Rechtsauslegung kriegen, das ist doch nun wirklich nichts neues. Mit einer restriktiven Auskunft sind die aus ihrer Sicht immer auf der sicheren Seite.

  • Wenn du ganz viel Pech hast... eine Hausdurchsuchung
    mit der der fadenscheinigen Begründung, da hat einer die Bude
    voller Waffen und weiss nicht wie er die fachgerecht lagern soll.

    Glaub ich nicht. Solche Storys wie man hier im Forum teilweise liest hab ich aus unserem Umkreis noch nie gehört. Scheinbar ist unsere Polizei noch nicht so paranoid wie eure ;)

    Und selbst wenn, dann würden sie nur zwei LG´s in verschlossenen Koffern finden.

    Hausdurchsuchungen oder ähnliches gibts zwar auch alle Paar Jahre bei uns in der Gegend, aber in der Regel bei den "alten Bekannten" die auch in der Vergangenheit schon die ein oder andere Woche in der Zelle sitzen durften. Sind immer die gleichen 3 :P .
    Am Flüchtlingsheim sind sie auch öfter mal, aber nur wenn sich der Nachbar wieder über zu laute Musik (aus einem kleinen Radio) beschwert. Aber der beschwert sich auch, wenn man um 3 in der Früh in die Arbeit fährt weil die Autotür zu laut ist. Ich hab mal gegenüber gewohnt ;).

    Außerdem kam schon eine Antwort vom LRA, eine automatische:

    Zitat von Landratsamt

    Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
    ich befinde mich nicht mehr im Dienst.
    Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiter im Waffenrecht............

    War im Spam-Ordner. Nicht mal Hotmail traut dem Landratsamt :P

    Vielleicht schau ich selber mal vorbei und frag nach, ich muss eh bald meinen LKW Führerschein verlängern lassen und dazu muss ich eh da hin.


    Hier wird um den heißen Brei herumgeredet um SEINE Meinung als richtige darzustellen. Aber einfach mal den Arscc vom Sofa kriegen und bei der Behörde nachfragen bekommen die wenigsten hin!

    Das stimmt. Ich versteh nicht wo das Problem ist sich die Homepage bei Google zu suchen und ein Kontaktfomular auszufüllen. Da wir ja gefühlt für jede Gemeinde andere Regelungen haben ist das eigentlich recht sinnvoll.

    Da gehts mir persönlich auch nicht darum ob das nun höchst Richterlich bestätigt wurde.

    Stellen wir uns kurz mal vor, es kommt wirklich mal die Polizei in die Bude, warum auch immer. Muss ja nicht wegen ner Hausdurchsuchung sein, sondern z.B. weil man Zeuge eines Verbrechens war oder einen Unfall hatte bzw. daran beteiligt war oder in der Gegend eingebrochen wurde (ja, zur Befragung kommens bei uns teilweise noch selber. Dorf halt). Dann sitzt man mit zwei netten Beamten am Tisch beim Kaffee und einer sieht das LG in der verschlossenen Wandhalterung oder der verschlossenen Vitrine und dem passt das nicht.

    Sag ich nun ich hab das nicht gewusst heißt es "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, hätten sie sich mal besser informiert".

    Ich kann aber dann sagen "Aha! Schaug amoe, Herr Wachtmeister. Mir hod da as Landratsamt geschrieben dass des so passt. (Email zeigen) Also informiert hab i mi. Kann ja ned wissen, dass sich de ned auskennen."

    Dann sagt der wahrscheinlich gar nix oder "Schließen ses besser ganz weg".

    Sollte wirklich was größeres dabei heraus kommen kann man immer noch sagen "ich hab mich informiert". Auch wenn die Information falsch war zeigt es doch, dass man sich bemüht dem Gesetz entsprechend zu handeln. Das ist immer noch besser, als sich seine Informationen aus einem Forum zusammen zu basteln. Das ist dann wie stille Post.

    Geht uns aber nicht nur hier so, selbst in Schießvereinen kennen sich nicht immer alle aus. Als ich meinem Kumpel gesagt habe, dass ich mir einen Schalli für die Baikal kaufen will meinte er, dass das verboten sei. Den bekommt man nicht, auf gar keinen Fall. Habens ihm beim schießen gesagt als er den Waffenschein gemacht hat.

    Wir haben dann gewettet und Ich hab den Gesetzestext rausgesucht der ausnahmsweise mal sehr deutlich formuliert ist und besagt dass das Teil der Waffe gleichgestellt ist für die es gedacht ist. Also mit "F" ab 18 erworben werden darf. Er müsste einen beantragen und in die WBK eintragen lassen. Wird schwierig als Privatperson, ist aber nicht unmöglich. Als Jäger ist es einfacher.

    Ich hab mit der Wette ne Kiste Bier gewonnen :D .

  • Genau. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wenn du falsch aufbewahrst und deswegen Stress bekommst nutzt dir ein Wisch vom Landratsamt genau nichts. Denn es zählt was die Legislative festlegte und nicht was die Exekutive interpretiert.

    Einfach so die Verantwortung nach oben abschieben klappt vielleicht beim Bund oder im Job, nicht aber im Privatleben.

    Es grüßt der Ottokar :^)

  • Er müsste einen beantragen und in die WBK eintragen lassen. Wird schwierig als Privatperson, ist aber nicht unmöglich. Als Jäger ist es einfacher.

    Ist zwar OT aber kurz darauf eingegangen:
    Mittlerweile ist in den meisten Bundesländern ein SD für Jäger erwerbbar. Aber nur für schalenwildtaugliche Langwaffen und fast immer nur ein SD. Der SD wird per Eintrag in die WBK an eine bestimmte Büchse gebunden, so dass er nicht auf anderen Büchsen verwendet werden darf. Mir ist da nur NRW bekannt, wo Jäger auch mehrere SD bekommen können, aber es bleibt der Grundsatz, der schalenwildtauglichen Büchse. (Für Nichtjäger - Langwaffe, dessen Geschosse in 100 m mindestens 1000 J erreichen. Das beginnt mit dem Kaliber .222 Rem.)
    Dann wären da noch die Sammler zu nennen, die das Sammelgebiet Schalldämpfer genehmigt bekommen haben. Das dürften bundesweit wohl eher nur einstellige rote WBKs mit diesem Sammelgebiet sein und somit eine absolute Ausnahme darstellen.
    Als Sportschütze hat man derzeit keine Chance auf einen SD. Dafür wird kein Bedürfnis ausgestellt.