Noch mal was zur Aufbewahrung freier Waffen.

Es gibt 379 Antworten in diesem Thema, welches 61.898 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Februar 2019 um 22:13) ist von Rolix.

  • Jep aber da steht ja auch es gab eine Auseinandersetzung.
    Bei mir wurde noch nie eingebrochen und ich weiß nicht wie ich reagieren würde aber denke nicht ich würde dem Einbrecher mit ner Druckluft oder Gasplempe entgegentreten. Evtl. auch nicht gleich mit meinem Anderthalbhändler :whistling:
    Ich mach mich aber auch nicht verrückt deswegen. Wäre wahrscheinlich anders wenn hier schonmal eingebrochen worden wäre.

  • So...ich habe mich mal wieder mit dem Thema beschäftigt...und will endlich diese Schei$$-Behäterdiskussion etwas entkräften (was eigentlich auch logisch ist und was sogar im Waffengestz steht, wenn man endlich das Wort mindestens nicht überlesen will).

    1. Das WaffG ist nur eine grobe Richtline....daraus erfolgt eine Verwaltungsvorschrift...und was steht da ?

    36.2.1 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Gegenständen, die den Waffenbegriff des Gesetzes erfüllen (also z.B. Druckluftwaffen für Sportschützen), reicht ein festes verschlossenes Behältnis oder eine vergleichbare Sicherung wie z.B. die Sicherung von Blankwaffen an der Wand durch aufschraubbare oder gleichwertig gesicherte (abschließbare) Wandhalterungen.

    http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm


    Abschliessend habe ich noch eine Anfrage an den DSB geschickt (ca. 1,5 Mio Mitglieder, Rechtsabteilung), der ja in seiner Informationsbroschüre folgenden Satz hat:


    Luftdruckwaffen/CO2-Waffen (bis 7,5 Joule) müssen nicht in klassizierten Schränken aufbewahrtwerden. Sie müssen so gesichert werden, dass ein Abhandenkommen ebenso verhindert wird wieder unbefugte Zugriff durch Dritte; hierfür genügt ein abgeschlossener Schrank oder Raum.


    Meine Anfrage beim DSB bezüglich des Themas wurde wie folgt beantwortet:

    Antwort von DSB:


    Sehr geehrter Herr xxxxxx,

    ich muss zugeben, ich verstehe Ihre frage nicht wirklich.

    Wollen Sie wissen, ob ein abgeschlossener Raum für die Aufbewahrung von Luftdruckwaffen ausreichend ist?
    Ja das ist er, sofern der Schlüssel nicht steckt.

    Mit freundlichen Grüßen


    ________________________________________

    Robert Garmeister
    Leiter Recht und Verbandsentwicklung

    Deutscher Schützenbund e.V.

    German Shooting Sport & Archery Federation

    Lahnstr. 120 – 65195 Wiesbaden

    Tel.: +49 611 4680795
    Fax: +49 611 4680760


    garmeister@dsb.de

    http://www.dsb.de


    Präsident: Hans-Heinrich von Schönfels
    1.Vizepräsident: Lars Bathke
    Vizepräsident Recht: Walter Wolpert
    Vizepräsident Finanzen: Gerd Hamm
    Vizepräsident Sport: Gerhard Furnier
    Vizepräsident Öffentlichkeitsarbeit: Wolfgang Kink
    Vizepräsidentin Bildung: Susanne Mittag
    Vizepräsident Verbandsentwicklung/Ethik: Prof. Dr. Marcus Stumpf
    Vizepräsident Schützentradition & Brauchtum: Wilfried Ritzke
    Vizepräsident Jugend: Stefan Rinke
    Bundesgeschäftsführer: Jörg Brokamp
    Vereinsregister: Amtsgericht Wiesbaden, VR 1296


  • Ich finde auch, das wir uns darüber zu sehr die Köpfe heißreden, aber das Problem mit der WaffVwV ist, dass diese Verwaltungsvorschrift von 2012 stammt und möglicherweise nicht mehr als aktuell gesehen werden kann, weil danach das WaffG geändert und die entsprechende Passage mit dem "mindestens ein verschlossenes Behältnis" eingefügt wurde.

    Für mich bleibt es dabei, dass das "mindestens" leider sehr unbestimmt ist. Um es mal als Informatiker zu formulieren: die Verwendung des Wortes "mindestens" setzt Sortierbarkeit der Grundmenge voraus -- und wenn man sich nicht drauf verlassen kann, wonach genau sortiert wird, ist das ein ganz blödes Wort.

  • War doch mein Reden, was ist wohl besser? Ein verschlossener Raum, oder eine verschlossene Tasche die im Wohnzimmer liegt....??? So nun macht den Laden hier dicht. Im Ernstfall kommt eh alles anders.... Auslegungs Sache.

  • min·des·tens
    Wörterbuchergebnis für mindestens
    /míndestens/
    Adverb
    1.
    (auf etwas zahlenmäßig Erfassbares bezogen) auf keinen Fall weniger als

    Also...

    So?

    Oder so...

    2 Mal editiert, zuletzt von Olja (4. Februar 2019 um 19:23)

  • weil danach das WaffG geändert und die entsprechende Passage mit dem "mindestens ein verschlossenes Behältnis" eingefügt wurde.

    Das steht aber gar nicht im WaffG!

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Herrgöttchen, ja, der Hinweis wäre jetzt auf Seite 19 dieses Threads auch nicht unbedingt nötig gewesen.

    WaffG und AWaffV wurden im "Zweiten Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2133)" zusammen geändert, diese Änderung steht, wie hier im Thread schon das eine oder andere Mal erwähnt wurde, in der AWaffV.

    Bitte, gerne.

    2 Mal editiert, zuletzt von Old_Surehand (4. Februar 2019 um 19:35)

  • :D

    The Neverending Story . . .

    Wie viel Prozent aller Luftgewehrbesitzer kennen das WaffG und AWaffV samt seiner Aufbewahrungsvorschriften?

    Und wie viele von denen die es kennen, halten sich daran?

    Das wäre doch mal interessant . . .

  • Wenn es gut geht 1 Promille.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Und bei wevielen wird wohl jemals die Aufbewahrung kontrolliert?
    Und bei wievielen der kontrollierten wird beanstandet und aus welchem Grund?
    Das weitaus meiste dürfte Beifang sein, weil die Behörden wegen anderer Dinge vorbeischauen.
    Heisst auch, wenn keiner mit Durchsuchungsbeschluss kommt oder Gefahr im Verzug, gibt es bei Aufbewahrung in einem verschlossenen Raum für die Executive keine Möglichkeit, einen Verstoss nachzuweisen, wenn der “Besuchte“ den Zutritt zum Raum untersagt.
    Bei freien Waffen gilt immer noch vollumfänglich die Unverletzlichkeit der Wohnung.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Und wieviele kennen es,verstehen was gemeint ist und versuchen es umzuinterpretieren weil dass was dabei heraus kommt nicht gefällt? ;)

    Vermutlich soll dem Sportschützen einfach die Chance gegeben werden den Kram im abschließbaren begehbarem Kleiderschrank oder HW Raum zu lagern. Und ein paar wenige wollen es sich schön reden wenn die Knifften auf dem Wohnzimmertisch herum liegen, Wohnzimmer wird ja abgeschlossen und kommt auch nie jemand U18 zu Besuch.

    Und wenn dann doch mal was schief geht dürfen wir uns alle für ein poppliges Luftgewehr einen Tresor zu legen. Klingt hier sehr nach einer Steilvorlage für alle die unserer Sport noch weiter einschränken wollen.