Denke wenn eingebrochen wird und man wach wird haut der Einbrecher eh ab.
In der Regel mag das so sein...aber eben nicht immer
https://www.focus.de/regional/berli…id_9681602.html
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Denke wenn eingebrochen wird und man wach wird haut der Einbrecher eh ab.
In der Regel mag das so sein...aber eben nicht immer
https://www.focus.de/regional/berli…id_9681602.html
Jep aber da steht ja auch es gab eine Auseinandersetzung.
Bei mir wurde noch nie eingebrochen und ich weiß nicht wie ich reagieren würde aber denke nicht ich würde dem Einbrecher mit ner Druckluft oder Gasplempe entgegentreten. Evtl. auch nicht gleich mit meinem Anderthalbhändler
Ich mach mich aber auch nicht verrückt deswegen. Wäre wahrscheinlich anders wenn hier schonmal eingebrochen worden wäre.
Ich mach mich aber auch nicht verrückt deswegen.
Ich auch nicht...sonst würde alles hier geladen griffbereit rumliegen...ich mach mich aber auch nicht verrückt wg. paranoiden Verwahrungsvorstellungen für freie Waffen
Da liegst entweder im Bett oder auf der Couch und schläfst. Nimmst da die Pistole in jeden Raum mit ? Nur zum Verständnis
Na, vielleicht haben da manche in jedem Raum ein verschlossenes Täschlein.
So...ich habe mich mal wieder mit dem Thema beschäftigt...und will endlich diese Schei$$-Behäterdiskussion etwas entkräften (was eigentlich auch logisch ist und was sogar im Waffengestz steht, wenn man endlich das Wort mindestens nicht überlesen will).
1. Das WaffG ist nur eine grobe Richtline....daraus erfolgt eine Verwaltungsvorschrift...und was steht da ?
36.2.1 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Gegenständen, die den Waffenbegriff des Gesetzes erfüllen (also z.B. Druckluftwaffen für Sportschützen), reicht ein festes verschlossenes Behältnis oder eine vergleichbare Sicherung wie z.B. die Sicherung von Blankwaffen an der Wand durch aufschraubbare oder gleichwertig gesicherte (abschließbare) Wandhalterungen.
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm
Abschliessend habe ich noch eine Anfrage an den DSB geschickt (ca. 1,5 Mio Mitglieder, Rechtsabteilung), der ja in seiner Informationsbroschüre folgenden Satz hat:
Luftdruckwaffen/CO2-Waffen (bis 7,5 Joule) müssen nicht in klassizierten Schränken aufbewahrtwerden. Sie müssen so gesichert werden, dass ein Abhandenkommen ebenso verhindert wird wieder unbefugte Zugriff durch Dritte; hierfür genügt ein abgeschlossener Schrank oder Raum.
Meine Anfrage beim DSB bezüglich des Themas wurde wie folgt beantwortet:
Antwort von DSB:
Sehr geehrter Herr xxxxxx,
ich muss zugeben, ich verstehe Ihre frage nicht wirklich.
Wollen Sie wissen, ob ein abgeschlossener Raum für die Aufbewahrung von Luftdruckwaffen ausreichend ist?
Ja das ist er, sofern der Schlüssel nicht steckt.
Mit freundlichen Grüßen
________________________________________
Robert Garmeister
Leiter Recht und Verbandsentwicklung
Deutscher Schützenbund e.V.
German Shooting Sport & Archery Federation
Lahnstr. 120 – 65195 Wiesbaden
Tel.: +49 611 4680795
Fax: +49 611 4680760
Präsident: Hans-Heinrich von Schönfels
1.Vizepräsident: Lars Bathke
Vizepräsident Recht: Walter Wolpert
Vizepräsident Finanzen: Gerd Hamm
Vizepräsident Sport: Gerhard Furnier
Vizepräsident Öffentlichkeitsarbeit: Wolfgang Kink
Vizepräsidentin Bildung: Susanne Mittag
Vizepräsident Verbandsentwicklung/Ethik: Prof. Dr. Marcus Stumpf
Vizepräsident Schützentradition & Brauchtum: Wilfried Ritzke
Vizepräsident Jugend: Stefan Rinke
Bundesgeschäftsführer: Jörg Brokamp
Vereinsregister: Amtsgericht Wiesbaden, VR 1296
jo, ich hab alles taschen mit schloß dran......
gruß edwin
Ich finde auch, das wir uns darüber zu sehr die Köpfe heißreden, aber das Problem mit der WaffVwV ist, dass diese Verwaltungsvorschrift von 2012 stammt und möglicherweise nicht mehr als aktuell gesehen werden kann, weil danach das WaffG geändert und die entsprechende Passage mit dem "mindestens ein verschlossenes Behältnis" eingefügt wurde.
Für mich bleibt es dabei, dass das "mindestens" leider sehr unbestimmt ist. Um es mal als Informatiker zu formulieren: die Verwendung des Wortes "mindestens" setzt Sortierbarkeit der Grundmenge voraus -- und wenn man sich nicht drauf verlassen kann, wonach genau sortiert wird, ist das ein ganz blödes Wort.
War doch mein Reden, was ist wohl besser? Ein verschlossener Raum, oder eine verschlossene Tasche die im Wohnzimmer liegt....??? So nun macht den Laden hier dicht. Im Ernstfall kommt eh alles anders.... Auslegungs Sache.
weil danach das WaffG geändert und die entsprechende Passage mit dem "mindestens ein verschlossenes Behältnis" eingefügt wurde.
Das steht aber gar nicht im WaffG!
Herrgöttchen, ja, der Hinweis wäre jetzt auf Seite 19 dieses Threads auch nicht unbedingt nötig gewesen.
WaffG und AWaffV wurden im "Zweiten Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2133)" zusammen geändert, diese Änderung steht, wie hier im Thread schon das eine oder andere Mal erwähnt wurde, in der AWaffV.
Bitte, gerne.
The Neverending Story . . .
Wie viel Prozent aller Luftgewehrbesitzer kennen das WaffG und AWaffV samt seiner Aufbewahrungsvorschriften?
Und wie viele von denen die es kennen, halten sich daran?
Das wäre doch mal interessant . . .
Wenn es gut geht 1 Promille.
Und bei wevielen wird wohl jemals die Aufbewahrung kontrolliert?
Und bei wievielen der kontrollierten wird beanstandet und aus welchem Grund?
Das weitaus meiste dürfte Beifang sein, weil die Behörden wegen anderer Dinge vorbeischauen.
Heisst auch, wenn keiner mit Durchsuchungsbeschluss kommt oder Gefahr im Verzug, gibt es bei Aufbewahrung in einem verschlossenen Raum für die Executive keine Möglichkeit, einen Verstoss nachzuweisen, wenn der “Besuchte“ den Zutritt zum Raum untersagt.
Bei freien Waffen gilt immer noch vollumfänglich die Unverletzlichkeit der Wohnung.
Und wieviele kennen es,verstehen was gemeint ist und versuchen es umzuinterpretieren weil dass was dabei heraus kommt nicht gefällt?
Vermutlich soll dem Sportschützen einfach die Chance gegeben werden den Kram im abschließbaren begehbarem Kleiderschrank oder HW Raum zu lagern. Und ein paar wenige wollen es sich schön reden wenn die Knifften auf dem Wohnzimmertisch herum liegen, Wohnzimmer wird ja abgeschlossen und kommt auch nie jemand U18 zu Besuch.
Und wenn dann doch mal was schief geht dürfen wir uns alle für ein poppliges Luftgewehr einen Tresor zu legen. Klingt hier sehr nach einer Steilvorlage für alle die unserer Sport noch weiter einschränken wollen.
Wenn es gut geht 1 Promille
Da musste doch gleich ein Patch an meinen Schrank
Da musste doch gleich ein Patch an meinen Schrank
Ich will ja nicht Klugscheißen, aber
1 Prozent = 1/100
1 Promille = 1/1000
Hast ja Recht.
Wie wäre es mit CO2air Kutten mit 1%○
Zeichen?
Edit: Bzw. bedruckte "Gelbwesten" würden es auch tun.
Wenn es gut geht 1 Promille.
Mit 1 Promille geht's dir gut ...
Wie wäre es mit CO2air Kutten mit 1%○
Zeichen?
Ist bei einer Verkehrskontrolle wahrscheinlich nicht so cool - man wird zwar nicht auf Waffen untersucht,
darf aber ins Röhrchen pusten ...
Als ich die Pappe gemacht habe waren noch bis 1,3 erlaubt, unangeschnallt.