Voraussetzungen für den Jagdschein

Es gibt 61 Antworten in diesem Thema, welches 8.303 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. November 2018 um 20:11) ist von Floppyk.

  • Ich spiele mit dem Gedanken einen Jagdschein zu machen. Was für Voraussetzungen gelten für Bayern? Und ist dazu separat eine WBK notwendig bzw. muss man zuerst eine WBK haben, bevor man mit dem Jagdschein beginnen darf? Oder bekommt man die automatisch mit der Jagdausbildung? Ist hier ein erfahrener Jäger, der mir ein paar Tipps geben kann, wie ich die Sache angehen sollte?

    2 Mal editiert, zuletzt von ben1287 (3. November 2018 um 13:03)

  • Ich spiele mit dem Gedanken einen Jagdschein zu machen. Was für Voraussetzungen gelten für Bayern? Und ist dazu separat eine WBK notwendig bzw. muss man zuerst eine WBK haben, bevor man mit dem Jagdschein beginnen darf? Oder bekommt man die automatisch mit der Jagdausbildung? Ist hier ein erfahrener Jäger, der mir ein paar Tipps geben kann, wie ich die Sache angehen sollte?


    Hallo,

    du hast die Möglichkeit dich entweder bei einer Jagdschule an zu melden und dort die Jagdausbildung ab zu legen oder bei einem Jäger die Ausbildung zu machen. In beiden Fällen musst du am Schluss der Ausbildung eine Prüfung ablegen. Die Prüfungskommission setzt sich aus mehren Leuten zusammen, die teilweise von der Jagdbehörde kommen.

    Voraussetzung für die Anmeldung ist ein max. drei Monate altes Führungszeugnis und eventuell eine Unbedenklichkeitserklärung deiner Stadt.

    Wenn du das Zeugnis der Ausbildung nach bestandener Prüfung hast, dann kannst du damit zur Jagdbehörde gehen und einen Jagdschein lösen. Es ist hier erforderlich, dass du den Abschluss einer Versicherung nachweist.

    Dann kannst du WBK ausstellen lassen und Jagdwaffen kaufen.

    Solange du die WBK hast musst du einen Jagdschein gelöst haben.

    Gruß Viper1497

  • Ok danke. Dann brauch ich also keine WBK im Vorab? Das heißt, wenn ich es richtig verstanden habe, geh ich als erstes zu einem Jäger oder eine Jagdschule, die mich ausbilden.

    Nach der Ausbildung hole ich mir ein Führungszeugnis und schließe eine Jagdversicherung ab. Und geh dann mit Nachweis der Ausbildung, dem Führungszeugnis und und dem Nachweis über die Versicherung zur Behörde und beantrage meinen Jagdschein?

    Und von denen bekomme ich dann sowohl einen Jagdschein und eine WBK, mit der ich mir dann meine Jagdwaffe kaufen kann. Hab ich das richtig verstanden?

    Welche Kosten fallen für die einzelnen Sachen an? Also für Ausbildung und Versicherung? Und da man ja eine WBK bekommt, muss man dann auch eine psychologische Eignung + Waffensachkunde machen, so wie es normal für die WBK notwendig ist? Oder wird das bei der Jagdausbildung mit gemacht? Und letzte Frage, wie lange dauert die Jagdausbildung bzw. wie kann ich mir die Ausbildung im allgemeinen vorstellen? Was sind die Inhalte der Ausbildung?

    Sorry sind viele Fragen. Hab davon aber bislang null Ahnung. ^^

  • Ok danke. Dann brauch ich also keine WBK im Vorab? Das heißt, wenn ich es richtig verstanden habe, geh ich als erstes zu einem Jäger oder eine Jagdschule, die mich ausbilden.

    Nach der Ausbildung hole ich mir ein Führungszeugnis und schließe eine Jagdversicherung ab. Und geh dann mit Nachweis der Ausbildung, dem Führungszeugnis und und dem Nachweis über die Versicherung zur Behörde und beantrage meinen Jagdschein?

    Und von denen bekomme ich dann sowohl einen Jagdschein und eine WBK, mit der ich mir dann meine Jagdwaffe kaufen kann. Hab ich das richtig verstanden?

    Welche Kosten fallen für die einzelnen Sachen an? Also für Ausbildung und Versicherung? Und da man ja eine WBK bekommt, muss man dann auch eine psychologische Eignung + Waffensachkunde machen, so wie es normal für die WBK notwendig ist? Oder wird das bei der Jagdausbildung mit gemacht? Und letzte Frage, wie lange dauert die Jagdausbildung bzw. wie kann ich mir die Ausbildung im allgemeinen vorstellen? Was sind die Inhalte der Ausbildung?

    Sorry sind viele Fragen. Hab davon aber bislang null Ahnung. ^^


    Hallo,

    du willst aber sehr viel wissen.

    Bei einer Jagdschule sind die Kosten rund 2.000,00 €

    Du brauchst das Führungszeugnis, wenn du die Ausbildung beginnst sonst wirst du nicht angenommen. Kosten ca. 15,00 €

    Die Termine für eine Ausbildung bei einer Jagdschule musst du herausfinden. Internet

    Ausbildung dauert z.B. drei Wochen, jeden Tag Unterricht auch Samstag und Wochenende.

    Es gibt auch andere Modelle, die einen Unterricht am Wochenende Fr. bis Sonntag anbieten.

    Ausbildung bei einem Jäger. Da musst du herausfinden, wo der Jagdverband seinen Sitz und Ausbildungsstätte hat. Du brauchst auf jeden Fall einen Jäger, der dich mitnimmt und unterrichtet. Die Lehrzeit wird angemeldet.


    Gruß Viper1497

  • Tierkunde, Waffenkunde....., Praxis..., Motorsägekurs...
    Du kannst den Jagdschein als Ferienkurs machen auf ein paar Wochen, kannst aber auch auf 12 Monate, oder Wochenende usw. machen, entsprechend sind auch die Preise.

    Hier steht eigentlich alles: https://www.jagdschutzverein-hubertus.de/jagdausbildung…der-ausbildung/

    120 h: http://www.jagdakademie-habsberg.de/index.php/kursbeschreibung.html

    Vom Wochenend- bis zum Jahreskurs:

    http://www.paf-jagd.de/ausbildung/438-wie-werde-ich-jaeger-2

    Ich hab Dir mal ein paar bayerische Schulen hergenommen, im Norden Bayerns wird es ähnlich aussehen.

  • Hallo,

    die Kosten für eine Jagdversicherung hängen davon ab, wie lange du den Jagdschein lösen willst. Ein Jahr oder drei Jahre. Auf jeden Fall sind die Kosten überschaubar. Es gibt einige Versicherungen, die dieses Wagnis anbieten. Hier darf keine Werbung für eine Versicherungsgesellschaft gemacht werden.

    Sachkunde Waffen ist Bestandteil der Ausbildung zum Jäger.

    Mit dem Zeugnis der Jagdschule gehst du dann zur Jagdbehörde und beantragst einen Jagdschein. Der Ausdruck ist löst einen Jagdschein. Du musst hierbei allerdings wie schon geschrieben eine Jagdversicherung nachweisen. Erst danach kannst du dir eine Waffe suchen und eine WBK bei der Jagdbehörde beantragen auf der dann deine Waffe eingetragen wird. Die Kenntnisse der Vorschriften sind Bestandteil der Waffensachkunde bzw. Ausbildung zum Jäger.

    Gruß Viper1497

  • Hallo,

    bei der Ausbildung zum Jäger ist das Schießen und Treffen eine große Herausforderung für die Teilnehmer. Es wird mit jagdtauglichem Kaliber geschossen. Sowohl Büchse als auch Flinte und Kurzwaffe müssen geschossen werden und eine Mindestanzahl von Ringen bzw. Treffern müssen erreicht werden. Allerdings wird das Schießen solange geübt bis es passt.

    Die Kosten für die Schießausbildung sind meistens in den Ausbildungskosten enthalten, allerdings gibt es Grenzen wenn jemand ganz doof ist.

    Gruß Viper1497

  • Erstmal Glückwunsch zu dem Vorhaben!
    Den Jagdschein machen, ist eine schöne Sache. Du wirst viel lernen und dann auch einen neuen Blick auf viele Dinge bekommen. Falls du wissen möchtest, was an Lernstoff in etwa auf dich zukommt, kannst du dir vorab mal die Bücher von Seibt, Krebs oder Blase zur Jägerprüfung anschauen. Dort steht das meiste drin, was gelehrt wird.
    Nur die Gesetze sollte man sich separat zulegen, aber das wird dann wahrscheinlich eh im Kurs passieren. Ideal wäre es natürlich, vorher zu wissen, was im betreffenden Kurs als Buch genutzt wird. Aber auch so bekommst du schon mal einen Eindruck, was dich erwartet.
    Ich persönlich hatte vor dem Kurs das Buch von Seibt, im Kurs wurde der Krebs und das Lernsystem von Heintges (ist aber recht teuer und daher als Vorabinfoquelle nicht erste Wahl) benutzt.
    Allerdings fand ich Seibt besser zu lesen als Krebs.
    Zu Blase kann ich nix sagen.
    Zu Kosten kann man generell sagen, je individueller und schneller der Kurs, desto teurer. Und in den Schnellkursen sollte Vorwissen vorhanden sein, sonst wird es evtl. zuviel, was an Lernstoff in kurzer Zeit neu auf dich zukommt.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Ich würde noch gar kein Buch kaufen. Erst zu Beginn der Jagdausbildung wird entweder Lehrmittel verteilt bzw. empfohlen. Damit wird dann gearbeitet.

    Was die WBK betrifft, so muss man das etwas differenzieren:
    Nach bestandener Prüfung schließt man eine Jagdhaftpflichtversicherung ab und geht mit dem Zeugnis, der Versicherungspolice und einem aktuellen Passbild zur Jagdbehörde. Dann wird der Jagdschein ausgestellt. Je nach Geldbeutel lässt man ihn für ein Jahr oder drei Jahre Gültigkeit lösen.
    Mit dem JS kann man dann sofort beliebige Langwaffen erwerben und auch sofort mitnehmen. Dann hat man 14 Tage Zeit wieder zur Behörde zu gehen, um die Waffen eintragen zu lassen. Hat man noch keine WBK bzw. die alte ist voll, wird eine neue grüne WBK ausgestellt.
    Will man eine Kurzwaffe haben, so gibt das zwei Wege, jedoch mit dem Unterschied, dass man die Kurzwaffe nicht sofort nach Hause bekommt.
    Entweder man lässt sich einen Voreintrag in die WBK eintragen und kauft nach den Vorgaben eine KW, oder man sucht sich eine KW beim Händler aus. Der sendet die Daten zur Behörde. Dann geht man dort hin und lässt sich die Waffe mit Mun-Erwerb eintragen. Erst dann kann man sie unter Vorlage der WBK kaufen und mitnehmen.

  • Ohne jetzt einen Vorredner kritisieren zu wollen, kann es hilfreich sein, sich bereits allgemeine Vorkenntnisse verschafft zu haben.
    Baumbestimmung / Waldlehrpfad, Getreidesorten, Fachzeitschrift, Jagdhelfer, Waffenkunde,
    Tierarten, Hunderassen...Jägersprache?
    Ein gutes Allgemeinwissen in diesen Bereichen kann den eigentlichen Lehrgang deutlich entspannter machen und Prüfungsstress reduzieren.

  • Mit dem JS kann man dann sofort beliebige Langwaffen erwerben und auch sofort mitnehmen. Dann hat man 14 Tage Zeit wieder zur Behörde zu gehen, um die Waffen eintragen zu lassen. Hat man noch keine WBK bzw. die alte ist voll, wird eine neue grüne WBK ausgestellt.
    Will man eine Kurzwaffe haben, so gibt das zwei Wege, jedoch mit dem Unterschied, dass man die Kurzwaffe nicht sofort nach Hause bekommt.

    Moin!
    Ich persönlich besitze (noch) keinen Jagdschein und bin auch nicht zu 100% im Thema, aber "eine beliebige Langwaffe" halte ich doch für etwas großzügig formuliert.
    Ist nicht eine jagdliche Verwendung nötig? Gibt es nicht Einschränkungen bei Magazinkapazität und Kaliber? Bei der Stückzahl von Lang- und Kurzwaffen ebenfalls? Ich erinnere mich an eine Heckler&Koch

    meines Schwagers der "nur das kleine Magazin" (OTon) zur Jagd verwenden durfte. Hat er inzwischen wieder verkauft. Seine aktuelle Kurzwaffe zur Absicherung bei der Nachsuche hat er bei egun gekauft und direkt zu Hause gehabt.
    Er hat seinen Jagdschein übrigens 1994 mit 17 gemacht und ist seitdem dank Revierpächtern im Freundeskreis sehr aktiver Jäger.

    Schönen Gruß
    Michael

    Sommer ist solange die Pfütze nicht zufriert!

  • Bei den Waffen muss es sich um jagdlich taugliche Waffen handeln. Allerdings wird auch das jagdliche Übungsschiessen als Bedürfnis anerkannt. Und an Feuerwaffen ist so ziemlich jedes Kaliber jagdlich nutzbar.
    Auch Vorderlader und Luftgewehre, solange sie nicht von einem Landesjagdgesetz verboten sind, können jagdlich tauglich sein.
    Bei Halbautomaten gibt es die Einschränkung, dass die Waffe mit nicht mehr als drei Schuss geladen sein darf. Magazingröße ist egal.
    Bis vor einiger Zeit galt die Vorschrift, dass zur Jagd nur Waffen mit Magazinen, die nicht mehr als zwei Schuss haben, zugelassen sind. Nach einem stark umstrittenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, gab es eine Zeitlang Rechtsunsicherheit diesbezüglich.
    Mittlerweile wurde der Paragraph im Bundesjagdgesetz auf die jetzige Fassung mit der Drei Schuss Regelung abgeändert und die Interpretation des Bundesverwaltungsgerichtes ist obsolet.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Interessantes Thema.
    Hab auch mal mit dem Gedanken gespielt, den Jagdschein zu machen. Aber mangels Zeit und wegen des Aufwands wieder verworfen. Ein gewisses Wissen ist auch vorhanden, da ich mich in die Materie eingelesen hab. Und die Waffensachkunde ist auch vorhanden. Aber die Repressalien gegen Waffenbesitzer werden auch immer drückender. Und seit ich weiss, daß der Jäger für den Wildschaden aufkommen muß, ist mein Interesse am Jagdschein verschwunden. Muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen : irgendwelche natürlich vorkommende Tiere fressen am Feld des Landbesitzers und der Jäger muß dafür bluten. Das ist krank meine ich. Wenn es Haustiere währen, die jemanden gehören .... . Aber Herrenlose Wildtiere ? Was soll das ? Dann lieber doch nicht.

    Der Gott, der Eisen wachsen ließ, wollte keine Knechte.

    Einmal editiert, zuletzt von Sagt. Iceman (4. November 2018 um 10:08)

  • Und seit ich weiss, daß der Jäger für den Wildschaden aufkommen muß, ist mein Interesse am Jagdschein verschwunden. Muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen : irgendwelche natürlich vorkommende Tiere fressen am Feld des Landbesitzers und der Jäger muß dafür bluten. Das ist krank meine ich. Wenn es Haustiere währen, die jemanden gehören .... . Aber Herrenlose Wildtiere ? Was soll das ? Dann lieber doch nicht.

    Stimmt so nicht. Die Jagdgenossenschaft ist ersatzpflichtig, also die Gemeinschaft der Grundeigentümer eines Jagdrevieres. Sie kann die Ersatzpflicht vertraglich auf den Jagdpächter übertragen. Aber es kann auch eine Begrenzung der Höhe der Ersatzpflicht vereinbart werden. Es betrifft also nur Jagdpächter und längst nicht jeden Jäger. Und es gilt nur für bestimmte Wildarten und die Anmeldung des Schadens ist auch an Regeln gebunden.

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  • Ich glaube andersrum wird eher ein Schuh draus. Bei mir ist es anderherum. Unser eher ländlich gelegenes Grundstück ist bereits Teil eines Jagdgebietes. Wenn ich einer Bejagung nicht zustimme muss ich das schriftlich anmelden.

    Schönen Gruß
    Michael

    Sommer ist solange die Pfütze nicht zufriert!

  • Wenn die Vorrausetzungen erfüllt sind, wird es automatisch ein Jagdrevier. Da musst du als Besitzer nichts erklären. Und das ist nicht zwingend größenabhängig.
    Angenommen, dir gehört ein Acker im Münsterland, drumherum auch diverse Äcker und keine Siedlung. Dann ist dein Acker Teil eines Revieres und du Mitglied der Jagdgenossenschaft. Du müsstest einen Antrag auf Befriedung aus Gewissensgründen stellen, damit dort nicht gejagt werden darf.
    Und dann gäbe es dort auch keinen Anspruch auf Wildschadenersatz. Aber eine Zwangsbejagung unter bestimmten Umständen wäre selbst dann nicht ausgeschlossen.
    Es gibt aber Mindestgrößen für Reviere. Die sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Aber so ab 75ha für eine kleine Eigenjagd geht es los.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

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  • Die Jagdgenossenschaft ist ersatzpflichtig, also die Gemeinschaft der Grundeigentümer eines Jagdrevieres. Sie kann die Ersatzpflicht vertraglich auf den Jagdpächter übertragen.

    Klares Jein ;)
    Prinzipiell hast du recht, aber es gibt faktisch keine Pachtveträge, wo dem Pächter nicht die Schadenregulierung übertragen wurde. Die Jagdgenossenschaft besteht ja ausschließlich aus den Grundstückseigentümer dieses Revieres. Sie wären schön blöd, wenn sie anderes im Pachtvertrag stehen hätten.

    Es betrifft also nur Jagdpächter und längst nicht jeden Jäger.

    Das stimmt, weil nur der Pächter einen bindenden Vertrag mit der Genossenschaft hat. Erschwerend kommt noch hinzu, dass üblicherweise die Pachtverträge mindestens 9 bzw. 12 Jahre Laufzeit haben. Daher haben nur Zahnärzte einen alleinigen Pachtvertrag - überspitzt gesagt. Meistens teilen sich mehrere Jagdpächter ein Revier oder im Pachtvertrag ist die Möglichkeit entgeldliche Begehungsscheine zu vergeben geregelt, bzw. nicht ausgeschlossen.
    Aber der Jäger, der auf eine Einladung jagd, hat mit irgendwelchen Schadensersatzforderung nichts zu tun.
    Es besteht auch die Möglichkeit als Jäger auf sog. Staatsjagden mal einen Bockabschuss zu kaufen. Hier kostet das m.W. 200 €. Einziger Nachtail ist, dass man nur einen gewissen Zeitraum bekommt, um den Abschuss zu erfüllen und meistens wird nur bleifreie Munition zugelassen.

    Was die Schusswaffen betrifft:
    Prinzipiell jagdlich zugelassen nach Bundesrecht sind alle Schusswaffen, die nicht vollautomatisch funktionieren, sowie die Jagd mit Bolzen, Pfeilen und bestimmten Fallen ect. ebenso verboten ist. Weitere Einschränkungen machen die Landesjagdgesetze.
    Dabei sind aber Mindestenergien und ggf. Kaliber für die Jagd auf bestimmtes Wild vorgeschrieben, nicht die Maximalkaliber.
    Aber generell bleibt es dem Jäger überlassen mit welchen Waffen er zur Jagd geht. Wenn ein Bundesland das nicht verbietet, könnte das auch sogar ein Vorderlader sein.
    Ebenso sind auch militärisch aussehende Waffen zulässig. So darf man durchaus mit einer AR-15 im Kal. .223 Rem auf die Jagd gehen. Es kann aber sein, dass dem Pächter das nicht gefällt und er hat das Hausrecht und kann es verbieten.
    Ebenso könnte ein Jäger sich eine Büchse im Kal. 338 Lapua kaufen und damit auf Reh gehen. Aber er würde schnell merken, dass das absolut nicht sinnvoll ist, wie z.B. auch ein 8-zölliger 500 S&W Revolver, den er ja durchaus erwerben könnte. Aber so ein Trumm bleibt spätestens nach dem ersten Führen im Schrank.
    Die allermeisten Jäger, die auch wirklich jagen gehen und den JS nicht nur zur Waffenbeschaffung gemacht haben, kaufen sich eine 12/76 Bockflinte, eine Büchse im Kal 308 od. 30-06 (und ähnlich), sowie manche eine 357'er Stupsnase. Allesamt Waffen, die man aufgrund von Größe und Gewicht gut führen und auf heimisches Wild auch benutzen kann. Hinzu kommt der Umstand, dass der Jäger prinzipiell viel üben soll/muss und das schließt im allgemeinen teure Munition aus.
    Ich kenne Jäger, die haben nur eine einzige Flinte und sonst nichts. Aber wir haben hier klassische Niederwildreviere mit relativ viel Flugwild.