Voraussetzungen für den Jagdschein

Es gibt 61 Antworten in diesem Thema, welches 8.308 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. November 2018 um 20:11) ist von Floppyk.

  • Nur müssen sich die Jäger mit deutlich mehr Gesetzen, die vielfach auch noch von Bundesland zu Bundesland differieren, rumschlagen.

    Stimmt, ich wollte auch kein Sportschützen vs. Jäger Ding aufmachen, ich fand nur die Gemeinsamkeit an der Stelle bemerkenswert. Ist ein bisschen wie wenn man im Verein mal fragt wie das ist mit Kurzwaffe und Munition zusammen im B-Innenfach im A-Schrank oder mit der Mun, die getrennt von der Waffe transportiert werden muss ist :)

    Als nicht Jäger (aber interessierter, der das vielleicht nach dem Studium in Angriff nehmen wird) denke ich mir, dass viele Fragen "unterwegs" während der Ausbildung aufkommen und dann auch geklärt werden, manchmal muss man halt einfach mal anfangen und dann sieht man schon, was da alles kommt...

    Friendly fire - isn't

  • Das größte Thema ist aber Wildtierkunde. Waffenkunde ist eines der kleinsten Themen aber weit umfangreicher als das, was Sportschützen wissen (sollten).

    Nachtrag:
    Für Niedersachsen gelten folgende Fachgebiete mit der Anzahl an Prüfungsfragen:

    Fachgebiet 1 - Dem Jagdrecht unterliegende und andere frei lebende Tiere
    Fachgebiet 2 - Jagdwaffen und Fanggeräte
    Fachgebiet 3 - Naturschutz, Hege und Jagdbetrieb
    Fachgebiet 4 - Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen, jagdliches Brauchtum
    Fachgebiet 5 - Jagdrecht und verwandtes Recht


    Fachgebiet 1 = 400
    Fachgebiet 2 = 554
    Fachgebiet 3 = 511
    Fachgebiet 4 = 454
    Fachgebiet 5 = 649
    --------
    2568

  • Alles gut Nashorn, hatte ich auch nicht so aufgefasst, als wolltest du was provozieren.
    :n12:

    Bei einer Kleinfläche wird meine Stimme in der Genossenschaft nicht viel Gewicht haben, darum kann es dem Pächter auch egal sein, was ich von ihm halte, wenn er lieber alleine jagt und dabei Wildschweine und Füchse züchtet.

    Es ist halt die Frage, wie andere Mitglieder es auffassen, wenn du abgewiesen würdest.
    Wenig Stimmgewicht in einer Abstimmung sagt ja noch nix darüber aus, wie deine Ansichten bei anderen Gehör finden.

    Gibt es auch eine Maximalgröße für ein Jagtrevier bzw. die Eigenjagt ?
    Denn ab einer nicht genannten Größe, wird es wohl viel zu unübersichtlich für einen einzelnen Jäger bzw für mehrere.

    Meines Wissen nach nicht. Aber ab gewissen Größen, sind Begehungsscheine Pflicht.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Gibt es auch eine Maximalgröße für ein Jagtrevier bzw. die Eigenjagt ?
    Denn ab einer nicht genannten Größe, wird es wohl viel zu unübersichtlich für einen einzelnen Jäger bzw für mehrere.


    Hallo,

    es gibt eine Maximalgröße für einen Jagdbezirk. Da gibt es allerdings nicht einfach eine Zahl von xx ha Jagdbezirk. Es kommt darauf an, wie groß das Revier ist und welche bejagbaren Tierarten in welcher Menge es gibt. Die Untere Jagdbehörde muss den Pachtvertrag absegnen und diese wird entweder genehmigen oder ablehnen

    Es gibt auch eine Begrenzung nach unten. Wenn eine gewisse Fläche unterschritten wird, dann kann nur ein Jäger Pächter sein und keine zwei J. Die Jagdbehörde lässt es auch normalerweise nicht zu, das Jagden zu klein geteilt werden.

    Weiterhin kann ein Jäger eine Maximalanzahl von Jagden pachten. Hier kommt es wieder auf die Fläche und Tiere an. Normalerweise ist die Zahl drei der begrenzende Faktor.

    Abschließend muss man noch bedenken, dass die Preise für Jagdpachten normalerweise pro Hektar gerechnet werden. Also je größer die Fläche desto mehr Kosten für die Jagd. Dazu kommt noch der Risikofaktor Wildschaden.

    Gruß Viper1497

  • Gerade noch mal nachgeschaut.
    Ein Pächter darf maximal 1000ha pachten, egal ob in einem oder mehreren Revieren.
    Aber man kann auch gemeinschaftlich Pachten, so dass auch größere Reviere möglich sind.
    Bei Eigenjagden ist aber anscheinend keine Begrenzung vorgesehen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Hallo,

    zu der eigentlichen Frage.
    Die Behörde nimmt nach der Ausbildung für die Prüfung eine ordentliche Gebühr von rund 250 €. Das kommt noch zu den Kosten für die Ausbildung hinzu.


    Gruß Viper1497

  • Hallo,

    die Jagdpacht bei solch einer Fläche kann man als normaler Mensch nicht einfach aus der Portokasse nehmen. Es trifft zwar zu, dass größere Jagden pro Hektar günstiger sind, aber bei einer solchen Fläche kommt schon etwas zusammen.

    Gruß Viper1497

  • Die Prüfungsgebühren, wie auch die Prüfungsabnahme sind Ländersache. Hier kostet das 180 €.

    Die Prüfung ist dreigeteilt.
    Wir hatten zuerst die Schießprüfung im Dezember, im März die schriftliche Prüfung in Räumen des Landkreises und die kombinierte praktisch-mündliche Prüfung in einem Übungsrevier. Das war Mitte April. Insgesamt knapp 8,5 Monate Ausbildung.

  • Gibt es auch eine Maximalgröße für ein Jagtrevier bzw. die Eigenjagt ?

    Das Jagdrecht eines Jagdpächters darf nicht mehr als 1000 Hektar umfassen.
    Das gilt auch für die Summe aus mehreren Revieren.


    Die Jagdgenossenschaft beschließt mehrheitlich in ihrer nichtöffentlichen Sitzung wie sie eine Jagdpacht vergibt. Es steht jeder mögliche Weg nach BGB vollkommen frei.

    Das einzelne Landesjagdgesetz kann jedoch Einschränkungen machen, z.B. die Mindestpachtzeit (SL 5 J, PR. 8 / 5 J, BW 6 J)
    Wählt die Jagdgenossenschaft keinen Vorsitzenden, übernimmt automatisch die Gemeinde / der Bürgermeister die Geschäftsführung.
    Sobald es sich um teilweise oder vollständige Gemeindefläche(n) handelt, ist diese automatisch an die Regularien der öffentlichen Ausschreibung gebunden. Ausnahme Pachtverlängerung.

    Bei Eigenjagden ist aber anscheinend keine Begrenzung vorgesehen.

    Wenn ich es richtig nachgelesen und verstanden habe??? beziehen sich die 1000Hektar auf das Jagdrecht bzw. dessen Ausübung, nicht auf die Pachtfläche.
    Der Jagdpachtvertrag ist der zuständigen Behörde (UJB) anzuzeigen, diese hat ein Widerspruchsrecht z.B. wenn zu erwarten ist das die Hegeziele nicht erreicht werden.

  • Das einzelne Landesjagdgesetz kann jedoch Einschränkungen machen, z.B. die Mindestpachtzeit (SL 5 J, PR. 8 / 5 J, BW 6 J)Wählt die Jagdgenossenschaft keinen Vorsitzenden, übernimmt automatisch die Gemeinde / der Bürgermeister die Geschäftsführung.
    Sobald es sich um teilweise oder vollständige Gemeindefläche(n) handelt, ist diese automatisch an die Regularien der öffentlichen Ausschreibung gebunden. Ausnahme Pachtverlängerung.


    Hallo,

    hast du eine Quelle für deine Aussage?

    Gemeindeeigene Flächen sind fast immer bei der Jagdpacht mit dabei. Sei es Gemeindegrundstücke als Ausgleichsfläche, Gemeindewald oder die Feld- und Waldwege. Demnach müsste nach deiner Aussage immer eine öffentliche Ausschreibung erfolgen. Dieser Punkt war bei uns in der Nähe vor einigen Jahren strittig.

    Gruß Viper1497

  • Ich persönlich kenne das öffentliche Vergaberecht nun auch nicht so genau, kann aber sagen das je nach Wertstellung gewisse Formalien zu beachten sind.
    Ab einem gewissen Wert (Fläche / Pachtzins x Laufzeit) bezogen auf das Gemeinde-Eigentum / Anteil, kann diese an gewisse Richtlinien gebunden sein.

  • Ich persönlich kenne das öffentliche Vergaberecht nun auch nicht so genau, kann aber sagen das je nach Wertstellung gewisse Formalien zu beachten sind.
    Ab einem gewissen Wert (Fläche / Pachtzins x Laufzeit) bezogen auf das Gemeinde-Eigentum / Anteil, kann diese an gewisse Richtlinien gebunden sein.


    Hallo,

    es gibt im Vergaberecht für öffentliche Aufträge auch gewisse Wertgrenzen. Meines Erachtens ist die Grenze für quasi den Pachtanteil unterhalb einer Schwelle, an der man Ausschreibungen fordern kann. Weiterhin bekommt ja in der Regel die Gemeinde nicht den Pachtanteil, sondern die komplette Pacht bleibt entweder in der Rücklage stehen oder wird an die Gemeinde überweisen für die Kasse Feldwegebau.

    Gruß Viper1497

  • Viper und Oldcrow,

    auch wenn die Diskussion zwischen euch beiden dankenswerterweise sehr sachlich ist, würde ich mich freuen, wenn ihr es nun gut sein laßt.
    Das ist eine sehr schwierige Problematik, die nicht nur von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt werden könnte, vielleicht sogar von Landkreis zu Landkreis ober von Jagdgenossenschaft zu Jagdgenossenschaft.

    Ich kenne auch nur so ungefähr die allgemeinen Regeln in NRW, denke aber, dass derartige Fragen am besten im speziellen Fall behandelt und gelöst werden können.

    Waidmannsdank

    Musashi

  • Hier muss ich wiedersprechen. Der Weg zum Jagdschein ist nicht sooo kompliziert, die Grundlagen wurden in den ersten paar Antworten dargelegt, die Ausgangsfrage somit beantwortet.
    Mit ausreichend Geld und etwas Fleiß ist das für jeden machbar, der mehr als ne 25W Birne im Oberstübchen hat. Die größte Hürde ist aus meiner Sicht die Jagdgelegenheit, ansonsten bleibt man Papierjäger und der Aufwand war vergebens. Dafür sollte man vorher wissen, wie Genossenschaften, Pachten und Begehungsscheine funktionieren.