Novelle Jagdgesetz Niedersachen - Schalldämpfer nun erlaubt

Es gibt 65 Antworten in diesem Thema, welches 6.391 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Dezember 2018 um 19:47) ist von Floppyk.

  • "Es ist dennoch merkwürdig, dass das BKS dem SD eindeutig keine gesonderte Deliktrelevanz bescheinigt und eine private Abgabe nicht abgelehnt haben, jedoch die hohen Gerichte dem nicht folgen wollen."

    ganz ehrlich -- nö, gar nicht merkwürdig.

    die gerichte sind teil des staatlichen gewaltmonopols, und lieber würden die inhaber des gewaltmonopols dem untergang der erde zugucken, als sich dieses gewaltmonopol nehmen zu lassen.

    ein schalldämpfer wird als etwas wahrgenommen, was die benutzung eines dings, das nach der sichtweise der obrigkeit das gewaltmonopol untergräbt (eine schusswaffe) noch unauffälliger macht (waffe wird leiser).

    das wird als angriff auf das besagte hoheitlich-staatliche gewaltmonopol wahrgenommen; hier geht es um die pfründe der obrigkeit. daher maximale strenge bei der "auslegung" des gesetzes (sollte bei der heutigen rechtsprechung meist treffender heißen: beim umschreiben des gesetzes und dem erfinden von tatbeständen, die gar nicht im gesetz stehen) und in der praktischen umsetzung.

  • Das sehe ich so nicht. Denn Gerichte sind auf Gutachten angewiesen und hören meistens auch darauf. Auch das BKA gibt Stellungnahmen ab. Der Unterschied ist hier wohl gewesen, dass das Innenmysterium das BKA bezüglich SD angefragt hat und nicht eine Gericht.

  • eiischbinsnurDer Fall des BVerwG gab halt nicht mehr her.
    - Kein originär jagdliches Bedürfnis für einen SD
    - das WaffG behandelt SDs besonders restriktiv
    - als besonderes individuelles (!) Bedürfnis des Klägers (!) taugt Gehörschutz gerade nicht, weil das auf quasi alle Jäger zutrifft, und das ist dann gerade nicht tauglich die grundsätzliche Wertung des Gesetzgebers zu brechen


    Das BVerwG kann eben gerade KEINEN neuen Tatbestand ins WaffG oder BJagdG reinschreiben, der Schalldämpfer für die Jagd erlaubt. Also genau das Gegenteil von der Verschwörungsscheiße die du von dir gibst
    eiischbinsnur

  • Allgemein Schalldämpfer nutzen ist eh Quatsch. Im Prinzip sollte man es nur dort nutzen wo man es für Pest Control oder in der Nähe von Wohngebieten / Friedhöfen nutzen.
    Denn die Verwendung eines Schalldämpfers setzt auch immer langsamere Unterschallmunition voraus. Und dann kommt man unter Umständen je nach kaliber und Schussdistanz nicht mehr auf die Leistung die man beim ansprechen des Wildes braucht.

    Wie kommst du denn auf das schmale Brett? Natürlich sind Schalldämpfer auch bei Überschallmunition sinnvoll, denn das lauteste und Gehörschädigende ist der Mündungsknall. Die Überschalldruckwellen sind zwar auch laut, aber nicht mehr so laut, dass du gleich einen Tinitus bekommst.

    Der einzige Grund warum Schalldämpfer so streng reglementiert sind, ist dass die Entscheidungsträger allesamt Idioten sind, die sich mit der Materie nicht auskennen und zuviel Fernsehen geschaut haben.

  • Natürlich ist ein SD auch mit Überschallmunition sinnvoll, denn der Mündungsknall wird ja immer gedämpft. Naturgemäß ist der leisere Schuss mit Unterschallmunition besser, aber jagdlich meist ungeeignet.

  • Mittlerweile haben ja einige Landesinnenministerien ihre Polizeibehörden amgewiesen, Gehörschutz bei Jägern als Bedürfnis anzuerkennen und Schalldämpfer zu genehmigen.
    Niedersachsen war auf dem Weg dahin.
    Der Kläger, gegen den das BVerwG jetzt geurteilt hat kam aber aus Berlin, wo Schalldämpfer nicht erlaubt werden und jagt in Brandenburg, wo Schalldämpfer genehmigt werden. Sein Versuch, die Eintragung gerichtlich durchzusetzen ist bekanntlich gescheitert. Berlin ist halt für Jäger kein ideales Pflaster. Ist nicht unbekannt und den Ausgang hätte man mit Blick auf das HA-Urteil erahnen können. Und auch hier wird es für nachfolgende Länder zukünftig schwerer, Schalldämpfer nutzbar zu bekommen.
    Das ist sehr bedauerlich, denn hier ist ein echter Nutzen für die Gesundheit gegeben.
    Viele Entscheider denken aber beim Thema in Hollywoodschemen.
    Nur muss man sich davon dringend lösen.
    Ein Rechenbeispiel:
    Ein Gewehr im gängigen Kaliber .308Win erzeugt, gemessen 1m neben der Mündung ca. 160dB.
    Nach arbeitsmedizinischen Erkenntnissen kann ein einmaliges Schallereignis >137dB
    zu Hörschäden führen.
    Unter diesen Wert muss man also kommen, um seine Ohren nicht zu schädigen.
    Ein guter Schalldämpfer dämpft etwa 30dB, ggf auch 1-5 dB mehr. Bleiben etwa 130dB über und wir liegen unterhalb der 137dB.
    Auch mit etwas größeren Kalibern, die noch lauter sind.
    Ein üblicher Markengehörschutz, der jagdlich tauglich ist (Peltor Sportac, Sordin Supreme ProX, Bilsom Impact Sport), dämpft max. 26-27dB. Bleiben noch etwa 134dB. Passt auch, ist aber knapper und es gibt keine grossen Reserven. Dazu kommt, dass die 26dB oft theoretisch sind, weil die Gehörschützer rutschen können oder bei Brillenträgern die Bügel Einfluss nehmen.oder Und die Dämpfungsleistung wird im Labor ermittelt und nicht in der Realität.
    Und die Nachteile, die ich vorher schon mal genannt hatte bleiben auch.
    Der SD ist also klar im Vorteil.
    Zudem ist aber auch klar, dass mit 130dB der Schussknall mit Dämpfer von Hollywood meilenweit entfernt ist.
    Wo es geht, genehmigen die Behörden auch üblicherweise mit der Auflage “für Büchsen in schalenwildtauglichem Kaliber“.
    Also nix mit “plöpp“, nur Gesundheitsschutz für den Schützen.
    Nur bei Jägern, die in befriedetem Bereich, etwa auf Friedhöfen jagen, werden auch für kleinkalibrige Waffen Dämpfer genehmigt.
    Und Schalldämpfer sind keine Raketenwissenschaft, illegal kann sowas jeder Schlosser bauen.
    Von daher ist der restriktive Umgang, wie er hier im Urteil angezeigt ist, Schwachsinn.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Mittlerweile haben ja einige Landesinnenministerien ihre Polizeibehörden amgewiesen, Gehörschutz bei Jägern als Bedürfnis anzuerkennen und Schalldämpfer zu genehmigen.

    Richtig, das wurde gängige Praxis

    Niedersachsen war auf dem Weg dahin.

    Ja, aber die Änderung betraf bislang nur die Streichung des Verbots aus dem Landesjagdgesetz und somit eine Gleichstellung der Landesjagdgesetze übriger Bundesländer. In Niedersachsen galt bislang als einziges Bundesland das Verbot der Jagd mit SD. Das ist nun gestrichen worden.
    Aber logisch - diese Streichung war erwartet worden und damit auch die Freigabe des SD für jeden Jäger.

    Der Kläger, gegen den das BVerwG jetzt geurteilt hat kam aber aus Berlin, wo Schalldämpfer nicht erlaubt werden und jagt in Brandenburg, wo Schalldämpfer genehmigt werden.

    Somit ist das Gericht der bisherigen Praxis in den Rücken gefallen. Nun keimt die Befürchtung auf, dass bisherig erteilte Genehmigungen für SD widerrufen werden., weil das BVerwG das Bedürfnis aberkannt hat und somit die Grundlage bisheriger Erlaubnisse entzogen hat.
    Genau deswegen und weil das Urteil Parallelen zu dem letztjährigem Urteil bezüglich der jagdlich genutzten Halbautomaten hat, habe ich die Hoffnung, dass nun die Politik einspringt und für eine rechtliche Klarstellung in Form einer pauschalen Freigabe für Jäger im Waffenrecht erfolgt. Damals hatte genau die selbe Kammer des BVerwG das aufsehende erregende Verbot der Halbautomaten mit Wechselmagazin für Jäger ausgesprochen. Das drohende Durcheinander mit denkbaren Widerrufen trotz jahrzehnter währender Erlaubnispraxis hat Berlin erkannt und kurz um eine neue Regelung geschaffen, die sogar eine Vereinfachung und Erleichterung darstellt.


    Zur Erinnerung - eine Novellierung des Waffenrechts steht wegen der EU-Richtlinie ohnehin an, was ja schon Mitte Sept. 2018 eigentlich hätte erfolgt sein müssen.

    Wenn da nichts passiert sehe ich mindestens für künftige Beantragungen auf einen SD schwarz. Die kann es dann nach dieser neuen Rechtsprechung kaum noch geben.

  • Hat mittlerweile jemand die Stelle im Gesetz gefunden, in der drin steht, dass das Bedürfnis (hier: auf Gehörschutz) "individuell" im Sinne von "darf nicht automatisch für jeden (Jäger) gelten" sein muss?

    Auch der Kollege, der mir oben "Verschwörungstheorien" unterstellt hat, blieb in dieser entscheidenden Frage verdächtig still......... 8)

  • Hat mittlerweile jemand die Stelle im Gesetz gefunden, in der drin steht, dass das Bedürfnis (hier: auf Gehörschutz) "individuell" im Sinne von "darf nicht automatisch für jeden (Jäger) gelten" sein muss?

    Es gibt in Sachen Bedürfnis m.W. keinen offiziellen Bedürfnisgrund. Daher ist das neuerliche Urteil auch im Moment bindend.
    Nun kann nur noch der Gesetzgeber das WaffG dahingehend ändern, dass Jäger ein Bedürfnis haben. Das könnte im § 13 WaffG geschehen, der das Bedürfnis für Jäger regelt.

  • Ja, die Richter dichten sich das aus Anlage 1, Abschnitt 1.3 (Schalldämpfer stehen den Waffen gleich, für die sie bestimmt sind)
    und dem daraus abzuleitenden Bedürfnis nach §8 WaffG zusammen

    Waffengesetz (WaffG)
    “§ 8 Bedürfnis, allgemeine Grundsätze

    Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung
    1.besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, vor allem als Jäger, Sportschütze, Brauchtumsschütze, Waffen- oder Munitionssammler, Waffen- oder Munitionssachverständiger, gefährdete Person, als Waffenhersteller oder -händler oder als Bewachungsunternehmer, und
    2.die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffen oder Munition für den beantragten Zweck
    glaubhaft gemacht sind.“

    Abschnitt 1 spricht von persönlichen “besonders anzuerkennenden Interessen“
    und in Abschnitt 2 wird “Erforderlichkeit“ gefordert. Und beides muss gegenüber der öffentlichen Sicherheit abgewogen werden.

    Nur sehen die Richter scheinbar die öffentliche Sicherheit als gegenüber dem Gesundheitsschutz des einzelnen fälschlicherweise stärker gefährdet an.
    Das ist Quatsch. In den skandinavischen Ländern und auch in Großbritannien sind Schalldämpfer Gang und Gebe und keines der Länder hat traurigen Ruhm als Hochburg der hinterhältigen Atttentate mit schallgedämpften Waffen erlangt.

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  • Es gibt in Sachen Bedürfnis m.W. keinen offiziellen Bedürfnisgrund. Daher ist das neuerliche Urteil auch im Moment bindend.

    Einen ganz offiziellen Bedürfnisgrund hält sogar die Judikative zumindest für alle beruflich Schiessenden parat.
    Die Arbeitsschutzrichtlinie zu Lärm und Vibratonsschutz stellt klipp und klar die Lärmminderung am Entstehungsort als vorrangig gegenüber Schutzausrüstung .
    Und das ist eine Rechtsnorm, ähnlich einem Gesetz.

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  • Ein berufliches Bedürfnis auf SD wurde ja mal Berufsjägern zuerkannt. Aber das Urteil dürfte nun gekippt sein. Vielleicht steht das dem jetzigen Urteil entgegen, weil der Berufsjäger einen Anspruch auf Lärmgrenzen auf seinem Arbeitsplatz hat.

  • Wie kommst du denn auf das schmale Brett? Natürlich sind Schalldämpfer auch bei Überschallmunition sinnvoll, denn das lauteste und Gehörschädigende ist der Mündungsknall. Die Überschalldruckwellen sind zwar auch laut, aber nicht mehr so laut, dass du gleich einen Tinitus bekommst.

    Zumindest auf dem Schießstand hörte ich da nie wirklich einen Unterschied. In der Natur draußen kann es sich ja anders verhalten.

  • Zumindest auf dem Schießstand hörte ich da nie wirklich einen Unterschied.

    Ich kann vom de,m umgekehrten Fall berichten.
    Ich habe mir eine Sako Varmint in 223 bauen lassen. Da der Lauf schon ein Gewinde mitbringt, habe ich einen Mündungsfeuerdämpfer aufgesetzt. Damit ist sie extrem lauter, hat jedoch fast keinen Rückschlag mehr. Daher macht das schon einen großen Unterschied, was mit dem Mündungsknall macht.

  • Sachsen reagiert auf das Urteil und erteilt keine Genehmigungen für Dämpfer mehr.
    Hier in Bayern in dem das ganze erst seinen Anfang nahm berät man noch, eine Anweisung an die Behörden wird noch für diese Woche erwartet.
    Zum Kotzen, ein Schritt vor, zwei zurück :cursing:

  • Ich setze auf große "Unordnung". Vielleicht haben wir Glück und der Gesetzgeber sorgt für eine Klarstellung im Waffenrecht zu Gunsten der Jäger.
    Übrigens - Österreich hat es kürzlich vorgemacht. Nun sind dort die SD für Jäger frei.

  • Normalerweise sollten Schalldämpfer nicht nur für Jäger sondern auch für Sportschützen frei gegeben werden, das Thema Lärmminderung und Gesundheitsschutz sollte in heutiger Zeit schon wichtig sein.
    Von einem Schalldämpfer geht 0 Gefahr aus.
    Und selbst bei Überschallmunition sollte ein Gewehr mit Schalldämpfer zumindest etwas leiser werden.
    Dazu werden auf dem Schießstand die seitlichen Druckwellen vermindert.
    Wer schon mal re. & li. ein .308 neben sich hatte, wird das sicherlich kennen, sehr unangenehm.

  • Aber bei Sportschützen müsste der Schalldämpfer dann zur Pflichtausstattung werden. Wenn nur einer mit dir auf dem Stand ist, der keinen will, haste nix gewonnen.
    Und SD-Pflicht bekommst du niemals durchgesetzt.
    Ergo so schnell auch kein vernünftig begründbares Bedürfnis für Schalldämpfer für Sportschützen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

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