Novelle Jagdgesetz Niedersachen - Schalldämpfer nun erlaubt

Es gibt 65 Antworten in diesem Thema, welches 6.359 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Dezember 2018 um 19:47) ist von Floppyk.

  • Da muss man nicht mehr viel zu sagen.
    Manche Leute sollten keine Filme mehr sehen dürfen, weil sie scheinbar nicht in der Lage sind, diese von der Realität zu unterscheiden.
    Das Urteil ist ein heftiger Rückschlag für alle, die noch auf eine Freigabe warten mussten.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Das Urteil ist ein heftiger Rückschlag für alle, die noch auf eine Freigabe warten mussten.

    Genau das ist zu befürchten Die PD Osnabrück hat ja eine restriktive Behandlung von Anträgen angekündigt und wollte genau dieses Urteil zur eigenen Einschätzung abwarten. Nun bin ich mal auf die Handlungsanweisung gespannt, den die PD den Waffenbehörden in Sachen Genehmigung SD für Jäger senden wird.

  • Hallo,

    das Urteil des BVerwG erging aufgrund einer Sprungrevision nach einem Urteil eines VerwG und nicht nach einem Urteil eines OVerwG, das sollte man sich vor dem inneren Auge behalten.

    Der KL. und dessen Rechtsbeistand hatten wohl auf eine grundsätzliche Bedeutung der Sache gehofft.

    Ich stelle einmal die Frage in den Raum, was wird es mit den bereits genehmigten SD geben? Werden die Genehmigungen widerrufen und damit kann man die SD schreddern?

    Gruß Viper1497

  • Noch ist ja nur eine Pressemitteilung raus. Das komplette Urteil ist noch nicht veröffentlicht.
    Ich frage mich auch, ob das Urteil für mich heisst, dass ggf. meine SD-Erlaubnis widerrufen wird. Auf der anderen Seite hat das Innenministerium von NRW ja Gehörschutz als Bedürfnis anerkannt und seine Polizeibehörden dementsprechend zur Genehmigung angewiesen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

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  • Hallo,

    ein Gericht kann nur ein Urteil fällen aufgrund bestehender Gesetze.
    Ein Urteil kann niemals ein nicht vorhandenes Gesetz bzw. eine Lücke im Gesetz füllen.
    Hier wurde falsche Hoffnung geweckt als bekannt wurde, dass das BVerwG in Sachen SD entscheiden wird.

    Gruß Viper1497

  • Sorry, aber wie konnte jemand annehmen dass zu unseren Gunsten entschieden wird ? !
    Spätestens seit dem Halbautomatenurteil sollte doch jeder wissen wie die beim BVerwG ticken. Ausserdem haben die mit uns seit dem Urteil und der anschließenden Gesetzesänderung zu den Halbautomaten welche ausnahmsweise mal eine Verbesserung darstellt eine Rechnung mit uns offen, klar dass die sich das nicht entgehen lassen.
    Der Kläger hätte abbrechen müssen bevor es zu solch einem möglicherweisen fatalen Urteilen kommen konnte.

  • Mit den Gehörschutz kann man aber auf der Jagd nix anfangen.
    Wenn du nen passiven GS auf dem Ansitz trägst, nimmst du anwechselndes Wild nicht akustisch war und deine eigene Lautstärke auch nicht. Wenn, dann aktiven Gehörschutz.
    Aber auch der hat Nachteile. Wird nach ein paar Stunden unbequem, im Sommer sehr warm, funktioniert nicht mit Hut, stört beim Schiessen...
    Aber wie John Matrix schon sagte, das hätte man vorhersehen können.

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  • Man merkt, du bist kein Jäger.

    Mist, erwischt 8)

    Wobei das Gericht in dem o.g. Urteil ja auch davon ausgeht, dass doch zum Gehörschutz von Jägern einfach Ohropax oder sonstiger Gehörschutz genommen werden kann. Wurde von Klägerseite nicht hinreichend dargetan, dass dem offenbar nicht so ist?

    In formaljuristischer Hinsicht bin ich über den Passus gestolpert, wonach schon deshalb kein Bedürfnis bestehe, weil ja bei Bejahung *alle* Jäger ein solches Bedürfnis hätten. Das erinnert entfernt an den WaffG42a, wo die Gerichte ganz selbstverständlich davon ausgehen, dass potenzielle Selbstverteidigung kein legitimer Zweck zum Tragen eines Messers sei, denn dann könnten sich ja zuviele Leute darauf berufen.
    Jo mei, dann ist das dann halt so..... nur weil einem das Ergebnis einer konsequenten Anwendung eines Paragraphen nicht gefällt, kann man als Rechtsanwender nicht kunstvoll Gründe konstruieren, um zu einem *anderen* Ergebnis zu gelangen. Zur Not wäre hier halt der Gesetzgeber (!) gefragt, in Zukunft die Normen etwas genauer zu fassen.

  • Da merkt man Mal wieder wie "dumm" unsere Oberen sind, mal davon abgesehen dass ein Jäger mit Oropax bei der Jagd nicht genug hören kann, sollen die Jäger ihren Hunden jetzt auch Oropax verpassen?
    Da kann ich nur mit dem Kopf schütteln!
    Was ist an einem Schalldämpfer der aus 140 dB 100 dB macht so gefährlich?
    Aber Hauptsache ein Motorradauspuff ist nicht lauter als 80 dB!

  • Ich komm da mal wieder ganz ketzerich um die Ecke...
    Denn Angaben zur Mindestlautstärke finde ich nirgends.
    Also was wenn der Hersteller bereits einee Schalldämpfung integriert hat
    und diese dann bereits Bestandteil der Waffe ist?

  • Dass lässt sich leicht herausfinden.
    Du musst nur nach Berlin ziehen, eine Blaser R8 Silence kaufen und dann berichten.
    Ich gehe davon aus, dass du wegen des Integralen Dämpfers Probleme bekommen wirst.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

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  • Dass lässt sich leicht herausfinden.
    Du musst nur nach Berlin ziehen, eine Blaser R8 Silence kaufen und dann berichten.
    Ich gehe davon aus, dass du wegen des Integralen Dämpfers Probleme bekommen wirst.

    Aber mit welcher rechtssicheren Begründung?

  • Weil das Waffengesetz keinen Unterschied zwischen integriertem und Aufschraubdämpfer macht.
    Gäbe es realistisch diese Lücke, hätte eine Firma wie Blaser diese sicherlich schon genutzt und nicht erst gewartet, bis mehrere Bundesländer Schalldämpfer erlauben.
    Lutz Möller hat mal versucht ein Teil als “Feuerschlucker“ erlaubnisfrei zu verkaufen. Da es aber mit Schalldämpfung einherging, war da sehr schnell der Ofen aus.

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  • Ich bin zwar selber kein Jäger, jedoch verfolge ich auch immer die Diskussionen mit.
    Allgemein Schalldämpfer nutzen ist eh Quatsch. Im Prinzip sollte man es nur dort nutzen wo man es für Pest Control oder in der Nähe von Wohngebieten / Friedhöfen nutzen.
    Denn die Verwendung eines Schalldämpfers setzt auch immer langsamere Unterschallmunition voraus. Und dann kommt man unter Umständen je nach kaliber und Schussdistanz nicht mehr auf die Leistung die man beim ansprechen des Wildes braucht.
    Was um den Schalldämpfer als solches für ein Zirkus gemacht wird ist es ein Witz. Jäger gehören zu den Waffenbesitzern die halt eh auch schon gläsern sind und denen man eine Zuverlässigkeit zuspricht. Wieso sollte man also dieses Bauteil im legalen Besitz reglementieren? Jeder Andere der die Dinger nicht haben darf bestellt sich die Teile(sätze) im Ausland oder bastelt fleißig.
    Die Kriminalstatistik wo Schalldämpfer maßgeblich gewesen sind bei Delikten, wäre auch mal interessant zu kennen.

  • Was ist an einem Schalldämpfer der aus 140 dB 100 dB macht so gefährlich?

    Dem SD haftet immer noch ein Mytos des leisen Schusses an, den niemand hört. Vielleicht fürchtet man mit der Freigabe an Jägern eine Möglichkeit der Verbreitung in Gangsterkreisen, wenn diese Dinge aus Einbrüchen oder anderen dunklen Kanälen stammen.
    Es ist dennoch merkwürdig, dass das BKS dem SD eindeutig keine gesonderte Deliktrelevanz bescheinigt und eine private Abgabe nicht abgelehnt haben, jedoch die hohen Gerichte dem nicht folgen wollen.

    Da nun das BVG wieder einmal eine schwebende Rechtslage erzeugt hat, hoffe ich auf eine Klarstellung im WaffG, dessen Novellierung im Frühjahr zwingend ansteht.
    So ist da schon mal mit der Magazinbegrenzung der jagdlichen Halbautomaten vor etwa einem Jahr passiert.