Novelle Jagdgesetz Niedersachen - Schalldämpfer nun erlaubt

Es gibt 65 Antworten in diesem Thema, welches 6.356 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Dezember 2018 um 19:47) ist von Floppyk.

  • Hallo,

    die Idee, bzw. Anregung Schalldämpfer zu montieren und zu verwenden stammt ursprünglich von den Berufsgenossenschaften, weil diese bei Jägern viel Geld ausgeben müssen wegen deren Schwerhörigkeit. Ob bei Wildschweinen eine Verbesserung irgendwelcher Art durch die Montage und Verwendung eingetreten ist habe ich noch nie gelesen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Jäger einen zweiten gezielten Schuss antragen kann, wenn er einen Schalldämpfer montiert hatte.

    Gruß Viper1497

  • die Idee, bzw. Anregung Schalldämpfer zu montieren und zu verwenden stammt ursprünglich von den Berufsgenossenschaften,

    Da kenne ich eine ganz andere Geschichte.
    Schon seit längerem gab es erfolglose Anträge der Jäger auf einen SD zur Jagd. Das Bedürfnis wurde jedoch nie anerkannt, auch auf Klageweg nicht. So gaben die Gerichte regelmäßig den Behörden mit der Verweigerung des Bedürfnisses recht.
    Die Sache kam aber ins rollen, als ein Berufsjäger gegen die Ablehnung klagte. Er verwies auf das Arbeitsrecht, wo Lärmobergrenzen an Arbeitsplätzen festgelegt sind und falls diese überschritten werden, die Lärmreduktion an der Lärmquelle zu erfolgen hat. Damit kam er nach mehreren Instanzen durch.
    Dann gab es eine Anfrage an das BKA auf eine Stellungsnahme zur Beurteilung der Deliktrelevanz. Das BKA hat das verneint. Somit war der Weg prinzipiell frei, auch weil ein SD für Feuerwaffen im WaffG ja kein verbotener, sondern nur erlaubnispflichtiger Gegenstand ist.
    Die Frage ist nur, wer bekommt das Bedürfnis für einen SD zur Jagd anerkannt. Von der Form halber haben nach dem Gerichtsurteil nur Berufsjäger ein Recht dazu. Einige Bundesländer sind aber dazu übergegangen jeden Jagdscheininhaber ein Bedürfnis anzuerkennen. Teilweise aber nur mit einem Attest einer Vorschädigung des Gehörs. Teilweise wird aber auch das Gehör eines Jagdhundes als schützenswert erachtet, insbesondere, weil ein Hund keinen Gehörschutz tragen kann und in der Regel bei Fuß des Jägers steht, auch wenn er schießt.

    In Niedersachsen gab es aber ein grundsätzliches Verbot zur Benutzung eines SD zur Jagd. Daher wurde in NDS nur ein SD genehmigt, wer als Jäger eine Pacht in einem anderen Bundesland hatte. Daher war es nun wichtig, dass dieses Verbot ersatzlos gestrichen wurde, was nun geschehen ist.
    Die anschließende Frage ist nun, wie die Vorgaben sind, ein Bedürfnis anerkannt zu bekommen. NRW hat sogar mehrere SD für Jäger freigegeben, alleinig auf Jagdschein und ohne Bedingungen.
    Mal schauen wie das im Gesetz gedruckt aussieht.

  • Naja, das wichtigste Hemmnis war das Jagdverbot mit SD, weil es damit auch das Bedürfnis grundsätzlich verhinderte. Das nun das Bedürfnis weiterhin so restriktiv behandelt werden soll, hat keiner von uns mit gerechnet.
    Man will nun ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts abwarten. Ich nehme stark an, es geht um dieses Verfahren:
    https://www.bverwg.de/suche?lim=10&s…204.18&db=t&dt=

    Dummerweise gingen die Vorinstanzen in dieser Sache für uns schon ungünstig aus.
    Aber der 28.11. dürfte interessant werden.

  • Haben die Behörden Angst, das die Jäger sich Unterschallmunition laden könnten und das es dann, in Kombination mit einem Schalldämpfer, "richtig" leise werden könnte und ggf. Amokläufer bzw. Attentäter deutlich schwerer auszuschalten wären, weil deren Waffen so leise sind ?!

    :?::?::?::?::?::?::?:

    Ich kann gar nicht ausdrücken, wie sehr ich die deutsche Bürokratie verabscheue.

    Das es mit einer Jagdwaffe bzw. einer angemessen Geschossenergie NIEMALS so leise wie im Film wird, dürfte doch mittlerweile allen klar sein... auf ein Gehörschutz kann niemals verzichten werden.

  • Das Innenministerium hat sich damals das BKA angefragt und die hatten eine Deliktrelevanz verneint. Allein schon von diesem Grundsatz ist die restriktive Haltung unverständlich. Das sehen inzwischen auch die meisten Bundesländer so und haben den SD für Jäger grundsätzlich freigegeben. Zwar sind die Regeln noch unterschiedlich, aber im Grundsatz wird das Bedürfnis für Jäger anerkannt. So gibt es Bundesländer, die nur einen SD gestatten und binden diesen an eine bestimmte Waffe in der WBK. NRW erlaubt beliebig viele SD. Allerdings ist allen Bedürfnissen gemeinsam, der SD wird nur auf schalenwildtaugliche Langwaffen freigegeben.


  • Man will nun ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts abwarten. Ich nehme stark an, es geht um dieses Verfahren:
    https://www.bverwg.de/suche?lim=10&s…204.18&db=t&dt=

    Dummerweise gingen die Vorinstanzen in dieser Sache für uns schon ungünstig aus.
    Aber der 28.11. dürfte interessant werden.

    Die Ausrede mit der Gleichwertigkeit von Gehörschutz können die Behörden vielleicht noch auf normale Jäger anwenden.
    Spätestens aber bei Berufsjägern und Förstern greift ja die Verordnung über Lärmschutz am Arbeitsplatz. Und dort steht ganz klar, dass der Lärmbekämpfung am Entstehungsort immer Vorzug vor Gehörschutzmaßnahmen zu geben ist.
    Hauptsache, die Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht findet nicht vor der gleichen Kammer statt, wie das Verfahren um die Magazinkapazität bei Selbstladern.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Uiuiuih.
    Wenn ich mich nicht täusche wird die Sache laut Aktenzeichen vor dem 6. Senat des BVerwG verhandelt. Und jetzt dürfen wir mal raten, wo die Halbautomatensache verhandelt wurde.... ;(
    Allerdings gibt es dort wohl einen neuen Vorsitzenden.
    Vielleicht bessert das die Sache etwas auf.
    Die anderen Richter sind aber gleich.

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  • Da schon die Vorinstanzen schlecht ausgingen, erwarte ich nun auch nichts Besseres. Es bleibt ja nur abzuwarten. Ich werde berichten, sobald ich was näheres weiß.

  • Spätestens aber bei Berufsjägern und Förstern greift ja die Verordnung über Lärmschutz am Arbeitsplatz.

    Aber wenn ich jetzt nicht völlig falsch liege??
    Ist der Revierinhaber doch automatisch Zwangsmitglied in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.
    Beteiligte am Jagdbetrieb sind beitragsfrei mitversichert und werden wie Angestellte behandelt.
    Damit sollten die Verordnungen zum Lärmschutz am Arbeitsplatz doch auch hier greifen, oder?

  • Aber wenn ich jetzt nicht völlig falsch liege??Ist der Revierinhaber doch automatisch Zwangsmitglied in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.
    Beteiligte am Jagdbetrieb sind beitragsfrei mitversichert und werden wie Angestellte behandelt.
    Damit sollten die Verordnungen zum Lärmschutz am Arbeitsplatz doch auch hier greifen, oder?


    Hallo,

    ich brachte weiter oben bereits den Einwurf mit der Berufsgenossenschaft.

    Zu deiner Frage eindeutig "Ja".

    Ich verstehe nicht ganz, warum man nicht rechtzeitig die BG mit in das Boot geholt hatte. Damit wäre man beim Sozialrecht und die BG hat im Hinblick auf die Gesundheit weit mehr Macht und Befugnisse als eine Privatperson. Allerdings kann man diesen Vorgang auch heute noch einleiten. Es ist noch nichts verloren. Die BG kann eine Verordnung erlassen, dass der Lärm bei einer Waffe aktiv mittels SD reduziert werden muss und dann gibt es kein Vielleicht sondern nur ein Nachrüsteten mittels SD. Meines Erachtens sind die Vorgaben der BG und des Arbeitsschutzes bereits schon da.

    Wurde bei der anstehenden Klage in obiger Richtung argumentiert?

    Beitragsfrei sind die Mitarbeiter nie bei der BG versichert. Der Revierinhaber muss diese melden und damit einen höheren Beitrag zahlen.


    Gruß Viper1497

  • Wenn ich mich nicht täusche wird die Sache laut Aktenzeichen vor dem 6. Senat des BVerwG verhandelt. Und jetzt dürfen wir mal raten, wo die Halbautomatensache verhandelt wurde.

    Habe das mal nachgelesen. Der 6. Senat ist der Revisionssenat und zuständig für das Waffenrecht. Daher fällt das automatisch in seinem Zuständigkeitsbereich und ist kein Zufall.
    https://de.wikipedia.org/wiki/6._Revisi…altungsgerichts

  • Hallo,

    hat denn noch niemand versucht, mit der BG zu reden, ob diese nicht eine Richtlinie herausgeben kann, nach der ein SD direkt an der Waffe anzubringen ist? Der Umweg über die Arbeitsrichtlinie versteht womöglich kein Verwaltungsmensch.

    Wäre eine Revision vor dem EU Gerichtshof möglich, wenn die Sache scheitern sollte? Es geht hier ja um die Gesundheit des Menschen.

    Gruß Viper1497

  • Ich glaube, die BG'en sind in erster Linie damit beschäftigt die seit einiger Zeit beitragspflichtigen Pächter zu erfassen und zur Kasse zu bitten...

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Ich glaube, die BG'en sind in erster Linie damit beschäftigt die seit einiger Zeit beitragspflichtigen Pächter zu erfassen und zur Kasse zu bitten...


    Hallo,

    wenn hier die Jagdpächter gemeint sind, dann muss ich entgegnen, dass diese Pächter seit sehr vielen Jahren beitragspflichtig sind. Ich kann mich nicht mehr erinnern, dass keine Zwangsmitgliedschaft in der BG bestanden hatte.

    Gruß Viper1497

  • Das Problem ist, du kannst ja schlecht eine Schalldämpferpflicht generieren.
    Sonst wäre Besitzer von kombinierten Waffen ziemlich gekniffen.
    Und mit einer Verordnung sollten Verwaltungsrichter umgehen können.
    Ist ja schliesslich auch eine Rechtsnorm und von der Bundesregierung erlassen.
    Also nix Arbeitsrichtlinine.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Hallo,

    man könnte dann eine generelle SD Pflicht für einläufige Büchsen vorschreiben. Damit wären dann diese Teile bereits schalltechnisch abgemildert. Bei mehrläufigen Waffen kann man eine Ausnahme wegen nicht technischer Lösbarkeit formulieren. Die ganze Pflicht zur Verwendung eines SD könnte sich allerdings nur auf neue W. beziehen, weil wir dann eine Nachrüstungspflicht hätten.


    Gruß Viper1497

    Einmal editiert, zuletzt von Viper1497 (12. November 2018 um 17:37)