Novelle Jagdgesetz Niedersachen - Schalldämpfer nun erlaubt

Es gibt 65 Antworten in diesem Thema, welches 6.351 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Dezember 2018 um 19:47) ist von Floppyk.

  • Es kommt auch auf die Konstruktion des Dämpfers an. Außerdem ist ein SD bei Kurzwaffen problematisch. Mit Ausnahme von KK-Waffen mit Masseverschluss repetieren GK Kurzwaffen mit SD nicht so ohne weiteres und sind bei Revolvern nicht effektiv.
    Zudem setzt Dreck die Dämpfern arg zu. Daher sind hohe Schusszahlen für einen SD nichts.
    Ach ja, meistens verdeckt ein SD die offene Visierlinie.

  • Ein SD zum Sportlichen Schießen auf eine Pistole ist völliger Schwachsinn. Die Gründe hat Floppy schon geschrieben. Außerdem sieht das bescheuert aus und es gibt praktisch gar keine Vorteil dadurch.

  • Das sollte dann Sache des Schützen sein ob er sich einen Schalldämpfer anbaut oder nicht, auf Kurzwaffen halte ich einen Schalldämpfer auch eher für ungeeignet, wobei es sicherlich Pistolen in KK gibt die mit integriertem SD gut funktionieren (zB. Ruger MK), auf dem KK Gewehr wird es geräuschmäßig schon was bringen, selbst wenn nur 6 von 10 nebeneinander schießenden Schützen mit SD schießen würden.
    Bei GK Gewehrschützen, zumindest die ich kenne, werden auch keine 100 Schuss am Stück abgegeben, da sind 20-25 Schuss eher die Regel, und das mit viel Zeit, das mag bei Anderen evtl. anders sein.
    Und auf dem Stand um Papier zu lochen, braucht man auch keine 3000J Patronen, da tut es eine 600J Subsonic genauso, und das deutlich leiser.
    Ich fände die freie Wahl ob mit oder ohne SD jedenfalls sinnvoll.

  • Eine Presseerklärung des Forum Waffenrecht von heute, leider saudämlich formatiert und daher nur mit Copy/Paste hier reinzusetzen. Ist aber echt, isch schwör (da ich am Text beteiligt war...). Ich habe eine wichtige Passage gefärbt:


    Genehmigung von Schalldämpfern für Jäger erschwert

    Mit Urteil vom 28.11.2018 verneinte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen generellen Anspruch von Jägern auf den Erwerb von Schalldämpfern zum Gesundheitsschutz.

    Das Bundesgericht bestätigte mit seiner Entscheidung das erstinstanzliche Urteil des VG Berlin, welches einem klagenden Jäger den Schalldämpfererwerb versagt hatte. Nach dessen Begründung stünde mit Ohrkapseln und In-Ohr-Schützern gleich wirksamer Gehörschutz zur Verfügung. Aus formalen Gründen sah sich das Bundesverwaltungsgericht an diese Feststellung des Gerichts gebunden. Zudem solle das Waffengesetz den Besitz schallgedämpfter Waffen grundsätzlich verhindern und nur in eng begrenzten Fällen Ausnahmen zulassen. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

    Das Forum Waffenrecht und die zusammengeschlossenen Verbände teilen weder das Ergebnis noch die anlässlich der Verkündung des Urteils mitgeteilten Gründe (die der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts entsprechen). Gerade nach der derzeit in den meisten Bundesländern geübten Verwaltungspraxis, Schalldämpfer für Jäger zu genehmigen, haben sich die Vorteile des Schalldämpfers gegenüber anderen Gehörschutzalternativen bei der Jagd gezeigt und sich insgesamt bewährt. Es besteht aus Sicht der Verbände kein Grund, Jägern, die sich für den Schalldämpfer entscheiden möchten, diese zukünftig zu verwehren.

    Das Bundeskriminalamt hat in einer umfangreichen Stellungnahme bereits 2013 klargestellt, dass aus kriminalpräventiver Sicht nichts gegen den Erwerb von Schalldämpfern für Jagdlangwaffen spricht. Diese dämpfen zwar den Mündungsschall erheblich, jedoch bleibt der Geschossknall immer noch deutlich hörbar. Vom befürchteten "lautlosen Schuss", wie man ihn aus Kriminalfilmen kennen mag, kann daher keine Rede sein, das hat auch das Bundeskriminalamt deutlich gemacht. Diese Wertung der polizeilichen Fachleute war dann auch der Ausgangspunkt für die mittlerweile fast überall etablierte Verwaltungspraxis bezüglich Schalldämpfergenehmigungen.

    Die in den Bundesländern herausgegebenen Erlasse behalten auch, genau wie die bereits erteilten Besitzerlaubnisse und Voreinträge, ihre Gültigkeit. Die Rücknahme bereits getroffener behördlicher Entscheidungen würde nach Ansicht der Verbände auch Schadenersatzforderungen auslösen.

    Das Forum Waffenrecht bedauert dennoch die durch das vorgenannte Urteil eingetretene Rechtsunsicherheit für die Betroffenen. Läuft doch aktuell die Drückjagdsaison und gerade die Jäger sind aktuell aufgefordert, durch Reduktion der Schwarzwildbestände ihren Anteil an der Verhinderung der Ausbreitung der "Afrikanischen Schweinepest (ASP)" zu leisten. Die Vertreter des Forum Waffenrecht haben daher bereits das Gespräch mit den Ländern gesucht, die sachgerechte Entscheidungspraxis beizubehalten. Auch werden das Bundesinnenministerium und die Abgeordneten des Bundestages gebeten, hier für Rechtssicherheit und Klarheit zu sorgen.

    Der Gesetzgeber sollte daher die laufende Waffengesetzänderung nutzen, um eine eindeutige Regelung zum Erwerb von Schalldämpfern zu schaffen.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...