Dekowaffen, Altdeko - was darf man besitzen

Es gibt 3 Antworten in diesem Thema, welches 1.453 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Oktober 2018 um 19:58) ist von Floppyk.

  • Hallo,
    ich habe vor dem April 2016 zwei Deko Gewehre gekauft, ein davon ist Altdeko.
    2 Gewehre habe ich vor dem April 2016 bei Zib-Militaria gekauft. Auch Deko.
    Bei Zib Militaria bin ich ja, dank der Rechnungen, auf der sicheren Seite. Aber was ist mit den anderen beiden?

    Darf ich nun alle 4 besitzen oder nur die beiden mit Rechnung?
    Ich habe mal gehört, man muss sie Gewehre auseinanderbauen um sie zu lagern.

    Wie ist denn da die Rechtslage?

    Ich danke euch

  • Die beiden ohne Rechnung musst du umgehend zu mir senden :D

    Spaß beiseite, die sind alle nach wie vor frei ab 18, zerlegt werden muss da nichts.

    Gerade zerlegen kann bei Altdeko sogar problematisch sein.

    Es gibts da welche wo der Verschluss nicht geändert wurde. In der Dekowaffe frei, einzeln WBK Pflichtig.

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

    Einmal editiert, zuletzt von Sgt_Elias (23. Oktober 2018 um 16:01)

  • Stelle die Frage nach der Einarbeitung der EU-Richtlinie in das deutsche Waffenrecht. Das wird wohl irgendwann zum Frühjahr 2019 kommen.
    Dann dürfte sich die Regelungen bezüglich Dekowaffen gravierend ändern - unter anderem.
    Das ist ja nun hinlänglich bekannt.