Knallpatronen /VS jetzt in Kategorie P1?

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 8.075 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Oktober 2018 um 17:37) ist von JS-Pyropath.

  • Wie kommst du da drauf? Quelle?

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • VS sind in Deutschland immer noch PMII...

    Egal was da auf der Packung drauf steht.

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  • Wenn du mal genau hinguckst, wirst du sehen, dass auf der Zink Knallpatronen CE P1 Packung ein umrahmter Text steht, "...in Deutschland gilt abweichend..." -

    da steht dann, PMII ( Erwebsscheinpflichtig)...

    siehe hier:

    Aber es gibt wohl auch reine Export Kartons, wo dieser Hinweis nicht drauf ist. Warum das so ist? Da müßte man mal bei Zink nachfragen ^^

    Hatte selber schon so eine Packung in der Hand. Wie auch immer:

    die Teile werden vom LKA nach wie vor als PMII angesehen, da sie "Bestimmungsgemäß" nur aus aus ner' SSW verschossen werden... daher gilt hier kein P1 (Feuerwerk ab 18 Jahre).

    In anderen EU Ländern ist man nicht so streng, da werden Vogelschreck wohl wie Feuerwerk / eine Effektpatrone behandelt :D

    Mfg

  • In DE gilt immernoch unser BAM-Stempel :new2: , dieser ist oben in deiner Markierung und dort steht "BAM PM II". :deal: (BAM - Bundesanstalt für Materialforschung)

    Somit leider, wenn :johnwoo: , dann :knast: .

    Es stimmt zwar das das Wafferecht nicht EU weit vereinheitlicht ist aber es ist zweifelhaft das Deutschland eine nationale Gesetzgebung legal auf einen Artikel ausweiten kann welcher EU weit eben NICHT als "Munition" eingestuft ist (Regel: EU Recht vor nationalem Recht); aber Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich ja zwei paar Schuhe. Wer Lust hat darf es gerne auf eine Musterklage ankommen lassen :)