GMAC CUSTOM PARTS Ersatzlauf frei erwerblich oder nicht ?

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 1.492 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. September 2018 um 14:51) ist von yacuza.

  • Guten Abend eine kurze Frage ist der oben genannte Lauf ohne gegen geltende Gesetze in Deutschland zu verstoßen einfach in GB bestellbar ? Oder besser die Finger davon lassen ?

  • Läufe fallen in Deutschland unter die wesentlichen Waffenteile.
    Ich kenn die Waffe nicht und weiß auch nicht was für eine Art von Waffe es ist, allerdings sind Ersatzteile für Waffen, wenn es sich um wesentliche Waffenteile handelt den für sie bestimmen Waffen gleichgestellt.
    Und auch wenn es ein Luftgewehr wäre müsste der Lauf ein F im Fünfeck tragen.

    Da dieser Lauf aber aus GB kommt und die kein F im Fünfeck kennen, darfst du ihn auch nicht einfach hier her verbringen.

    Das gleiche bei nem Lauf für ne WBK pflichtige Waffe.
    Da ist auch noch die Frage bezüglich Beschuss.

    Also wenn du den unbedingt brauchst, würde ich den vom lokalen Büchsenmacher oder einem deutschen Importeur dieser Marke bestellen lassen.

    Einmal editiert, zuletzt von Ebi (27. September 2018 um 08:31)

  • Wenn der Lauf für eine Waffe bestimmt ist die in
    Deutschland nicht erlaubnispflichtig ist darf er frei
    gehandelt werden - allerdings nur wenn er nicht in
    einer erlaubnispflichtigen Waffe verwendet werden
    kann. Diese Einschränkung ist wenig bekannt und
    wird selten beachtet - kann aber zu erheblichen
    Ungemach führen.
    Auch wesentliche Teile benötigen keine Kennzeich-
    nung mit einem F; nur die Waffe selbst.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Die 4cm sind nicht relevant. Gibt es das QB78 auch in
    einer erwerbspflichtigen Version? Dann heikel.
    Oder du sprichst mit der für deinen Wohnort zuständigen
    Waffenbehörde und erklärst deinen Wunsch. Wenn die
    grünes Licht gibt bist du sicher.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • ...
    Und auch wenn es ein Luftgewehr wäre müsste der Lauf ein F im Fünfeck tragen.
    ...

    Nee, muss nicht.
    Die sogenannten Wechselläufe, die man z.B. bei SWS kaufen kann, haben teilweise auch kein (F) drauf.

  • Selbst wenn du den Lauf legal nach D importiert bekommst (siehe Fragestellung nach der >7,5 J Version der QB78), könntest du Probleme nach dem Einbau bekommen. Ein längerer Lauf kann die Mündungsgeschwindigkeit erhöhen. Bleibst du mit längerem Lauf unter den 7,5 J ist alles i.O. Wenn nicht, hast du plötzlich eine illegale Schusswaffe.